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# taz.de -- „Hartz-IV-Rebellin“ Inge Hannemann: Rheuma zählt nicht
> Inge Hannemann will ihre Stelle in der Hamburger Sozialbehörde nicht
> antreten. Sie hat Rheuma und braucht Bewegung. Die Richter überzeugte das
> nicht.
Bild: Der Weg zum Kopierer reicht ihr nicht: Inge Hannemann
HAMBURG dpa | Die als „Hartz-IV-Rebellin“ bekanntgewordene
Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann muss einen neuen Posten in der
Hamburger Sozialbehörde auch gegen ihren Willen vorerst antreten. Nach dem
Arbeitsgericht wies am Donnerstag auch das Landesarbeitsgericht ihren
Antrag auf eine einstweilige Verfügung ab.
Hannemann, die nach eigenen Angaben bis Ende des Monats krankgeschrieben
ist, will zurück an ihren alten Arbeitsplatz im Jobcenter Hamburg-Altona.
Dort war sie im April 2013 suspendiert worden, weil sie öffentlich gegen
das „System Hartz IV“ kämpft. Sie weigerte sich, Sanktionen gegen
Langzeitarbeitslose zu verhängen, die Termine nicht einhielten oder
Stellenangebote ablehnten.
Das Landgericht verneinte wie schon die vorherige Instanz die
Eilbedürftigkeit, welche eine einstweilige Verfügung rechtfertigen würde.
Auch Hannemanns neuen Hinweis, dass der Job als Sachbearbeiterin im Referat
Integrationsamt ihrer Gesundheit nicht förderlich und damit unannehmbar
sei, wies das Gericht zurück.
Die „Hartz-IV-Rebellin“ hatte zwar anerkannt, dass ihrem Rheuma-Leiden
durch eine entsprechende Ausstattung des Büros Rechnung getragen werde.
Gleichwohl wolle sie den Posten aber nicht antreten, da er – anders als
ihre Arbeit im Job-Center – hauptsächlich aus Büroarbeit bestehe, sie aber
aus gesundheitlichen Gründen Bewegung brauche. „Es reicht nicht der Weg zum
Kopierer“, sagte Hannemann, die bei der Bürgerschaftswahl 2015 für die
Linken kandidiert.
## Über die Versetzung wurde nicht verhandelt
„Eine offensichtliche Rechtswidrigkeit können wir hier nicht sehen“, sagte
dagegen die Vorsitzende Richterin. Der Anwalt der Sozialbehörde
argumentierte, dass Hannemann die Stelle bislang noch gar nicht angetreten
habe, deshalb auch nicht beurteilen könne, ob sie ihrer Gesundheit schade.
Trotz der für Hannemann nachteiligen Entscheidung des Gerichts (Az. 7 SaGa
4/14) riet die Vorsitzende Richterin den Parteien jedoch, grundsätzlich
über einen Vergleich, also eine andere Arbeitsstelle für die
„Hartz-IV-Rebellin“ nachzudenken.
Im aktuellen Berufungsverfahren ging es allein um die Frage der
einstweiligen Verfügung. Über die Rechtmäßigkeit der Versetzung an sich
wurde vor dem Landesarbeitsgericht nicht verhandelt. Dieser
Hauptsache-Prozess ist nach wie vor in erster Instanz beim Arbeitsgericht
anhängig. Zuletzt war ein für Ende November angesetzter Termin wegen
Erkrankung des Vorsitzenden Richters auf Mitte Dezember verschoben worden.
Ein weiteres Verfahren, das die Rechtmäßigkeit der Suspendierung klären
soll, wurde inzwischen ausgesetzt.
Die Sozialbehörde möchte Hannemann zu gleichen Vergütungskonditionen als
Sachbearbeiterin im Referat Integrationsamt einsetzen. Das will die
„Hartz-IV-Rebellin“ jedoch nicht, weil sie neben der nun neu vorgetragenen
Sorge um ihre Gesundheit fürchtet, den Anforderungen in dem neuen Job
fachlich nicht gewachsen zu sein.
Außerdem sei sie der Auffassung, dass es keinen sachlichen Grund für eine
Versetzung gebe, sie vielmehr nur schikaniert werden solle. Hannemann wurde
im Gerichtssaal von rund 30 Sympathisanten begleitet. Sie verwiesen auf
Schildern auf das Essay „[1][Empört Euch]“, in dem der ehemalige
französischen Widerstandskämpfer und UN-Diplomat Stéphane Hessel gegen den
Finanzkapitalismus wettert.
20 Nov 2014
## LINKS
[1] http://jerome-segal.de/empoert_euch.pdf
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