| # taz.de -- Erfolg für gleichgeschlechtliches Paar: BGH erkennt Kind als deuts… | |
| > Homosexuelle können in Deutschland nicht gemeinsam ein Kind bekommen. Was | |
| > aber, wenn im Ausland beide Partner als Eltern gelten? Der BGH hat | |
| > entschieden. | |
| Bild: Der BGH hat im Sinne gleichgeschlechtlicher Eltern entschieden | |
| Karlsruhe dpa | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Position von Familien | |
| mit gleichgeschlechtlichen Eltern gestärkt. Die obersten Zivilrichter | |
| erkannten einem Kind die deutsche Staatsangehörigkeit zu, das 2010 in einer | |
| nach südafrikanischem Recht geschlossenen Ehe zweier Frauen zur Welt kam. | |
| [1][Das wurde am Mittwoch in Karlsruhe mitgeteilt]. | |
| Die Eintragung ins deutsche Geburtenregister war umstritten, weil die | |
| leibliche Mutter des durch künstliche Befruchtung gezeugten Kindes | |
| Südafrikanerin ist. Nur ihre Partnerin hat auch die deutsche | |
| Staatsangehörigkeit. Diese Frau ist in Südafrika wegen der Ehe die | |
| „Co-Mutter“ des Kindes – in Deutschland gibt es so etwas aber nicht. | |
| Grundsätzliche Bedeutung bekommt der erst jetzt veröffentlichte Beschluss | |
| aus dem April, weil die Richter auch die Frage beantworten, ob eine | |
| Anerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit nicht gegen wesentliche | |
| Grundsätze des deutschen Rechts verstoße. So einen Verstoß sehen sie | |
| ausdrücklich nicht: Die Verhältnisse einer rechtlich verfestigten | |
| gleichgeschlechtlichen Partnerschaft könnten das Aufwachsen von Kindern | |
| ebenso fördern wie die einer Ehe. | |
| Im konkreten Fall konnten die Frauen zwar die ausländische Homo-Ehe als | |
| Lebenspartnerschaft nachbeurkunden lassen. Die Eintragung ins | |
| Geburtenregister verweigerte ein Standesamt in Berlin aber mit der | |
| Begründung, dass das Kind nicht von der Deutschen abstamme. | |
| ## Beide Partnerinnen als Eltern zugeordnet | |
| Nach deutschem Recht können zwei Männer oder zwei Frauen nicht gemeinsam | |
| ein Kind bekommen. Der Partner, der nicht leiblicher Elternteil ist, kann | |
| aber das Kind nachträglich adoptieren. | |
| Eine solche Adoption gibt es im Fall des deutsch-südafrikanischen Paars | |
| nicht. Die Karlsruher Richter sehen dennoch kein Hindernis. Für die Frage | |
| der Abstammung sei das Recht des Staates maßgeblich, in dem sich das Kind | |
| normalerweise aufhalte, entschieden sie. Das sei Südafrika – und dort seien | |
| dem Kind beide Partnerinnen als Eltern zugeordnet. | |
| Mit seiner Entscheidung (Az. XII ZB 15/15) bestätigt der BGH einen | |
| Beschluss des Kammergerichts Berlin, das den Frauen ebenfalls Recht gegeben | |
| hatte. Die Standesamtsaufsicht hatte Beschwerde eingelegt. | |
| 15 Jun 2016 | |
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| [1] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gerich… | |
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