# taz.de -- Vorratsdatenspeicherung in Bayern: München langt zu | |
> Ein neuer Gesetzentwurf der bayerischen Landesregierung will dem | |
> Verfassungsschutz den Zugriff auf Daten erlauben. | |
Bild: Der Bayerische Verfassungsschutz will sich Zugang zur Quelle verschaffen. | |
Karlsruhe taz | Der bayerische Verfassungsschutz soll Zugriff auf die Daten | |
der Vorratsdatenspeicherung bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den | |
die bayerische Landesregierung am Dienstag auf den Weg gebracht hat. | |
Die Vorratsdatenspeicherung wurde jüngst durch ein Bundesgesetz wieder | |
eingeführt. Bald müssen die Telefon- und Internetverbindungsdaten der | |
ganzen Bevölkerung anlasslos bei den Telekom-Firmen gespeichert werden. | |
Dabei wird zehn Wochen lang festgehalten, wer wann wen angerufen hat und | |
wer sich wann mit welcher IP-Adresse ins Internet eingewählt hat. Der | |
Standort von Mobiltelefonen wird nur vier Wochen lang gespeichert. | |
Das Gesetz wird zufällig an diesem Donnerstag im Bundesgesetzblatt | |
veröffentlicht. Aufgrund einer Übergangsfrist sind die Unternehmen aber | |
erst nach 18 Monaten verpflichtet, die Daten der Bürger vorsorglich zu | |
speichern. | |
Auf die Daten kann vor allem die Polizei zugreifen, sowohl zur | |
Strafverfolgung als auch zur Gefahrenabwehr. Das ist im | |
Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Klar ist, dass das Bundesamt für | |
Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst keinen Zugriff haben. Für | |
die Verfassungsschutzlandesämter ist das Gesetz aber unscharf. Bayerns | |
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) beruft sich nun darauf, dass das | |
Gesetz allgemein „Gefahrenabwehrbehörden der Länder“ erwähne und damit a… | |
der Landesverfassungsschutz gemeint sei – schließlich schütze er die | |
Demokratie vor Gefahren durch Extremisten. | |
## Bestandsdatenauskunft ist 10 Wochen möglich | |
Selbst wenn sich Herrmann mit dieser Ansicht durchsetzt, gibt es noch eine | |
zweite – wichtigere – Klippe. Laut TKG dürfen die Daten nur zur Abwehr | |
einer „konkreten Gefahr“ für Leib, Leben oder Freiheit oder für den Besta… | |
des Staates abgerufen werden. Der Verfassungsschutz ist aber nur ein | |
Frühwarnsystem und hat deshalb allenfalls ausnahmsweise mit „konkreten“ | |
Gefahren zu tun. Hierfür ist eigentlich die Polizei zuständig. Wenn sich | |
der bayerische Dienst an diese Beschränkung hält, hätte das geplante | |
Landessgesetz wohl nur symbolische Bedeutung. | |
Unabhängig von den bayerischen Plänen profitieren alle | |
Verfassungsschutzämter aber mittelbar von der Vorratsdatenspeicherung. So | |
haben die Dienste bisher schon das Recht, von Internetprovidern zu | |
erfahren, welcher Person eine IP-Adresse an einem bestimmten Zeitpunkt | |
zugeordnet war. Für diese „Bestandsdatenauskunft“ können künftig auch die | |
Daten der Vorratsdatenspeicherung genutzt werden. Sie ist künftig also | |
verlässlich zehn Wochen rückwirkend möglich. | |
Bayern will darüber hinaus, dass der Verfassungsschutz auch direkt auf | |
Verbindungs- und Standortdaten der Bürger zugreifen kann. Die CSU liegt | |
hier auf einer Linie mit ihrer Schwesterpartei. Die CDU hat erst Anfang der | |
Woche auf ihrem Parteitag in Karlsruhe beschlossen, dass man die Nutzung | |
der Vorratsdaten „in Zukunft auch den Verfassungsschutzbehörden | |
ermöglichen“ will. | |
16 Dec 2015 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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