| # taz.de -- Grundverordnung der EU: Weichspüler für den Datenschutz | |
| > Ein geleaktes Papier zeigt: Die EU-Regierungen sind dabei, die Prinzipien | |
| > der Zweckbindung und der Datensparsamkeit aus der Grundverordnung zu | |
| > streichen. | |
| Bild: War eigentlich längst beschlossene Sache: Datenschutz in der EU | |
| BERLIN taz | Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten arbeiten gerade an | |
| einer deutlichen Aufweichung der Datenschutzstandards. Das legt ein | |
| vertrauliches Dokument der zuständigen Arbeitsgruppe der EU-Regierungen zur | |
| Datenschutzgrundverordnung nahe, das die [1][britische | |
| Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlicht] hat. | |
| Die seit mittlerweile drei Jahren verhandelte Datenschutzgrundverordnung | |
| sollte eigentlich das Schutzniveau der EU-Staaten vereinheitlichen und | |
| erhöhen – oder zumindest nicht senken. Vor einem Jahr hatte das | |
| EU-Parlament seinen Vorschlag verabschiedet, mit einer Mehrheit von 621 von | |
| 653 Abgeordneten. | |
| Doch nun sieht es aus, als würde der Konsens der parlamentarischen | |
| Vertreter Makulatur: Das geleakte Dokument, das auf Ende Februar datiert | |
| ist, kippt diverse Regelungen, die das EU-Parlament in seinem Vorschlag für | |
| die neue Verordnung vorgesehen hatte oder die bereits gelten. Dazu gehören | |
| etwa das Prinzip, dass so wenig Daten wie möglich erhoben werden sollen, | |
| sowie die Zweckbindung bei der Nutzung von Daten. Letztere ist gar in der | |
| europäischen Grundrechtecharta festgeschrieben. In Artikel 8 heißt es, dass | |
| personenbezogene Daten nur „für festgelegte Zwecke“ genutzt werden dürfen. | |
| „Sollten die Prinzipien der Zweckbindung und der Datensparsamkeit fallen, | |
| ist das ein Ausverkauf des Datenschutzes“, kritisiert Klaus Müller, | |
| Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Müller fürchtet: Ohne | |
| Zweckbindung könnten beispielsweise Unternehmen Rechnungsdaten künftig für | |
| Werbezwecke verwenden oder für das umstrittene Scoring. | |
| Das Sammeln von Daten soll laut dem Papier künftig erlaubt sein, wenn es | |
| „nicht exzessiv“ passiert, und auch Dritte sollen die Daten verarbeiten | |
| können, wenn nicht etwa Grundrechte dagegen sprechen. Damit könnten | |
| Unternehmen fast jede Erhebung und Nutzung von persönlichen Informationen | |
| rechtfertigen. „Deutschland opfert den Datenschutz dubiosen | |
| Geschäftsmodellen“, kritisiert Alexander Sander [2][vom Verein Digitale | |
| Gesellschaft] mit Blick auf einen der stärksten Verhandlungspartner. | |
| „Die EU-Mitgliedstaaten sind gerade dabei, systematisch die Bedeutung von | |
| fast jedem Artikel und Paragrafen, ja fast jedem Punkt und Komma zu | |
| unterminieren“, sagt Joe McNamee [3][vom Verband European Digital Rights]. | |
| Am 12. und 13. März treffen sich die Innen- und Justizminister der | |
| EU-Länder. Zu dem aktuell verhandelten Kapitel II soll es dann eine | |
| Einigung geben, anschließend geht es um Kapitel III. Auch das birgt | |
| zentrale Punkte, unter anderem die Bildung von Profilen. | |
| 4 Mar 2015 | |
| ## LINKS | |
| [1] http://statewatch.org/news/2015/feb/eu-council-dp-reg-chapII-17072-rev3-14.… | |
| [2] http://digitalegesellschaft.de/ | |
| [3] http://edri.org | |
| ## AUTOREN | |
| Svenja Bergt | |
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