# taz.de -- Abhören von Skype-Telefonaten: Trojaner in rechtlicher Grauzone | |
> Das Innenministerium will eine Änderung der Strafprozessordnung, um | |
> Online-Telefonie überwachen zu können. Aber das Justizministerium zögert. | |
Bild: Dieses mäßig originelle Symbolbild stellt die dpa zum Thema „Bundestr… | |
FREIBURG taz | Auch rechtlich gibt es noch Probleme mit dem Abhören von | |
Skype-Telefonaten. Bisher hat das Bundeskriminalamt (BKA) nur die Befugnis, | |
entsprechende Trojaner präventiv einzusetzen, also zur Gefahrenabwehr. Das | |
ist im BKA-Gesetz geregelt. Der Generalbundesanwalt Harald Range will die | |
sogenannte Quellen-TKÜ aber auch zur Strafverfolgung nutzen, wie er im März | |
im Interview mit der taz erklärte. Erforderlich wäre hierfür eine Regelung | |
in der Strafprozessordnung. Diese müsste der Bundestag schaffen. | |
Die Staatsanwaltschaften der Länder hatten sich bisher einfach auf die | |
normale Abhörbefugnis in der Strafprozessordnung berufen (§ 100a). Auch die | |
Gerichte haben das mitgemacht. Die Bundesanwaltschaft vertritt aber schon | |
seit einigen Jahren eine andere Ansicht. „Wir glauben, dass das nicht | |
genügt, weil die Installation einer speziellen Software auf dem privaten | |
Computer ein zusätzlicher, schwerwiegender Eingriff ist“, sagte Range im | |
taz-Interview. | |
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD findet sich hierzu nur der | |
kryptische Satz: „Die Vorschriften über die | |
Quellen-Telekommunikationsüberwachung werden wir rechtsstaatlich | |
präzisieren, um unter anderem das Bundeskriminalamt bei seiner | |
Aufgabenerfüllung zu unterstützen.“ Doch wie kann man etwas präzisieren, | |
was es noch gar nicht gibt? Oder soll nur die Präventiv-Befugnis des BKA | |
präzisiert werden? | |
Das Bundesinnenministerium geht davon aus, dass der Koalitionsvertrag auf | |
eine Ergänzung der Strafprozessordnung abzielt. Zuständig wäre dafür aber | |
nicht der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), sondern der | |
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). In dessen Haus hat man sich mit der | |
Frage jedoch noch gar nicht befasst. Man hat aber immerhin festgestellt, | |
dass der Koalitionsvertrag an diesem Punkt „nicht eindeutig“ ist. | |
Daraus dürfte sich noch eine interessante Diskussion innerhalb der Großen | |
Koalition ergeben. Bisher wird diese aber von niemandem forciert, weil der | |
entsprechende Trojaner ja noch gar nicht einsatzbereit ist. Eine Regelung | |
der Quellen-TKÜ in der Strafprozessordnung würde diese nicht nur der | |
Bundesanwaltschaft ermöglichen, sondern auch allen anderen | |
Staatsanwaltschaften. | |
17 Aug 2014 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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