| # taz.de -- Abhören von Skype-Telefonaten: Trojaner in rechtlicher Grauzone | |
| > Das Innenministerium will eine Änderung der Strafprozessordnung, um | |
| > Online-Telefonie überwachen zu können. Aber das Justizministerium zögert. | |
| Bild: Dieses mäßig originelle Symbolbild stellt die dpa zum Thema „Bundestr… | |
| FREIBURG taz | Auch rechtlich gibt es noch Probleme mit dem Abhören von | |
| Skype-Telefonaten. Bisher hat das Bundeskriminalamt (BKA) nur die Befugnis, | |
| entsprechende Trojaner präventiv einzusetzen, also zur Gefahrenabwehr. Das | |
| ist im BKA-Gesetz geregelt. Der Generalbundesanwalt Harald Range will die | |
| sogenannte Quellen-TKÜ aber auch zur Strafverfolgung nutzen, wie er im März | |
| im Interview mit der taz erklärte. Erforderlich wäre hierfür eine Regelung | |
| in der Strafprozessordnung. Diese müsste der Bundestag schaffen. | |
| Die Staatsanwaltschaften der Länder hatten sich bisher einfach auf die | |
| normale Abhörbefugnis in der Strafprozessordnung berufen (§ 100a). Auch die | |
| Gerichte haben das mitgemacht. Die Bundesanwaltschaft vertritt aber schon | |
| seit einigen Jahren eine andere Ansicht. „Wir glauben, dass das nicht | |
| genügt, weil die Installation einer speziellen Software auf dem privaten | |
| Computer ein zusätzlicher, schwerwiegender Eingriff ist“, sagte Range im | |
| taz-Interview. | |
| Im Koalitionsvertrag von Union und SPD findet sich hierzu nur der | |
| kryptische Satz: „Die Vorschriften über die | |
| Quellen-Telekommunikationsüberwachung werden wir rechtsstaatlich | |
| präzisieren, um unter anderem das Bundeskriminalamt bei seiner | |
| Aufgabenerfüllung zu unterstützen.“ Doch wie kann man etwas präzisieren, | |
| was es noch gar nicht gibt? Oder soll nur die Präventiv-Befugnis des BKA | |
| präzisiert werden? | |
| Das Bundesinnenministerium geht davon aus, dass der Koalitionsvertrag auf | |
| eine Ergänzung der Strafprozessordnung abzielt. Zuständig wäre dafür aber | |
| nicht der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), sondern der | |
| Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). In dessen Haus hat man sich mit der | |
| Frage jedoch noch gar nicht befasst. Man hat aber immerhin festgestellt, | |
| dass der Koalitionsvertrag an diesem Punkt „nicht eindeutig“ ist. | |
| Daraus dürfte sich noch eine interessante Diskussion innerhalb der Großen | |
| Koalition ergeben. Bisher wird diese aber von niemandem forciert, weil der | |
| entsprechende Trojaner ja noch gar nicht einsatzbereit ist. Eine Regelung | |
| der Quellen-TKÜ in der Strafprozessordnung würde diese nicht nur der | |
| Bundesanwaltschaft ermöglichen, sondern auch allen anderen | |
| Staatsanwaltschaften. | |
| 17 Aug 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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