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# taz.de -- Gutachten zu Freihandelsabkommen: Völkerrechtler gegen TTIP und Ce…
> Die Freihandelsabkommen der EU verstoßen gegen das Grundgesetz. Zu diesem
> Ergebnis kommt ein von Attac in Auftrag gegebenes Gutachten.
Bild: Können sich bestätigt fühlen: Gegner von TTIP und Ceta bei einer Demo …
MÜNCHEN taz | Ein neues Rechtsgutachten unterstützt die Kritiker der
geplanten Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA
(TTIP) sowie Kanada (Ceta). Völkerrechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano
und sein Mitarbeiter Johan Horst von der Universität Bremen kommen in der
von Attac München in Auftrag gegebenen Studie zu dem Ergebnis: Ceta ist
rechtswidrig. Die Kritik gilt auch dem noch zu verhandelnden TTIP-Abkommen
mit den Vereinigten Staaten, da sich dieses stark an Ceta orientiert.
Der Vertrag mit Kanada verstoße sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen
Unionsrecht, sagte Horst. Etwa bei den internationalen Schiedsgerichten:
Vor ihnen können dem Vertrag zufolge ausländische Konzerne klagen, wenn sie
ihre Investitionen gefährdet sehen, zum Beispiel durch Umweltauflagen.
Dabei würden die privaten Schiedsgerichte auch über EU-Recht entscheiden.
Dies stünde aber ausschließlich dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu,
argumentierte Horst.
Außerdem verstoße Ceta gegen die „im Grundgesetz verankerte Garantie der
kommunalen Selbstverwaltung“. Hat eine Kommune ihre Wasserversorgung
privatisiert, könnte sie dies laut Ceta nicht mehr rückgängig machen. Dazu
kommt, dass das Abkommen eine Negativliste vorsehe. Alle Bereiche, die
nicht ausdrücklich ausgenommen sind, unterlägen damit den
Liberalisierungsvorschriften von Ceta. Die Kommunen wären verpflichtet,
fast alle Aufträge auszuschreiben, und könnten mittelständische Unternehmen
vor Ort nicht mehr unterstützen.
Ginge es nach der Europäischen Kommission, würde Ceta schon bald in Kraft
treten, nur das EU-Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten müssten noch
zustimmen. Doch auch das sei nicht rechtens, so die Juristen, da es sich
bei Ceta um ein „gemischtes Abkommen“ handle, bei dem auch die nationalen
Parlamente ihr Einverständnis geben müssten. Damit würde es noch
„mindestens zwei Jahre“ dauern, bis Ceta in Kraft tritt.
## Kritik am Schiedsgericht
Zu dem gleichen Schluss war ein Gutachten gekommen, das
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in Auftrag gegeben hatte. Nach
massiver Kritik aus den eigenen Reihen äußerte der SPD-Politiker auch
Bedenken in Bezug auf die umstrittenen internationalen Schiedsgerichte. Mit
seiner Forderung, Ceta neu zu verhandeln, stieß er aber auf Kritik beim
Koalitionspartner CDU/CSU.
Fischer-Lescano geht jedoch davon aus, dass nicht Parlamente, sondern das
Bundesverfassungsgericht und der EuGH über die finale Version von Ceta und
TTIP entscheiden werden. Dazu müsste ein Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder das EU-Parlament klagen.
Laut Ceta sollen 98 Prozent aller Zölle wegfallen, die Exportquoten
steigen, Unternehmen leichteren Zugang zu öffentlichen Aufträgen bekommen,
Investitionen angekurbelt und die Freizügigkeit hochqualifizierter
Arbeitnehmer verbessert werden.
31 Oct 2014
## AUTOREN
Lisa Schnell
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