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# taz.de -- Internationaler Strafgerichtshof: Kenias Präsident vor dem Weltger…
> Uhuru Kenyatta erschien als erster amtierender Staatschef nach einer
> Vorladung in Den Haag. Er soll für die Gewalt nach der Wahl 2007
> mitverantwortlich sein.
Bild: Gut gelaunt vor Gericht: Kenias Präsident Uhuru Kenyatta.
BERLIN taz | Von Reue war wenig zu spüren, als Kenias Präsident Uhuru
Kenyatta am Mittwoch Geschichte schrieb. Als erster amtierender Staatschef
der Welt folgte Kenyatta einer Vorladung des Internationalen
Strafgerichtshofs in Den Haag und kam zu einer Anhörung, auf der Argumente
für und gegen eine Einstellung des Verfahrens gegen ihn ausgetauscht
wurden. Er selbst ergriff nicht das Wort.
Mit einer Delegation von rund 120 Menschen erschien Kenyatta, berichteten
kenianische Medien: Angehörige, Parteifreunde, Parlamentarier. „Wir
verteidigen die Nation, weil die Nation vor Gericht steht“, sagte der
Abgeordnete Moses Kuria. Kenyatta hätte trotz Vorladung zu Hause bleiben
können. Aber er will erhobenen Hauptes erreichen, dass das Verfahren gegen
ihn niedergeschlagen wird, noch bevor es eröffnet ist.
Kenyatta wird „indirekte Mittäterschaft“ bei der Gewalt vorgeworfen, die
Kenia nach der umstrittenen Wahl Ende 2007 erschütterte und über 1.300 Tote
forderte. Damals hatte sich Mwai Kibaki von der Volksgruppe der Kikuyu zum
Wahlsieger erklärt, obwohl er vermutlich verloren hatte. Auf brutales
polizeiliches Vorgehen gegen Proteste antworteten oppositionelle Milizen
mit Angriffen auf Kikuyu, gegen die wiederum Kikuyu-Milizen zurückschlugen.
Kenyatta soll Angriffe der Kikuyu-Miliz „Mungiki“ mitorganisiert haben, so
die Anklage.
Die Eröffnung des Prozesses gegen Kenyatta wurde immer wieder verschoben,
vor allem nach Kenyattas Wahl zum Präsidenten im März 2013. Reihenweise
sprangen danach Belastungszeugen ab. Der letzte festgelegte
Prozesseröffnungstermin war der 7. Oktober 2014. Aber am 5. September bat
die Anklagebehörde um eine erneute Verschiebung. Also gab es jetzt eine
erneute Anhörung.
## Verteidiger verweist auf dünne Beweislage
Für Kenyattas Verteidiger war die Argumentation der Ankläger beim Antrag
auf Prozessverschiebung ein gefundenes Fressen. „Die vorliegenden
Beweismittel reichen nicht aus, um Uhuru Kenyattas kriminelle Verantwortung
zweifelsfrei zu belegen“, hatte die Anklagebehörde im September erklärt.
„Unter normalen Umständen würde die Unzulänglichkeit der Beweismittel die
Ankläger dazu bewegen, die Anklage zurückzuziehen.“ Weil der Angeklagte
Staatschef sei, tue man dies aber nicht.
Am Mittwoch nahm Kenyattas Chefverteidiger das genüsslich auseinander. „Es
gibt keine Beweise“, sagte er. „Wenn es Beweise gäbe, hätten wir einen
Prozess.“ Die Regierung habe in vollem Umfang kooperiert. „Ich muss keine
weiteren Beweise zur Verfügung stellen.“
Umstritten war insbesondere, ob Kenias Behörden weitere Mobilfunkdaten zur
Verfügung stellen müssen, nachdem die bisherigen offenbar nicht ausreichen.
„Das Gute mit Mobilfunkdaten ist, dass man sie nicht bestechen und nicht
einschüchtern kann“, erlaubte sich ein Ankläger einen Seitenhieb auf die
vermuteten Methoden der Verteidigung.
Wann die Kammer über den Fortgang des Verfahrens entscheidet, ist nicht
bekannt. Kenyatta wollte in der Nacht heimfliegen und dann eine triumphale
Prozession durch Kenias Hauptstadt Nairobi veranstalten.
8 Oct 2014
## AUTOREN
Dominic Johnson
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