# taz.de -- Streit um Kind von indischer Leihmutter: Deutscher Pass für deutsc… | |
> Der Sohn eines Deutschen und einer indischen Leihmutter darf einen | |
> deutschen Pass haben, urteilte ein Gericht. Das hatten die Behörden | |
> bislang abgelehnt. | |
Bild: Für den Pass ist das Kindeswohl entscheidender als die biologische Elter… | |
MÜNSTER dpa | Der deutsche Pass bleibt einem Kind aus einer internationalen | |
Regenbogenfamilie nicht weiter verwehrt. Das hat das Oberverwaltungsgericht | |
(OVG) in Münster entschieden und damit ein Urteil aus der ersten Instanz am | |
Verwaltungsgericht Köln gekippt. | |
Der Kläger, ein sechsjähriger Junge, wurde 2010 von einer indischen | |
Leihmutter geboren. Der Vater lebt mit seinem eingetragenen Lebenspartner | |
und mittlerweile fünf weiteren Kindern in Israel. Da er deutscher | |
Staatsbürger ist, fordert er für seinen Sohn ebenfalls einen deutschen Pass | |
(Az.: 19 A 2/14). | |
Die deutschen Behörden hatten das mit Verweis auf die Rechtslage bislang | |
abgelehnt. Demnach wäre der Ehemann der Leihmutter in Indien der rechtliche | |
Vater. Diese Sicht hatte das Verwaltungsgericht Köln in der ersten Instanz | |
bestätigt. | |
Für das OVG war aber entscheidend, dass ein Familiengericht in Israel im | |
vergangenen Jahr den Vater des Klägers als Erzeuger anerkannt hatte. Was | |
die Richter in Münster ebenfalls bei ihrer Entscheidung berücksichtigten: | |
Das Kind lebt nachweislich in einem für ihn positiven Familien-Umfeld. | |
14 Jul 2016 | |
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