# taz.de -- Markenname "Hartz-IV-Rebellin": Frei verwendbarer Begriff | |
> Inge Hannemann hat den Begriff „Hartz-IV-Rebellin“ beim Patentamt | |
> angemeldet, um sich gegen Anfeindungen wehren zu können. Jetzt zieht sie | |
> zurück | |
Bild: Bringt die "Hartz-IV-Rebellin" nicht weg: Inge Hannemann. | |
HAMBURG taz | Die als „Hartz-IV-Rebellin“ bekannt gewordene suspendierte | |
Hamburger Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann hat versucht, eben diesen | |
Begriff als Wortmarke registrieren zu lassen. Im Register des [1][Deutschen | |
Patent und Markenamtes] findet sich unter dem Aktenzeichen 3020140307014 | |
eine Anmeldung mit Hannemanns Adresse. Im Mai drohte sie einer Bloggerin | |
unter Verweis auf den angeblichen Markenschutz mit einer | |
Unterlassungserklärung. | |
„Hinter der Beanspruchung fremder geistiger Leistungen als eigene | |
’Wortmarke‘ steht ein Versuch, die Meinungs und Pressefreiheit mit Hilfe | |
des Markenrechts einzuschränken“, argwöhnt ein anonymer Hinweisgeber. Die | |
Urheber des betreffenden Blogs [2][http://susi-zintls.blog.de] werfen | |
Hannemann [3][vor, sie wolle sich „auf dem Rücken von Hartz-IV-Berechtigten | |
bereichern“] – so heißt es in dem zum Blog gehörenden Youtube-Kanal „Der | |
Griesgram“. | |
Hannemann ist vom Jobcenter Hamburg-Altona vom Dienst suspendiert worden | |
und klagt auf Weiterbeschäftigung. Sie hatte sich geweigert, gegen | |
Hartz-IV-Empfänger finanzielle Sanktionen zu verhängen. Zudem kritisierte | |
sie in ihrem 2012 gestarteten Blog „Altonabloggt“ öffentlich das | |
Hartz-IV-System. | |
Trotzdem oder gerade deswegen findet sie bei Susi Zintl und dem Griesgram | |
keine Gnade. Sie werfen Hannemann „Personenkult“ vor, die Unterdrückung der | |
Meinungsfreiheit und dass sie überhaupt Mitarbeiterin beim Jobcenter war. | |
Der Griesgram polemisiert unter permanentem Verweis auf seine „persönliche | |
Meinung“: Hannemann sei eine Schande für den ganzen Hartz-IV-Widerstand. | |
„Sie kommen aus irgendwelchen Jobcentern irgendwo und spielen sich als | |
Heldin auf“, schimpft er, „das ist meine persönliche Meinung.“ | |
Konkret angemahnt hat Hannemann eines von 15 satirisch gemeinten „Geboten | |
der Hartz-IV-Empfänger“ auf Susi Zintls Blog: „Laufe den Hartz-IV-Rebellen | |
hinterher. (…) Sie wissen, dass das unbequeme Gefühl vor einem | |
Jobcenter-Termin nicht normal ist, sondern eine psychische Krankheit.“ | |
Hannemann sagt: „Ich musste das einmal einreichen, weil meine Gegner | |
unheimlich scharf schießen.“ | |
Der Markenschutz sollte die Basis dafür schaffen, gegen Verleumdungen in | |
Zusammenhang mit dem Begriff, der für Hannemann geprägt wurde, vorzugehen. | |
Inzwischen habe sie aber entschieden, von einer Registrierung des Begriffs | |
abzusehen. „Ich kann nachempfinden, wie es den Leuten geht“, sagt sie, | |
schließlich habe sie selbst Willkür erlebt. Nur den Hass könne sie nicht | |
verstehen. | |
Nach Einschätzung eines Hamburger Patentanwalts wäre sie nach der Anmeldung | |
auch nicht weiter gekommen. Eine Marke können man nur für Waren und | |
Dienstleistungen eintragen lassen. „Man kann sich nicht einen Begriff | |
schützen lassen“, sagt der Anwalt. Allenfalls hätte Hannemann einen | |
Firmennamen registrieren lassen können. Dafür sei aber nicht das Patentamt | |
zuständig. | |
14 Jul 2014 | |
## LINKS | |
[1] http://www.dpma.de/marke/index.html | |
[2] http://susi-zintls.blog.de | |
[3] http://susi-zintls.blog.de/2014/07/09/inge-hannemann-laesst-hartz-iv-rebell… | |
## AUTOREN | |
Gernot Knödler | |
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