# taz.de -- Erfolg für gleichgeschlechtliches Paar: BGH erkennt Kind als deuts… | |
> Homosexuelle können in Deutschland nicht gemeinsam ein Kind bekommen. Was | |
> aber, wenn im Ausland beide Partner als Eltern gelten? Der BGH hat | |
> entschieden. | |
Bild: Der BGH hat im Sinne gleichgeschlechtlicher Eltern entschieden | |
KARLSRUHE dpa | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Position von Familien | |
mit gleichgeschlechtlichen Eltern gestärkt. Die obersten Zivilrichter | |
erkannten einem Kind die deutsche Staatsangehörigkeit zu, das 2010 in einer | |
nach südafrikanischem Recht geschlossenen Ehe zweier Frauen zur Welt kam. | |
[1][Das wurde am Mittwoch in Karlsruhe mitgeteilt]. | |
Die Eintragung ins deutsche Geburtenregister war umstritten, weil die | |
leibliche Mutter des durch künstliche Befruchtung gezeugten Kindes | |
Südafrikanerin ist. Nur ihre Partnerin hat auch die deutsche | |
Staatsangehörigkeit. Diese Frau ist in Südafrika wegen der Ehe die | |
„Co-Mutter“ des Kindes – in Deutschland gibt es so etwas aber nicht. | |
Grundsätzliche Bedeutung bekommt der erst jetzt veröffentlichte Beschluss | |
aus dem April, weil die Richter auch die Frage beantworten, ob eine | |
Anerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit nicht gegen wesentliche | |
Grundsätze des deutschen Rechts verstoße. So einen Verstoß sehen sie | |
ausdrücklich nicht: Die Verhältnisse einer rechtlich verfestigten | |
gleichgeschlechtlichen Partnerschaft könnten das Aufwachsen von Kindern | |
ebenso fördern wie die einer Ehe. | |
Im konkreten Fall konnten die Frauen zwar die ausländische Homo-Ehe als | |
Lebenspartnerschaft nachbeurkunden lassen. Die Eintragung ins | |
Geburtenregister verweigerte ein Standesamt in Berlin aber mit der | |
Begründung, dass das Kind nicht von der Deutschen abstamme. | |
## Beide Partnerinnen als Eltern zugeordnet | |
Nach deutschem Recht können zwei Männer oder zwei Frauen nicht gemeinsam | |
ein Kind bekommen. Der Partner, der nicht leiblicher Elternteil ist, kann | |
aber das Kind nachträglich adoptieren. | |
Eine solche Adoption gibt es im Fall des deutsch-südafrikanischen Paars | |
nicht. Die Karlsruher Richter sehen dennoch kein Hindernis. Für die Frage | |
der Abstammung sei das Recht des Staates maßgeblich, in dem sich das Kind | |
normalerweise aufhalte, entschieden sie. Das sei Südafrika – und dort seien | |
dem Kind beide Partnerinnen als Eltern zugeordnet. | |
Mit seiner Entscheidung (Az. XII ZB 15/15) bestätigt der BGH einen | |
Beschluss des Kammergerichts Berlin, das den Frauen ebenfalls Recht gegeben | |
hatte. Die Standesamtsaufsicht hatte Beschwerde eingelegt. | |
15 Jun 2016 | |
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[1] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gerich… | |
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