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# taz.de -- Klagen gegen Ceta und TTIP: Weckruf für das Verfassungsgericht
> Schon 231 Bürger haben Verfassungsbeschwerde gegen die geplanten
> Freihandelsabkommen eingereicht. Für „Mehr Demokratie“ sind die Klagen
> „verfrüht“.
Bild: Protest am Aktionstag gegen TTIP und Ceta in Berlin
KARLSRUHE taz | Der Widerstand gegen die geplanten EU-Freihandelsabkommen
Ceta (mit Kanada) und TTIP (mit den USA) wird auch zu einem juristischen
Konflikt werden. Beim Bundesverfassungsgericht liegen bereits 231
Verfassungsbeschwerden gegen die „drohende Zustimmung der Bundesregierung“
zu den Verträgen vor.
Die Verfassungsbeschwerden haben alle den gleichen Text. Sie stammen nicht
vom [1][„Stop TTIP“-Bündnis] oder einer anderen Organisation. Formuliert
hat sie vielmehr Marianne Grimmenstein, eine Musiklehrerin aus Lüdenscheid,
mit der Hilfe eines Ökonomen und eines Juristen. Grimmenstein hat den
Klagetext seit August massiv im Netz beworben, so dass man bereits von
einer Massen-Verfassungsbeschwerde sprechen kann.
Hunderte weitere Personen haben diese Verfassungsbeschwerde per E-Mail
eingereicht oder sind ihr „beigetreten“. Beides ist unzulässig. Eine
Verfassungsbeschwerde muss auf Papier und im eigenen Namen (mit
Unterschrift) an das Gericht gesandt werden. Grimmenstein freut sich aber
auch über die unzulässige Unterstützung. „Mit dieser Masse haben wir sicher
das Verfassungsgericht aufgeweckt“, sagte sie der taz. Inhaltlich rügt die
zehnseitige Klage vor allem die geplanten Investitionsschutz- und
Schiedsgerichtsklauseln in Ceta und TTIP. Diese verstießen gegen das
Demokratieprinzip, das Gleichheitsgebot, die Menschenwürde und andere
Verfassungswerte.
Der Verein „Mehr Demokratie“, der das „Stop TTIP“-Bündnis mitträgt, h…
die Verfassungsbeschwerden für „verfrüht“, sagte Vorstandssprecher Michael
Efler. Bei Ceta sei der Text zwar seit Ende September bekannt, doch könne
es noch zu Nachverhandlungen kommen – wie sie etwa die Bundesregierung
fordere. Und bei TTIP liege noch gar kein ausverhandelter Text vor.
„Mehr Demokratie“ will auch erst die politischen Möglichkeiten ausschöpfe…
bevor eventuell geklagt wird. Derzeit sammelt das Bündnis „Stop TTIP“
Unterschriften für eine Europäische Bürgerinitiative, die sich an die
EU-Gremien wendet. Binnen weniger Tage kamen schon mehr als 559.000
Signaturen aus ganz Europa zusammen. Die EU-Kommission hat die Initiative
allerdings für unzulässig erklärte. Dagegen solle Ende Oktober eine Klage
vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht werden.
## Grundsätzlich zulässig
Grundsätzlich sind Verfassungsbeschwerden gegen die Zustimmung zu
völkerrechtlichen Verträgen möglich. Solche Klagen können sogar eingereicht
werden, bevor der Vertrag zustande kommt. Das Bundesverfassungsgericht
könnte also eine schwer zu lösende vertragliche Bindung an einen
verfassungswidrigen Vertrag verhindern.
Bei Ceta und TTIP ist aber noch unklar, wann der richtige Moment für eine
Klage ist. Wenn die Abkommen ausschließlich von der EU unterzeichnet
werden, dann müsste Karlsruhe vor der deutschen Zustimmung im
EU-Ministerrat prüfen und entscheiden. Mit der Beschlussfassung im
Ministerrat wird bei Ceta derzeit für den Sommer 2015 gerechnet. Das rund
1.500 Seiten dicke Abkommen wird noch juristisch geprüft und übersetzt.
Sollte anschließend aber auch noch eine Ratifizierung in den 28 nationalen
Parlamenten der EU-Staaten erforderlich sein, dann ist deutlich mehr Zeit.
Die EU-Kommission geht derzeit davon aus, dass die Beschlussfassung im Rat
und im EU-Parlament genügt. Ein Gutachten im Auftrag des
Bundeswirtschaftsministeriums stuft Ceta jedoch als „gemischtes Abkommen“
ein. Nicht zuletzt wegen der Investitionsschutzregeln genüge die Kompetenz
der EU für Handelsverträge hier nicht, meint der Bielefelder
Rechtsprofessor Franz C. Mayer. Deshalb müsse auch das deutsche Parlament
ratifizieren.
13 Oct 2014
## LINKS
[1] http://stop-ttip.org/
## AUTOREN
Christian Rath
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