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# taz.de -- Neues europäisches Datenschutzrecht: Nachbesserungen gefordert
> Datenschützer kritisieren „kranke Punkte“ im neuen EU-Datenschutzrecht
> und fordern Korrekturen. Zudem mahnen sie das Prinzip der
> Datensparsamkeit an.
Bild: Grundsätzlich dürfen Daten nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dem si…
Berlin afp | Angesichts der entscheidenden Phase in den Verhandlungen über
ein neues europäisches Datenschutzrecht fordern die deutschen
Datenschutzbeauftragten eine Reihe von Nachbesserungen. Es gebe „kranke
Punkte“ bei der Datenschutz-Grundverordnung, „die noch korrekturbedürftig
sind“, sagte Michael Ronellenfitsch, derzeit Vorsitzender der
Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, am Mittwoch in Berlin.
Jeden Tag werde eine unvorstellbare Menge auch personenbezogener Daten
erzeugt, sagte die Bundesbeauftragte für Datenschutz und
Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, mit Verweis auf die allgegenwärtige
Datenverarbeitung. Deshalb müsse das Prinzip der Datensparsamkeit, das
schon seit vielen Jahren im deutschen Datenschutzrecht verankert sei, auch
in der EU-Datenschutz-Grundverordnung ausdrücklich vorgegeben werden. Dies
sei auch kein Widerspruch zu den Big-Data-Technologien – also dem Umgang
mit massenhaft anfallenden Daten.
Außerdem dürfe es keine Aufweichung der Zweckbindung geben, forderte
Voßhoff. Grundsätzlich dürften Daten nur zu dem Zweck verwendet werden, zu
dem sie auch erhoben wurden. „Gerade in der digitalen Welt muss sich der
Betroffene darauf verlassen können.“ Die vom EU-Rat vorgeschlagene Regelung
weiche jedoch die Zweckbindung auf, was „nicht akzeptabel“ sei.
Die deutschen Datenschutzbeauftragten betonten zudem die „Notwendigkeit
einer strikten Regelung der Profilbildung“, die der Zusammenführung und
Auswertung von personenbezogenen Daten „enge Grenzen setzt“. Hier gingen
die bisher vorgesehenen Regelungen nicht weit genug.
## Einwilligungserklärung
Ein „Herzstück“ bei den Reformverhandlungen sei die Einwilligungserklärun…
sagte die brandenburgische Landesbeauftragte für Datenschutz und das Recht
auf Dateneinsicht, Dagmar Hartge. Dazu gebe es in dem sogenannten Trilog
zwischen EU-Parlament, Europäischer Kommission und dem Rat der Europäischen
Union – also den einzelnen EU-Ländern – , derzeit aber noch
unterschiedliche Vorstellungen: Kommission und Parlament sähen eine
„ausdrückliche“ Einwilligung vor, der Rat wolle eine „unmissverständlic…
Einwilligung.
Letztere ermögliche es aber den weltweit agierenden Internetanbietern,
durch die Verwendung pauschaler Datenschutzbestimmungen und
datenschutzunfreundlicher Voreinstellungen weitreichende Befugnisse ohne
eine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer für sich zu reklamieren,
kritisierten die Datenschützer.
## Informations- und Transparenzrechte
Sie fordern ferner umfassende Informations- und Transparenzrechte, die es
den Verbrauchern ermöglichen sollen, Umfang und Risiken der
Datenverarbeitung einzuschätzen. Dabei dürfe es auch keine Rolle spielen,
ob ein Betroffener finanziell gut oder schlecht gestellt sei. Zudem treten
die deutschen Datenschützer aufgrund guter Erfahrungen hierzulande dafür
ein, dass es eine europaweite Pflicht für Datenschutzbeauftragte in
Behörden und Unternehmen gibt.
Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung soll die geltenden Regeln aus dem
Jahr 1995 ersetzen. Die 20 Jahre alten EU-Datenschutzregeln entsprechen
schon lange nicht mehr den Entwicklungen des Internets und seiner Nutzer.
Damals waren soziale Netzwerke wie Facebook ebenso wenig ein Massenphänomen
wie das groß angelegte Sammeln von Verbraucherdaten durch weltweit
agierende Internetkonzerne wie Google.
26 Aug 2015
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