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# taz.de -- Vorratsdatenspeicherung beschlossen: Alle sind verdächtig
> CDU/CSU und SPD führen die Massenspeicherung der Telefon- und
> Internetdaten wieder ein. Die Opposition hält das Vorhaben für
> rechtsstaatswidrig.
Bild: Alles im Blick? Wenigstens geht die Sonne angesichts der Vorratsdatenspei…
KARLSRUHE taz | Der Bundestag hat am Freitagvormittag die Wiedereinführung
der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland beschlossen. 404 Abgeordnete von
CDU/CSU und SPD stimmten dafür, es gab 148 Gegenstimmen. Neben Linken und
Grünen stimmten auch 43 SPD-Abgeordnete gegen das Gesetz, 7 enthielten
sich.
Telefon- und Internetunternehmen müssen künftig die Verbindungsdaten aller
Kunden anlasslos zehn Wochen lang speichern – für den Fall, dass die
Polizei sie brauchen könnte. Standortdaten von Handys sollen nur vier
Wochen gespeichert werden.
Justizminister Heiko Maas (SPD) erklärte: „Im Vergleich zur früheren
Vorratsdatenspeicherung werden weniger Daten sehr viel kürzer gespeichert.“
Im ersten Gesetz, das das Bundesverfassungsgericht 2010 gestoppt hatte, war
noch eine Speicherung von sechs Monaten vorgesehen. Ausgenommen sind bei
der Neuauflage des Gesetzes die E-Mail-Verbindungsdaten. Und der Katalog
der Straftaten, zu deren Aufklärung die Polizei die gespeicherten Daten
abfragen darf, wurde „halbiert“, so Maas.
Redner der Koalition betonten, dass nach wie vor nicht die Inhalte der
Kommunikation gespeichert werden, auch nicht die im Internet angesehenen
Webseiten. Zwar hatte die Süddeutsche Zeitung am Freitagmorgen enthüllt,
dass bei SMS aus technischen Gründen auch der Inhalt gespeichert werde,
doch das wurde in der Debatte mit keinem Wort erwähnt, auch nicht von der
Opposition.
## Kein Beleg für Sinn und Notwendigkeit
Für die Grünen kündigte Konstantin von Notz eine Verfassungsklage an. „Die
anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist ein rechtsdogmatischer Dammbruch par
excellence.“ Volker Ulrich (CDU) entgegnete, dass das
Bundesverfassungsgericht 2010 die Vorratsdatenspeicherung „nicht per se“
abgelehnt habe. Renate Künast (Grüne) ging davon aus, dass wohl eher der
Europäische Gerichtshof das Gesetz zum Scheitern bringe.
Halina Wawzyniak (Linke) kritisierte, dass es nach wie vor keinen Beleg für
Sinn und Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung gebe. Dagegen versprach
Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU): „Mit einer verbindlichen Speicherung
können deutlich mehr Straftaten aufgeklärt werden“, dies werde auch die
Evaluation ergeben, die drei Jahre nach Start der Vorratsdatenspeicherung
stattfinden soll.
Die Vertreter der Koalition argumentierten, dass Verbindungsdaten zumindest
„Ermittlungsansätze“ für weitere Ermittlungen brächten, mit ihnen könnt…
„Netzwerke und Strukturen“ erkannt werden, bei Taten im Netz seien die
Verbindungsdaten oft der einzige Anhaltspunkt. Johannes Fechner (SPD)
betonte, dass Handy-Standortdaten auch zur Entlastung eines Verdächtigen
dienen können, wenn er so beweisen kann, dass er gar nicht am Tatort war.
Die Verbindungsdaten sind auch heute bei den Providern meist schon
vorhanden, zu Abrechnungs- oder Wartungszwecken. Wawzyniak kritisierte die
Zwangsspeicherung dennoch: „Datenschutzfreundliche Unternehmen könnten nun
nicht einmal darauf verzichten.“ Die Union betonte, es dürfe nicht vom
Zufall abhängen, ob die Polizei Zugriff auf die Verbindungsdaten bekomme
oder nicht.
Christian Flisek verteidigte das Hin und Her der SPD bei der
Vorratsdatenspeicherung. „Die intensive Debatte ist keine Schwäche, sondern
eine Stärke der Sozialdemokratie.“ Das Gesetz zeichne sich durch eine
„ruhige, abwägende Tonlage“ aus, es trage eine „sozialdemokratische
Handschrift“.
16 Oct 2015
## AUTOREN
Christian Rath
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