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# taz.de -- Vorratsdatenspeicherung in Bayern: München langt zu
> Ein neuer Gesetzentwurf der bayerischen Landesregierung will dem
> Verfassungsschutz den Zugriff auf Daten erlauben.
Bild: Der Bayerische Verfassungsschutz will sich Zugang zur Quelle verschaffen.
Karlsruhe taz | Der bayerische Verfassungsschutz soll Zugriff auf die Daten
der Vorratsdatenspeicherung bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den
die bayerische Landesregierung am Dienstag auf den Weg gebracht hat.
Die Vorratsdatenspeicherung wurde jüngst durch ein Bundesgesetz wieder
eingeführt. Bald müssen die Telefon- und Internetverbindungsdaten der
ganzen Bevölkerung anlasslos bei den Telekom-Firmen gespeichert werden.
Dabei wird zehn Wochen lang festgehalten, wer wann wen angerufen hat und
wer sich wann mit welcher IP-Adresse ins Internet eingewählt hat. Der
Standort von Mobiltelefonen wird nur vier Wochen lang gespeichert.
Das Gesetz wird zufällig an diesem Donnerstag im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht. Aufgrund einer Übergangsfrist sind die Unternehmen aber
erst nach 18 Monaten verpflichtet, die Daten der Bürger vorsorglich zu
speichern.
Auf die Daten kann vor allem die Polizei zugreifen, sowohl zur
Strafverfolgung als auch zur Gefahrenabwehr. Das ist im
Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Klar ist, dass das Bundesamt für
Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst keinen Zugriff haben. Für
die Verfassungsschutzlandesämter ist das Gesetz aber unscharf. Bayerns
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) beruft sich nun darauf, dass das
Gesetz allgemein „Gefahrenabwehrbehörden der Länder“ erwähne und damit a…
der Landesverfassungsschutz gemeint sei – schließlich schütze er die
Demokratie vor Gefahren durch Extremisten.
## Bestandsdatenauskunft ist 10 Wochen möglich
Selbst wenn sich Herrmann mit dieser Ansicht durchsetzt, gibt es noch eine
zweite – wichtigere – Klippe. Laut TKG dürfen die Daten nur zur Abwehr
einer „konkreten Gefahr“ für Leib, Leben oder Freiheit oder für den Besta…
des Staates abgerufen werden. Der Verfassungsschutz ist aber nur ein
Frühwarnsystem und hat deshalb allenfalls ausnahmsweise mit „konkreten“
Gefahren zu tun. Hierfür ist eigentlich die Polizei zuständig. Wenn sich
der bayerische Dienst an diese Beschränkung hält, hätte das geplante
Landessgesetz wohl nur symbolische Bedeutung.
Unabhängig von den bayerischen Plänen profitieren alle
Verfassungsschutzämter aber mittelbar von der Vorratsdatenspeicherung. So
haben die Dienste bisher schon das Recht, von Internetprovidern zu
erfahren, welcher Person eine IP-Adresse an einem bestimmten Zeitpunkt
zugeordnet war. Für diese „Bestandsdatenauskunft“ können künftig auch die
Daten der Vorratsdatenspeicherung genutzt werden. Sie ist künftig also
verlässlich zehn Wochen rückwirkend möglich.
Bayern will darüber hinaus, dass der Verfassungsschutz auch direkt auf
Verbindungs- und Standortdaten der Bürger zugreifen kann. Die CSU liegt
hier auf einer Linie mit ihrer Schwesterpartei. Die CDU hat erst Anfang der
Woche auf ihrem Parteitag in Karlsruhe beschlossen, dass man die Nutzung
der Vorratsdaten „in Zukunft auch den Verfassungsschutzbehörden
ermöglichen“ will.
16 Dec 2015
## AUTOREN
Christian Rath
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