# taz.de -- Neues europäisches Datenschutzrecht: Nachbesserungen gefordert | |
> Datenschützer kritisieren „kranke Punkte“ im neuen EU-Datenschutzrecht | |
> und fordern Korrekturen. Zudem mahnen sie das Prinzip der | |
> Datensparsamkeit an. | |
Bild: Grundsätzlich dürfen Daten nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dem si… | |
Berlin afp | Angesichts der entscheidenden Phase in den Verhandlungen über | |
ein neues europäisches Datenschutzrecht fordern die deutschen | |
Datenschutzbeauftragten eine Reihe von Nachbesserungen. Es gebe „kranke | |
Punkte“ bei der Datenschutz-Grundverordnung, „die noch korrekturbedürftig | |
sind“, sagte Michael Ronellenfitsch, derzeit Vorsitzender der | |
Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, am Mittwoch in Berlin. | |
Jeden Tag werde eine unvorstellbare Menge auch personenbezogener Daten | |
erzeugt, sagte die Bundesbeauftragte für Datenschutz und | |
Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, mit Verweis auf die allgegenwärtige | |
Datenverarbeitung. Deshalb müsse das Prinzip der Datensparsamkeit, das | |
schon seit vielen Jahren im deutschen Datenschutzrecht verankert sei, auch | |
in der EU-Datenschutz-Grundverordnung ausdrücklich vorgegeben werden. Dies | |
sei auch kein Widerspruch zu den Big-Data-Technologien – also dem Umgang | |
mit massenhaft anfallenden Daten. | |
Außerdem dürfe es keine Aufweichung der Zweckbindung geben, forderte | |
Voßhoff. Grundsätzlich dürften Daten nur zu dem Zweck verwendet werden, zu | |
dem sie auch erhoben wurden. „Gerade in der digitalen Welt muss sich der | |
Betroffene darauf verlassen können.“ Die vom EU-Rat vorgeschlagene Regelung | |
weiche jedoch die Zweckbindung auf, was „nicht akzeptabel“ sei. | |
Die deutschen Datenschutzbeauftragten betonten zudem die „Notwendigkeit | |
einer strikten Regelung der Profilbildung“, die der Zusammenführung und | |
Auswertung von personenbezogenen Daten „enge Grenzen setzt“. Hier gingen | |
die bisher vorgesehenen Regelungen nicht weit genug. | |
## Einwilligungserklärung | |
Ein „Herzstück“ bei den Reformverhandlungen sei die Einwilligungserklärun… | |
sagte die brandenburgische Landesbeauftragte für Datenschutz und das Recht | |
auf Dateneinsicht, Dagmar Hartge. Dazu gebe es in dem sogenannten Trilog | |
zwischen EU-Parlament, Europäischer Kommission und dem Rat der Europäischen | |
Union – also den einzelnen EU-Ländern – , derzeit aber noch | |
unterschiedliche Vorstellungen: Kommission und Parlament sähen eine | |
„ausdrückliche“ Einwilligung vor, der Rat wolle eine „unmissverständlic… | |
Einwilligung. | |
Letztere ermögliche es aber den weltweit agierenden Internetanbietern, | |
durch die Verwendung pauschaler Datenschutzbestimmungen und | |
datenschutzunfreundlicher Voreinstellungen weitreichende Befugnisse ohne | |
eine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer für sich zu reklamieren, | |
kritisierten die Datenschützer. | |
## Informations- und Transparenzrechte | |
Sie fordern ferner umfassende Informations- und Transparenzrechte, die es | |
den Verbrauchern ermöglichen sollen, Umfang und Risiken der | |
Datenverarbeitung einzuschätzen. Dabei dürfe es auch keine Rolle spielen, | |
ob ein Betroffener finanziell gut oder schlecht gestellt sei. Zudem treten | |
die deutschen Datenschützer aufgrund guter Erfahrungen hierzulande dafür | |
ein, dass es eine europaweite Pflicht für Datenschutzbeauftragte in | |
Behörden und Unternehmen gibt. | |
Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung soll die geltenden Regeln aus dem | |
Jahr 1995 ersetzen. Die 20 Jahre alten EU-Datenschutzregeln entsprechen | |
schon lange nicht mehr den Entwicklungen des Internets und seiner Nutzer. | |
Damals waren soziale Netzwerke wie Facebook ebenso wenig ein Massenphänomen | |
wie das groß angelegte Sammeln von Verbraucherdaten durch weltweit | |
agierende Internetkonzerne wie Google. | |
26 Aug 2015 | |
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