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# taz.de -- Inge Hannemann muss Job annehmen: Hartz-IV-Rebellin ruhiggestellt
> Das Arbeitsgericht lehnt ab. Die Hamburgerin Inge Hannemann soll nun
> gegen ihren Willen eine Arbeit im Integrationsamt antreten.
Bild: Entschlossen: Inge Hannemann
HAMBURG taz | Der Wunsch der als „Hartz-IV-Rebellin“ bundesweit bekannt
gewordenen Inge Hannemann, in die Jugendberufsagentur Hamburg-Altona
zurückkehren zu können, ist ein Stück unwahrscheinlicher geworden. Die
46-Jährige muss sich zunächst dem Direktionsrecht der Hamburger Arbeits-
und Sozialbehörde beugen.
Hannemann soll sofort einen neuen Job als Sachbearbeiterin im Referat zur
Eingliederung von Schwerbehinderten in das Berufsleben beim Integrationsamt
antreten. Eine einstweilige Verfügung gegen die Umsetzung lehnte gestern
das Arbeitsgericht ab. „Ein Verfügungsgrund ist nicht gegeben“, begründet
Richter Ilbert Grube-Nagel das Urteil.
Hannemann hatte mit ihrem Eilantrag der Befürchtung Nachdruck verleihen
wollen, dass ihr „das Recht zur Fortsetzung des Rechtsstreits mit
Team-Arbeit genommen“ werden solle. Team-Arbeit – ein gemeinsames Projekt
der Arbeitsagentur und der Stadt – ist Betreiber des Jobcenters gewesen, in
dem Hannemann seit Herbst 2011 gearbeitet hatte und für die Betreuung
schwer vermittelbarer Jugendlicher zuständig war. Damals war Hannemann von
der Behörde per „Zuweisung“ für fünf Jahre dem Jobcenter zugeteilt worde…
Wegen ihrer subversiven Hartz-IV-Kritik in ihren Internetblog altonabloggt
war Hannemann im April letzten Jahres von Team-Arbeit suspendiert worden.
Sie hatte Hartz-IV-Sanktionen als „menschenunwürdig“ gegeißelt. In einem
Brief an die Bundesagentur für Arbeit fragte die Hartz-IV-Rebellin: „Wie
viele Tote, Geschädigte und geschändete Hartz-IV-Bezieher wollen Sie noch
auf Ihr Konto laden?“
## Mittelkürzungen verhindert
Zudem hatte sich Hannemann als Vermittlerin geweigert, gegenüber
Langzeitarbeitslosen Sanktionen zu verhängen, hatte eigenen Angaben zufolge
Termine gelöscht, um Mittelkürzungen zu verhindern, wenn der Erwerbslose
nicht zum Termin erschienen war.
In der Verhandlung im vollbesetzten Gerichtssaal hatte Richter Grube-Nagel
ausgeführt, dass die heutige Entscheidung für das parallel laufende
Hauptverfahren gegen Team-Arbeit wegen der Suspendierung keine
Vorentscheidung sei. Für Hannemann kam der Richterspruch „nicht
unerwartet“, sie hoffe nun, die Zeit bis zur Hauptverhandlung im Oktober
durch Urlaub überbrücken zu können.
17 Jul 2014
## AUTOREN
Kai von Appen
## TAGS
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Arbeitsrecht
Inge Hannemann
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