# taz.de -- Karlsruher Entscheidung: Rückschlag für Homo-Eltern | |
> Homosexuelle warten auf ein Urteil zum Adoptionsrecht. Doch das | |
> Verfassungsgericht lässt eine schlecht begründete Richtervorlage | |
> scheitern. | |
Bild: Rechtslage: Homo-Pflegschaft ja - Adoptionsrecht nein. | |
FREIBURG taz | Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage zur | |
gemeinsamen Adoption durch homosexuelle PartnerInnen als unzulässig | |
abgelehnt. Die Vorlage sei nicht auf dem Stand der Diskussion. Diese | |
Entscheidung [1][war erwartbar]. | |
Im konkreten Fall hatte ein lesbisches Paar, das in Berlin in eingetragener | |
Partnerschaft lebt, gemeinsam zwei Mädchen als Pflegetöchter aufgezogen. | |
Als die Mädchen erwachsen waren, beantragten die Pflegeeltern die Adoption, | |
weil sie sich schon lange als echte Familie fühlen. Bisher ist es aber noch | |
verboten, dass ein verpartnertes Paar gemeinsam, also gleichzeitig, ein | |
Kind adoptiert. | |
Im Februar 2013 hatte das Bundesverfassungsgericht nur verlangt, dass die | |
Partner nacheinander (sukzessiv) ein Kind adoptieren können. Eine | |
Amtsrichterin in Berlin-Schöneberg legte daher dem Bundesverfassungsgericht | |
die Frage vor, ob das Verbot der gemeinsamen Homo-Adoption mit dem | |
Grundgesetz vereinbar ist. Doch obwohl sie das Urteil vom Februar 2013 | |
abwartete, erwähnte sie dieses mit keinem Wort, setzte sich also auch | |
inhaltlich nicht damit auseinander. Die logische Folge: Die Richtervorlage | |
wurde nun in Karlsruhe als unzulässig verworfen. (Az.: 1 BvL 2/13) | |
Immerhin heißt es im aktuellen Karlsruher Beschluss, die | |
Nacheinander-Adoption und die gemeinsame Adoption werfen „ähnliche oder | |
identische verfassungsrechtliche Vorfragen auf“. Der Lesben- und | |
Schwulenverband (LSVD) schließt daraus, dass eine korrekt begründete | |
Richtervorlage wohl ebenfalls Erfolg haben müsste. | |
## Gesetzentwurf von Maas liegt vor | |
Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot der | |
Sukzessivadoption nicht nur damit begründet, dass das Kind hier ja schon im | |
Haushalt der Homo-Partner lebt und es deshalb für das Kind nur Vorteile | |
hat, wenn auch beide Partner eine rechtlich verbindliche Beziehung zum Kind | |
haben. Darüber hinausgehend haben die Richter auch erklärt, es gebe bisher | |
keine Belege, dass Homosexuelle schlechtere Eltern sind als Heterosexuelle. | |
Auf dieser Grundlage kann das Verfassungsgericht wohl nicht anders, als | |
auch das gemeinsame Adoptionsrecht verlangen – sobald ein geeigneter Fall | |
vorliegt. | |
Derzeit sind am Bundesverfassungsgericht allerdings keine weiteren | |
Verfahren zur gemeinsamen Homo-Adoption anhängig. Zwar könnte die | |
Schöneberger Amtsrichterin ihren Fall mit aktuellerer Begründung erneut | |
vorlegen (und wenn der Adoptionswunsch im konkreten Fall aufrechterhalten | |
wird, muss sie dies auch). Allerdings ist der Fall für eine | |
Grundsatzentscheidung wenig geeignet, da die Mädchen inzwischen volljährig | |
sind, während sich Kindeswohlbedenken eher auf jüngere Kinder beziehen. | |
In der Praxis dürften sich homosexuelle Paare bis auf weiteres mit der | |
Sukzessiv-Adoption behelfen: erst adoptiert der/die eine PartnerIn das | |
Kind, später dann der/die andere. Die Zulassung der gemeinsamen Adoption | |
hat inzwischen vor allem noch symbolische Bedeutung als eine der letzten | |
Diskriminierungen von homosexuellen Partnerschaften. | |
In den kommenden Wochen wird der Bundestag das Karlsruher Urteil zur | |
Sukzessiv-Adoption durch homosexuelle Paare umsetzen. Ein Gesetzentwurf von | |
Justizminister Heiko Maas (SPD) liegt bereits vor. Er beschränkt sich auf | |
die Vorgaben des Verfassungsgerichts. Denn eine Zulassung der gemeinsamen | |
Adoption lehnt die CDU/CSU nach wie vor ab – solange dies nicht | |
ausdrücklich vom Bundesverfassungsgericht gefordert wird. | |
21 Feb 2014 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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