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# taz.de -- Recht auf Freizügigkeit in der EU: Brüssel rüffelt Grenzkontroll…
> Die EU-Kommission kritisiert das Bundespolizeigesetz zur „unerlaubten
> Einreise“. Jetzt wurde ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren
> bestätigt.
Bild: Bundespolizisten warten auf einen Einsatz nahe Frankfurt am Main.
FREIBURG taz | Die Bundespolizei kontrolliert in grenznahen Zügen und auf
Flughäfen möglicherweise zu systematisch. Die EU-Kommission hat deshalb ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
Die Bundespolizei, die früher Bundesgrenzschutz hieß, kann „im Grenzgebiet
bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern“ die Identität von Personen
feststellen, um unerlaubte Einreisen festzustellen. Das sieht Paragraf 23
des Bundespolizeigesetzes vor, gegen den sich die Kritik der Kommission
richtet.
Die Kommission sieht einen Verstoß gegen den Schengen-Grenzkodex, der
Kontrollen verbietet, die so systematisch sind, wie es die früheren
Grenzkontrollen waren. Das Vertragsverletzungsverfahren wurde im Oktober
eingeleitet und nun von Innen-Staatssekretär Ole Schröder (CDU) auf eine
kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke hin bestätigt. Die
Kommission wünsche, dass das deutsche Gesetz „hinsichtlich Intensität und
Häufigkeit von Kontrollen Beschränkungen vorgeben“ soll. Die
Bundesregierung will Anfang 2015 eine Stellungnahme abgeben.
Der Rüffel aus Brüssel kommt nicht überraschend. Schon 2010 beanstandete
der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Urteil „Melki“ eine ähnliche
Vorschrift aus Frankreich. Die Bundesregierung sah damals aber keine
Notwendigkeit, darauf zu reagieren.
Dagegen führten die Niederlande in ihrer Ausländerverordnung strikte
Beschränkungen für grenznahe Polizeikontrollen ein. So darf dort auf
grenznahen Straßen und Wasserstraßen maximal 90 Stunden im Monat und sechs
Stunden am Tag kontrolliert werden. Im Schienenverkehr dürfen pro Tag nur
acht Züge, davon zwei auf der gleichen Strecke, kontrolliert werden – und
jeweils nur zwei „Zugabteile“ pro Zug. Auf Flughäfen dürfen die Passagiere
einer bestimmten Route maximal sieben Mal pro Woche kontrolliert werden.
Der EuGH prüfte die niederländische Regelung 2012 im Urteil „Adil“ und
hielt sie für ausreichend.
„In Sonntagsreden rühmt die Bundesregierung die Freizügigkeit als große
Errungenschaft der EU. Doch in der Praxis wird bei millionenfachen
Kontrollen im grenznahen Gebiet das EU-Recht gebrochen“, kritisiert die
Linke-Abgeordnete Ulla Jelpke gegenüber der taz. Sie will
verdachtsunabhängige Kontrollen generell abschaffen, weil dabei vor allem
fremd aussehende Menschen kontrolliert werden. Dieses „racial profiling“
wurde von der EU-Kommission nun aber nicht beanstandet.
22 Dec 2014
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bundespolizei
Grenzkontrollen
EU-Recht
EU-Freizügigkeit
Schengen-Abkommen
Schwerpunkt Rassismus
EU
Flüchtlinge
Schengen-Raum
Schwerpunkt Landtagswahlen
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