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# taz.de -- Gerichtsstreit um Jobcenter-Mitarbeiterin: Hartz-IV-Rebellin will b…
> Inge Hannemann wehrt sich vor dem Arbeitsgericht dagegen, dass die Stadt
> Hamburg sie aus dem Jobcenter abzieht und auf eine andere Stelle setzt.
Bild: Will das System von innen heraus verändern: Inge Hannemann
HAMBURG taz | Die als „Hartz-IV-Rebellin“ bekannt gewordene
Jobcenter-Arbeitsvermittlerin Inge Hannemann kämpft weiter. Heute
verhandelt das Arbeitsgericht über eine einstweilige Verfügung, die die
46-Jährige gegen die Stadt Hamburg erwirkt hat – im Konkreten gegen die
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. Sie möchte
erreichen, dass sie ihre Arbeit im Jobcenter fortsetzen kann.
Die Sozialbehörde hatte Hannemann im Herbst 2011 als Teilzeitkraft dem
Team-Arbeit im Jobcenter Altona zugewiesen – einer gemeinsamen
Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt Hamburg. Im
Jobcenter war Hannemann zuständig für Jugendliche, die als schwer
vermittelbar gelten. Dort hatte sie auf ihre Art gegen Missstände bei der
Umsetzung der Hartz-IV-Regelungen protestiert.
Sie weigerte sich gegenüber Langzeit-Arbeitslosen Sanktionen zu verhängen,
und versuchte das Beste für die Jugendlichen herauszuholen und zu
schummeln, in dem sie eigenen Angaben zufolge Termine löschte, um
Mittel-Kürzungen zu verhindern, wenn der Erwerbslose zum Termin nicht
erscheinen war.
Von Team-Arbeit suspendiert wurde Hannemann im April vergangenen Jahres,
als sie ihre subversive Hartz-IV-Kritik über ihren Internet-Blog
„altonabloggt“ verbreitete und die Hartz-IV-Sanktionen als
„menschenunwürdig“ anprangerte.
Dennoch trat Hannemann weiterhin in der Öffentlichkeit auf und sagte:
„Hartz IV muss weg!“ In einem Brandbrief an die Bundesagentur für Arbeit in
ihrem Blog fragte die Hartz-IV-Rebellin, „wie viele Tote, Geschädigte und
geschändete Hartz-IV-Bezieher wollen Sie noch auf Ihr Konto laden?“
Hannemann unterzeichnete auch ein Sanktionsmoratorium und verteilte diese
Unterschriftenliste an die Klienten des Jobcenters.
Hannemann hat ihre Äußerungen stets durch das Grundrecht auf freie
Meinungsäußerung gedeckt gesehen und bestreitet, dass sie sich bei ihrer
Arbeit nicht im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen bewegt
habe, da die Regelungen der Paragrafen 31, 32 des Sozialgesetzbuchs II
verfassungswidrig seien.
Die Sozialbehörde hat Hannemanns Zuweisung zum Team-Arbeit zum 30. Juni als
beendet erklärt, da sie ja ohnehin suspendiert sei, und möchte sie jetzt
als Sachbearbeiterin im Referat Integration einsetzen. Dort soll sie
zuständig sein für die Eingliederung von schwerbehinderten Menschen ins
Arbeitsleben.
„Dafür habe ich nicht die notwendige Qualifikation, müsste dauernd
remonstrieren, um keinen Schaden anzurichten“, sagt Hannemann, die den
neuen Job aus gesundheitlichen Gründen am 1. Juli nicht angetreten hat. Per
Remonstration stellen Beamte Weisung ihrer Vorgesetzten in Frage. Die
ungekündigte Hannemann möchte an ihren alten Arbeitsplatz zurück, um das
Hartz-IV-System von innen heraus zu reformieren und plädiert für eine
„Arbeitsvermittlung auf Augenhöhe“.
Laut Arbeitsgerichts-Präsidentin Eveline von Hoffmann läuft seit einem Jahr
ein Hauptsacheverfahren von Hannemann gegen das Team-Arbeit, in dem sich
die Jobcenter-Mitarbeiterin gegen ihre Suspendierung wehrt. Im heutigen
Eilverfahren geht es darum, ob die Stadt Hannemanns Zuweisung zum Jobcenter
widerrufen kann und sie einfach im Integrationsamt einsetzen darf.
16 Jul 2014
## AUTOREN
Kai von Appen
## TAGS
Hartz IV
Arbeitsrecht
Jobcenter
Arbeitslosigkeit
Hamburg
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