# taz.de -- „Hartz-IV-Rebellin“ Inge Hannemann: Rheuma zählt nicht | |
> Inge Hannemann will ihre Stelle in der Hamburger Sozialbehörde nicht | |
> antreten. Sie hat Rheuma und braucht Bewegung. Die Richter überzeugte das | |
> nicht. | |
Bild: Der Weg zum Kopierer reicht ihr nicht: Inge Hannemann | |
HAMBURG dpa | Die als „Hartz-IV-Rebellin“ bekanntgewordene | |
Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann muss einen neuen Posten in der | |
Hamburger Sozialbehörde auch gegen ihren Willen vorerst antreten. Nach dem | |
Arbeitsgericht wies am Donnerstag auch das Landesarbeitsgericht ihren | |
Antrag auf eine einstweilige Verfügung ab. | |
Hannemann, die nach eigenen Angaben bis Ende des Monats krankgeschrieben | |
ist, will zurück an ihren alten Arbeitsplatz im Jobcenter Hamburg-Altona. | |
Dort war sie im April 2013 suspendiert worden, weil sie öffentlich gegen | |
das „System Hartz IV“ kämpft. Sie weigerte sich, Sanktionen gegen | |
Langzeitarbeitslose zu verhängen, die Termine nicht einhielten oder | |
Stellenangebote ablehnten. | |
Das Landgericht verneinte wie schon die vorherige Instanz die | |
Eilbedürftigkeit, welche eine einstweilige Verfügung rechtfertigen würde. | |
Auch Hannemanns neuen Hinweis, dass der Job als Sachbearbeiterin im Referat | |
Integrationsamt ihrer Gesundheit nicht förderlich und damit unannehmbar | |
sei, wies das Gericht zurück. | |
Die „Hartz-IV-Rebellin“ hatte zwar anerkannt, dass ihrem Rheuma-Leiden | |
durch eine entsprechende Ausstattung des Büros Rechnung getragen werde. | |
Gleichwohl wolle sie den Posten aber nicht antreten, da er – anders als | |
ihre Arbeit im Job-Center – hauptsächlich aus Büroarbeit bestehe, sie aber | |
aus gesundheitlichen Gründen Bewegung brauche. „Es reicht nicht der Weg zum | |
Kopierer“, sagte Hannemann, die bei der Bürgerschaftswahl 2015 für die | |
Linken kandidiert. | |
## Über die Versetzung wurde nicht verhandelt | |
„Eine offensichtliche Rechtswidrigkeit können wir hier nicht sehen“, sagte | |
dagegen die Vorsitzende Richterin. Der Anwalt der Sozialbehörde | |
argumentierte, dass Hannemann die Stelle bislang noch gar nicht angetreten | |
habe, deshalb auch nicht beurteilen könne, ob sie ihrer Gesundheit schade. | |
Trotz der für Hannemann nachteiligen Entscheidung des Gerichts (Az. 7 SaGa | |
4/14) riet die Vorsitzende Richterin den Parteien jedoch, grundsätzlich | |
über einen Vergleich, also eine andere Arbeitsstelle für die | |
„Hartz-IV-Rebellin“ nachzudenken. | |
Im aktuellen Berufungsverfahren ging es allein um die Frage der | |
einstweiligen Verfügung. Über die Rechtmäßigkeit der Versetzung an sich | |
wurde vor dem Landesarbeitsgericht nicht verhandelt. Dieser | |
Hauptsache-Prozess ist nach wie vor in erster Instanz beim Arbeitsgericht | |
anhängig. Zuletzt war ein für Ende November angesetzter Termin wegen | |
Erkrankung des Vorsitzenden Richters auf Mitte Dezember verschoben worden. | |
Ein weiteres Verfahren, das die Rechtmäßigkeit der Suspendierung klären | |
soll, wurde inzwischen ausgesetzt. | |
Die Sozialbehörde möchte Hannemann zu gleichen Vergütungskonditionen als | |
Sachbearbeiterin im Referat Integrationsamt einsetzen. Das will die | |
„Hartz-IV-Rebellin“ jedoch nicht, weil sie neben der nun neu vorgetragenen | |
Sorge um ihre Gesundheit fürchtet, den Anforderungen in dem neuen Job | |
fachlich nicht gewachsen zu sein. | |
Außerdem sei sie der Auffassung, dass es keinen sachlichen Grund für eine | |
Versetzung gebe, sie vielmehr nur schikaniert werden solle. Hannemann wurde | |
im Gerichtssaal von rund 30 Sympathisanten begleitet. Sie verwiesen auf | |
Schildern auf das Essay „[1][Empört Euch]“, in dem der ehemalige | |
französischen Widerstandskämpfer und UN-Diplomat Stéphane Hessel gegen den | |
Finanzkapitalismus wettert. | |
20 Nov 2014 | |
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[1] http://jerome-segal.de/empoert_euch.pdf | |
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