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# taz.de -- Markenname "Hartz-IV-Rebellin": Frei verwendbarer Begriff
> Inge Hannemann hat den Begriff „Hartz-IV-Rebellin“ beim Patentamt
> angemeldet, um sich gegen Anfeindungen wehren zu können. Jetzt zieht sie
> zurück
Bild: Bringt die "Hartz-IV-Rebellin" nicht weg: Inge Hannemann.
HAMBURG taz | Die als „Hartz-IV-Rebellin“ bekannt gewordene suspendierte
Hamburger Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann hat versucht, eben diesen
Begriff als Wortmarke registrieren zu lassen. Im Register des [1][Deutschen
Patent und Markenamtes] findet sich unter dem Aktenzeichen 3020140307014
eine Anmeldung mit Hannemanns Adresse. Im Mai drohte sie einer Bloggerin
unter Verweis auf den angeblichen Markenschutz mit einer
Unterlassungserklärung.
„Hinter der Beanspruchung fremder geistiger Leistungen als eigene
’Wortmarke‘ steht ein Versuch, die Meinungs und Pressefreiheit mit Hilfe
des Markenrechts einzuschränken“, argwöhnt ein anonymer Hinweisgeber. Die
Urheber des betreffenden Blogs [2][http://susi-zintls.blog.de] werfen
Hannemann [3][vor, sie wolle sich „auf dem Rücken von Hartz-IV-Berechtigten
bereichern“] – so heißt es in dem zum Blog gehörenden Youtube-Kanal „Der
Griesgram“.
Hannemann ist vom Jobcenter Hamburg-Altona vom Dienst suspendiert worden
und klagt auf Weiterbeschäftigung. Sie hatte sich geweigert, gegen
Hartz-IV-Empfänger finanzielle Sanktionen zu verhängen. Zudem kritisierte
sie in ihrem 2012 gestarteten Blog „Altonabloggt“ öffentlich das
Hartz-IV-System.
Trotzdem oder gerade deswegen findet sie bei Susi Zintl und dem Griesgram
keine Gnade. Sie werfen Hannemann „Personenkult“ vor, die Unterdrückung der
Meinungsfreiheit und dass sie überhaupt Mitarbeiterin beim Jobcenter war.
Der Griesgram polemisiert unter permanentem Verweis auf seine „persönliche
Meinung“: Hannemann sei eine Schande für den ganzen Hartz-IV-Widerstand.
„Sie kommen aus irgendwelchen Jobcentern irgendwo und spielen sich als
Heldin auf“, schimpft er, „das ist meine persönliche Meinung.“
Konkret angemahnt hat Hannemann eines von 15 satirisch gemeinten „Geboten
der Hartz-IV-Empfänger“ auf Susi Zintls Blog: „Laufe den Hartz-IV-Rebellen
hinterher. (…) Sie wissen, dass das unbequeme Gefühl vor einem
Jobcenter-Termin nicht normal ist, sondern eine psychische Krankheit.“
Hannemann sagt: „Ich musste das einmal einreichen, weil meine Gegner
unheimlich scharf schießen.“
Der Markenschutz sollte die Basis dafür schaffen, gegen Verleumdungen in
Zusammenhang mit dem Begriff, der für Hannemann geprägt wurde, vorzugehen.
Inzwischen habe sie aber entschieden, von einer Registrierung des Begriffs
abzusehen. „Ich kann nachempfinden, wie es den Leuten geht“, sagt sie,
schließlich habe sie selbst Willkür erlebt. Nur den Hass könne sie nicht
verstehen.
Nach Einschätzung eines Hamburger Patentanwalts wäre sie nach der Anmeldung
auch nicht weiter gekommen. Eine Marke können man nur für Waren und
Dienstleistungen eintragen lassen. „Man kann sich nicht einen Begriff
schützen lassen“, sagt der Anwalt. Allenfalls hätte Hannemann einen
Firmennamen registrieren lassen können. Dafür sei aber nicht das Patentamt
zuständig.
14 Jul 2014
## LINKS
[1] http://www.dpma.de/marke/index.html
[2] http://susi-zintls.blog.de
[3] http://susi-zintls.blog.de/2014/07/09/inge-hannemann-laesst-hartz-iv-rebell…
## AUTOREN
Gernot Knödler
## TAGS
Hartz IV
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Schwerpunkt Pressefreiheit
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