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# taz.de -- Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung: Acht Uhr Demo, neun Uhr Parlame…
> Der Bundestag beschließt am Freitag die Vorratsdatenspeicherung, die 2017
> beginnen soll. Eine Verfassungsbeschwerde ist unterwegs.
Bild: Alle Proteste gegen die Vorratsdatenspeicherung waren vergeblich.
Freiburg taz | Die Union und die SPD werden an diesem Freitag im Bundestag
die Vorratsdatenspeicherung beschließen. Um 9 Uhr beginnt die Debatte im
Parlament. Bürgerrechtlergruppen wie der Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung und die Digitale Gesellschaft rufen um 8 Uhr zur
Demo auf den Platz vor dem Reichstag.
Telefon- und Internetunternehmen müssen künftig die Verbindungsdaten aller
Kunden anlasslos zehn Wochen lang speichern, für den Fall, dass die Polizei
sie brauchen könnte. Standortdaten von Handys sollen nur vier Wochen
gespeichert werden.
Im Rechtsausschuss am Mittwoch nahm die Große Koalition nur noch eine
relevante Änderung vor. So soll drei Jahre nach Start der
Vorratsdatenspeicherung ein unabhängiger Sachverständiger die Auswirkungen
des Gesetzes evaluieren. Er soll dabei nicht nur den Nutzen für
Strafverfolgung und Gefahrenabwehr prüfen, sondern auch die Einhaltung der
Datenschutzvorgaben sowie die Kosten für Wirtschaft und Behörden. Die
Koalition setzt damit einen Wunsch des SPD-Parteikonvents aus dem Juni um.
Die Koalition reagierte nicht auf die [1][Kritik der EU-Kommission vom
September]. Die hatte moniert, dass die zwangsgespeicherten Daten nur in
Deutschland gespeichert werden dürfen. Dies sei eine Verletzung der
Dienstleistungsfreiheit, weil Datenspeicheranbieter aus anderen EU-Staaten
ausgeschlossen sind. „Für uns hat der Datenschutz Vorrang vor der
Dienstleistungsfreiheit“, sagte Johannes Fechner, rechtspolitischer
Sprecher der SPD.
## 18 Monate Übergangszeit
Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss es noch im Bundesrat behandelt
werden. Zwar tagt die Länderkammer ebenfalls am Freitag, bisher steht die
Vorratsdatenspeicherung aber nicht auf der Tagesordnung. Das Gesetz ist
wohl nicht zustimmungspflichtig, so dass die grün-mitregierten Länder das
Vorhaben nicht blockieren können.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnt eine 18-monatige Übergangszeit, in
der die Telefon- und Internetunternehmen die erforderliche Infrastruktur
für die Vorratsdatenspeicherung aufbauen können. Die Zwangsspeicherung der
Daten wird also erst Anfang 2017 beginnen.
Schon jetzt sammelt der Verein DigitalCourage Unterstützer für eine neue
Massen-Verfassungsbeschwerde. Betreut wird sie von dem Berliner Anwalt
Meinhard Starostik. Er war auch schon 2008 dabei, als erfolgreich gegen das
erste deutsche [2][Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geklagt wurde].
15 Oct 2015
## LINKS
[1] /Plaene-zur-Vorratsdatenspeicherung/!5231878
[2] /Vorratsdatenspeicherung-wird-schwieriger/!5146714
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
Vorratsdatenspeicherung
Datenschutz
Verfassungsbeschwerde
Vorratsdatenspeicherung
Vorratsdatenspeicherung
Handydaten
Datenschutz
Vorratsdatenspeicherung
Bundesverfassungsgericht
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