| # taz.de -- Entwurf für Tarifeinheitsgesetz: Lokführer an die Kette | |
| > Die Arbeitsministerin lädt die großen Gewerkschaften ein, die Kleinen | |
| > plattzumachen. Den genauen Gesetzentwurf will sie bisher nicht | |
| > offenlegen. | |
| Bild: Ob die GDL streiken darf, könnte bald vom Wohlwollen der Konkurrenz abh�… | |
| BERLIN taz | Ein kurzes Statement, keine Nachfragen möglich. So | |
| präsentierte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ihr | |
| „Tarifeinheitsgesetz“. Wobei „präsentiert“ nicht unbedingt das richtige | |
| Wort ist. Die Sozialdemokratin warb zwar am Dienstag für ihren Entwurf, der | |
| am 3. Dezember vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Aber sie legte | |
| ihn nicht vor. Ein klassischer Cliffhanger. | |
| Man verstehe durchaus das Interesse, allerdings sei „der von der Ministerin | |
| angekündigte Referentenentwurf nicht öffentlich“, beschied eine | |
| Ministeriumssprecherin der taz. „Wir können Ihnen den Entwurf zum jetzigen | |
| Zeitpunkt daher auch nicht zur Verfügung stellen.“ Wohl aus gutem Grund, | |
| wie die Lektüre des Papiers zeigt, das der taz [1][inzwischen trotz der | |
| Verweigerung des Arbeitsministeriums vorliegt]. Denn anders als von Nahles | |
| behauptet dient ihr Entwurf keineswegs der „Verabredungskultur“ und gibt | |
| alles andere als „Anreize“ zu einer gütlichen Einigung zwischen | |
| konkurrierenden Gewerkschaften – zumindest nicht für die größere. | |
| Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es, „die Funktionsfähigkeit der | |
| Tarifautonomie zu sichern“. Das soll erreicht werden durch den Ausschluss | |
| konkurrierender Tarifverträge. Falls sich in einem Bereich nicht | |
| inhaltsgleiche Tarifverträge überschneiden, soll nur noch derjenige gültig | |
| sein, den die in dem jeweiligen Betrieb mitgliederstärkere Gewerkschaft | |
| abgeschlossen hat. Der kleineren Gewerkschaft bleibt nur noch das Recht, | |
| von der Arbeitgeberseite angehört zu werden und sich dem Abschluss der | |
| Konkurrenz inhaltsgleich anzuschließen. Damit soll verhindert werden, dass | |
| für dieselbe Beschäftigtengruppe unterschiedliche Bedingungen gelten – | |
| wofür es gute Argumente gibt. | |
| ## Für die GDL könnte es knapp werden | |
| Konkret angewendet auf den derzeitigen Arbeitskampf bei der Deutschen Bahn, | |
| würde das bedeuten, dass die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) | |
| ihre Bemühungen um einen eigenständigen Tarifvertrag für das bei ihr | |
| organisierte Zugpersonal einstellen kann. Denn die Gewerkschaft müsste, so | |
| steht es in der Gesetzesbegründung von Nahles, „sicherstellen, dass sie im | |
| Zeitpunkt ihres Tarifabschlusses die Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und | |
| Arbeitnehmer des Betriebs organisiert“. Das kann die GDL nicht. Die | |
| Mehrzahl der Bahnbeschäftigten gehört der Eisenbahn- und | |
| Verkehrsgewerkschaft (EVG) an. | |
| Allerdings wären die Folgen des Gesetzes für die GDL noch viel | |
| weitgehender: Sie müsste auch um ihren Tarifvertrag für die Lokführer | |
| fürchten. Zwar organisiert die GDL die überwiegende Mehrzahl dieser | |
| Berufsgruppe, weshalb sie zurzeit hier auch das federführende | |
| Verhandlungsmandat hat; doch das würde ihr nichts nützen, falls die EVG auf | |
| die Idee käme, für ihre paar Lokführer unabhängig einen Tarifvertrag | |
| abzuschließen. Denn rechtlich entscheidend wäre auch hier die Mehrheit im | |
| Betrieb, nicht in der einzelnen Berufsgruppe. Der EVG-Vertrag wäre der | |
| allein anwendbare. | |
| Gegen ihre Ausbootung würde sich die GDL wohl nicht einmal mehr mit dem | |
| Mittel des Streiks wehren können. Denn nach deutschem Recht muss das von | |
| der Gewerkschaft und den Streikenden verfolgte Ziel sowohl tariflich | |
| regelbar als auch tarifrechtlich zulässig sein. Das wäre dann aber nicht | |
| mehr gegeben. In dem Nahles-Entwurf liest sich das so: „Über die | |
| Verhältnismäßigkeit von Arbeitskämpfen, mit denen ein kollidierender | |
| Tarifvertrag erwirkt werden soll, wird im Einzelfall im Sinne des Prinzips | |
| der Tarifeinheit zu entscheiden sein.“ | |
| Insofern stellt das Tarifeinheitsgesetz de facto einen massiven Eingriff in | |
| das Streikrecht dar – obwohl die Arbeitsministerin genau das Gegenteil | |
| behauptet. Sollte es in seiner jetzigen Fassung in Kraft treten, werden | |
| Spartengewerkschaften wie die GDL, die Pilotenvereinigung Cockpit, die | |
| Unabhängige Flugbegleiterorganisation (UFO) oder der Marburger Bund künftig | |
| gänzlich vom Wohlwollen der jeweiligen DGB-Gewerkschaft abhängig sein. | |
| Unterordnung oder Untergang würden die Alternativen sein. | |
| 29 Oct 2014 | |
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| ## AUTOREN | |
| Pascal Beucker | |
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