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# taz.de -- Protest gegen Vorratsdatenspeicherung: Verfassungsbeschwerde kommt
> Der Bundesrat hat die Vorratsdatenspeicherung durchgewunken. Nun gehen
> die Kritiker gerichtlich dagegen vor – und setzen auf Karlsruhe.
Bild: Demonstration vor dem Bundestag mit Masken von Angela Merkel und Sigmar G…
Berlin/Karlsruhe dpa | Nach Zustimmung auch des Bundesrates zur
Wiedereinführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung schalten die
Gegner nun die Gerichte ein. Die grüne Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner
sowie neun Berliner Abgeordnete beantragten am Freitag zusammen mit
Journalistenverbänden sowie einer Rechtsanwaltskanzlei beim
Bundesverfassungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung, um das
Gesetz zu stoppen.
Sie hätten den Antrag als betroffene Berufsgeheimnisträger gestellt,
teilten die Anwälte Carl Christian Müller und Sören Rößner mit. Mit einem
Erlass einer einstweiligen Anordnung solle erreicht werden, dass die
Speicherpflicht der Telekommunikationsanbieter bis zur Entscheidung über
eine Verfassungsbeschwerde ausgesetzt wird. Die Verfassungsbeschwerde werde
noch eingereicht.
Das Gesetz sieht vor, dass Telekommunikationsdaten künftig für zehn Wochen
aufbewahrt werden, damit Ermittler bei der Bekämpfung von Terror und
schweren Verbrechen darauf zugreifen können.
Für den Antrag der rot-rot-grünen Thüringer Landesregierung, den
Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag anzurufen, gab es in
der Länderkammer keine Mehrheit. Aus Sicht Thüringens ist die
verdachtsunabhängige Speicherung von Kommunikationsdaten mit der Charta der
Grundrechte der Europäischen Union nicht vereinbar.
## „Mit Freiheitsrechten nicht vereinbar“
Linke, Grüne, Piratenpartei, FDP und Netzaktivisten halten das Vorhaben für
verfassungswidrig und unverhältnismäßig. Mehrere Politiker und Initiativen
hatten bereits in der Vergangenheit angekündigt, gegen das Gesetz zu
klagen.
Die Piratenpartei wollte nach eigener Aussage bei einem Scheitern eines
Vermittlungsverfahren zunächst an den Bundespräsidenten appellieren, die
Unterschrift unter das Gesetz zu verweigern.
Der „Generalverdacht“ für alle Bürger sei „mit den Freiheitsrechten in
unserem Land nicht vereinbar“, erklärten die Berliner Abgeordneten Ramona
Pop, Benedikt Lux, Dirk Behrendt, Stefan Gelbhaar, Canam Bayram (alle
Grüne), Sven Kohlmeier, Joschka Langenbrinck (beide SPD), Martin Delius und
Simon Weiß (beide Piraten). Sie beriefen sich darauf, dass sie wie Ärzte,
Anwälte, Journalisten und Geistliche „Berufsgeheimnisträger“ seien. Die
Verfassung sehe vor, dass sie Angaben über Personen, die ihnen Mitteilungen
machten, verweigern dürften.
## Neuer Strafbestand eingeführt
Nach dem Gesetz sollen Telekommunikationsanbieter die IP-Adressen von
Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen künftig zweieinhalb
Monate aufbewahren. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen
gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr nicht. Die Behörden dürfen die
Daten nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen – etwa bei
der Bildung terroristischer Gruppen, Mord oder sexuellem Missbrauch. Den
Abruf der Informationen muss ein Richter erlauben.
Um gespeicherte Daten vor Ausspähung zu schützen, wird der Straftatbestand
der Datenhehlerei eingeführt. Danach ist es strafbar, Daten
entgegenzunehmen, die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat –
beispielsweise einen Hackerangriff – erlangt hat. Journalistische Arbeit
wird vom Straftatbestand nicht erfasst.
6 Nov 2015
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