# taz.de -- US-Luftangriffe aus Völkerrechtssicht: Stillschweigende Billigung … | |
> Die USA greifen die IS-Milizen auf syrischem Staatsgebiet an, ohne | |
> Aufforderung oder UN-Mandat. Ist das mit dem Völkerrecht vereinbar? | |
Bild: Darum geht es: die UN-Charta für Menschenrechte bei ihrer Unterzeichnung… | |
FREIBURG taz | Auf den ersten Blick verstoßen die Luftangriffe der USA | |
gegen das Völkerrecht. Syrien hat weder ausdrücklich zugestimmt, noch gibt | |
es ein Mandat des UN-Sicherheitsrats. Wenn Syrien jedoch die Angriffe | |
stillschweigend billigt, liegt kein Verstoß vor. | |
Die UN-Charta von 1945 verbietet grundsätzlich jede militärische Gewalt | |
gegen einen anderen Staat. Der Angriff richtete sich zwar nicht gegen das | |
syrische Regime von Baschar al-Assad, sondern gegen die Guerilla des | |
Islamischen Staats (IS). Da der Angriff jedoch auf syrischem Gebiet | |
stattfand, liegt ein Eingriff in die syrische Souveränität vor. Der IS ist | |
trotz seines Namens bisher jedenfalls kein eigenständiger Staat. | |
Eine ausdrückliche syrische Aufforderung zum militärischen Eingreifen liegt | |
nicht vor – anders als im Irak, wo die USA ebenfalls IS-Stellungen | |
bombardieren. Nicht ausreichend ist auch die vorherige Information der USA | |
gegenüber Syrien. Es geht nicht darum, ob Syrien von den Luftschlägen | |
wusste, sondern ob es sie billigte. Die Billigung muss nicht öffentlich | |
erfolgen. In Pakistan ist es üblich, dass die dortige Regierung | |
US-Drohnenangriffe auf Dschihadisten öffentlich missbilligt, ihnen | |
vertraulich jedoch zustimmt. | |
Da die USA mit Syrien nicht zusammenarbeiten wollen, gibt es möglicherweise | |
nicht einmal eine geheime Zustimmung. Allerdings dürfte auch eine | |
stillschweigende Billigung der US-Luftschläge genügen. Hierzu passen auch | |
[1][allgemeine Aussagen der syrischen Regierung] zur Unterstützung von | |
Aktionen gegen den Terrorismus. | |
Möglicherweise berufen sich die USA aber lieber auf ein angebliches Recht | |
auf humanitäre Interventionen. Solche Interventionen – ohne Zustimmung des | |
betroffene Staates und ohne UN-Mandat – sind bisher aber nirgends geregelt | |
und nicht allgemein anerkannt. | |
24 Sep 2014 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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