| # taz.de -- Kommentar Schwules Väterpaar: Kind statt Ideologie | |
| > Eine fast revolutionäre Entscheidung des BGH: Nicht das traditionelle | |
| > Familienbild entscheidet, wer Eltern sind, sondern das Kindeswohl. | |
| Bild: In Deutschland bleibt Leihmutterschaft verboten. | |
| Der Bundesgerichtshof hat eine zukunftsweisende Entscheidung in Sachen | |
| Elternanerkennung getroffen. Freuen kann sich nun, zumal vor den – ob | |
| christlich gesinnt oder nicht – weihnachtlichen Familienfesttagen ein | |
| Elternpaar in Berlin. Es sind zwei schwule, miteinander verheirate | |
| („Eingetragene Lebenspartnerschaft“) Männer. Sie hatten in Kalifornien | |
| durch den Samen des einen Mannes bei einer Leihmutter ein Kind, ihr Kind | |
| austragen lassen. | |
| Die Eltern des in den USA zur Welt gekommenen Kindes flogen mit diesem | |
| zurück in die Heimat, nach Deutschland. Dort aber gelang es ihnen nicht, | |
| sich beim zuständigen Standesamt wie gewöhnliche (gemischtgeschlechtliche) | |
| Eltern als solche registrieren zu lassen. | |
| So begann die juristische Auseinandersetzung – und absehbar war, dass es | |
| bei dieser Entscheidung geblieben wäre. Dass nämlich schwule Eltern und | |
| deren Elternschaft über eine Leihmutter mit dem Kernbestand deutschen | |
| Rechts gründlich kollidiert. Das Paar aber blieb hartnäckig, es kämpfte um | |
| sein Kind. | |
| Der Bundesgerichtshof, der den Fall selbst nicht zu verhandeln hatte, | |
| sondern nur den Urteilsspruch unterer Instanzen auf rechtliche Stimmigkeit | |
| zu prüfen hat, entschied nun nachgerade revolutionär gegen die üblichen | |
| Vorstellung von Elternschaft als Naturresultat aus einer | |
| Frau-Mann-Verbindung. | |
| ## Internationales Recht als Krücke | |
| Die Karlsruher Spitzenjuristen mussten aber international geltendes Recht | |
| bemühen, um zu ihrem Befund zu gelangen: Es gehe, so sagten sie, zunächst | |
| und vornehmlich um das, was als Kindeswohl begriffen werden kann. Nicht | |
| entscheidend sei, ob die Eltern solche traditioneller Art sind oder eben | |
| homosexuelle: Wichtig sei nur, was für das Kind wichtig ist. Kurz gesagt: | |
| Liebe, Geborgenheit, Zukunftsfähigkeit durch die Eltern. Sprüche des | |
| Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurden herangezogen, ebenso | |
| die UN-Kinderrechtskonvention. | |
| Für die BGH-Richtenden hieß es am Ende, dass die schwulen Eltern in ihrer | |
| Rolle als Eltern nicht „den wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts | |
| jedenfalls nicht in einem solchen Maß widerspricht, dass eine Anerkennung | |
| ... untragbar sei“. Dem Kind möge es gut gehen, nicht jene sich besser | |
| fühlen, die in homosexuellen Eltern etwas Irritierendes oder gar | |
| Widernatürliches erkennen. | |
| Dieses Urteil wird Auswirkungen für alle Debatten um das Adoptionsrecht für | |
| homosexuelle Paare haben. Das Argument, dass Adoptiveltern in ihrer | |
| Beschaffenheit dem Bild heterosexueller Elternschaft entsprechen müssen, | |
| ist, de fakto, als ideologisch enthüllt. Es geht immer um das, was Kindern | |
| wohl tut – nicht um das Primat des Heterosexuellen, also nicht um die | |
| Aufrechterhaltung von ideologischen Gehalten. | |
| 19 Dec 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Jan Feddersen | |
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