| # taz.de -- Recht auf Vergessen im Internet: Anhörung für Betroffene geplant | |
| > Die Bundesregierung plant, im Zuge der Löschung von Suchergebnissen auch | |
| > den Urhebern das Recht zur Stellungnahme einzuräumen. | |
| Bild: Geht es nach der Bundesregierung, kommt auf Google noch mehr Bürokratie … | |
| BERLIN taz | Deutschland hat als erster EU-Staat einen Vorschlag zur | |
| Ausgestaltung des neuen Rechts auf Vergessenwerden gemacht. Dabei versucht | |
| die Bundesregierung, die Presse- und Meinungsfreiheit zu stärken. | |
| Betroffene Medien sollen informiert und angehört werden. Suchmaschinen | |
| sollen unabhängige Streitschlichtungsstellen einrichten. | |
| Im Mai letzten Jahres hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem | |
| Google Spain-Urteil für einen Paukenschlag gesorgt. Eine Privatperson kann | |
| seither von Google verlangen, dass bestimmte Links in den Suchergebnissen | |
| zu ihrer Person nicht mehr auftauchen. Dieser Anspruch ist nicht auf | |
| rechtswidrige oder veraltete Inhalte beschränkt. Vielmehr muss der Bürger | |
| nicht dulden, wenn Suchmaschinen überhaupt über ihn umfassende Profile | |
| anfertigen. Ausnahmen soll es nur bei Personen des öffentlichen Lebens | |
| geben. | |
| Seither hat Google 205.000 Anträge auf Entfernung bestimmter Treffer aus | |
| der Linkliste zur eigenen Person erhalten, davon 35.000 Anträge aus | |
| Deutschland. Rund 40 Prozent dieser Anträge wurde stattgegeben. Die | |
| Verantwortlichen der umstrittenen Texte – zum Beispiel Medien, Blogger und | |
| Betreiber von Facebook-Seiten – bekommen von Google nur eine Nachricht, | |
| dass der Text aus einer Suchliste gelöscht wurde. Der Urheber erfährt | |
| bisher aber nicht, wer den Antrag gestellt hat und kann dazu auch keine | |
| Stellung nehmen. | |
| Datenschützern geht aber schon diese Minimal-Benachrichtigung zu weit. Mit | |
| etwas Knobelei könnten die Medien herausfinden, in welcher Suchliste der | |
| Text fehlt und dann den Antragsteller erst recht an den Pranger stellen. | |
| Deshalb sollen die Medien gar nicht informiert werden, fordern | |
| Datenschützer. | |
| ## Interessen der Urheber beachten | |
| Das sieht die Bundesregierung jedoch ganz anders. Sie will bei der | |
| Umsetzung des EuGH-Urteils vielmehr die Presse- und Meinungsfreiheit | |
| stärken. In der Diskussion um die neue Datenschutz-Grundverordnung hat | |
| Innenminister Thomas de Maizière daher Anfang Februar einen neuen Artikel | |
| 17c vorgeschlagen. Der Antrag liegt der taz vor. | |
| Danach soll die Suchmaschine bei der Entscheidung über Auslistungsanträge | |
| nicht nur den Antragsteller und sein Recht auf Datenschutz berücksichtigen, | |
| sondern auch die Interessen der Urheber des umstrittenen Textes. Diese | |
| sollen nicht nur benachrichtigt werden, sondern auch Stellung nehmen | |
| können. Über die Entscheidung und ihre Begründung sollen sowohl der im Text | |
| erwähnte Antragsteller wie auch der Urheber des Textes informiert werden. | |
| Wenn eine Seite mit der Entscheidung der Suchmaschine unzufrieden ist, soll | |
| eine unabhängige Streitschlichtungsstelle angerufen werden können. Google | |
| müsste dem Vorschlag zufolge in jedem EU-Staat eine solche sachkundig und | |
| pluralistisch besetzte Stelle einrichten. Die Entscheidungen der Stelle | |
| wären für Google verbindlich. Der im Text erwähnte Antragsteller und der | |
| Urheber des Texte könnten aber weitere Rechtsmittel erheben: beim | |
| zuständigen Datenschutzbeauftragten und bei staatlichen Gerichten. | |
| Die Bundesregierung geht damit weiter als der Google-Löschbeirat, der | |
| Anfang Februar in seinen Empfehlungen nur für besonders komplexe Fälle eine | |
| Unterrichtung der Medien vorgesehen hat. Die Idee einer | |
| Streitschlichtungs-Stelle findet sich allerdings im Sondervotum von | |
| Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die im | |
| Google-Löschbeirat mitarbeitete. | |
| Inhaltliche Vorgaben zur Abwägung der Interessen macht die Bundesregierung | |
| nicht. Sie will nur sicherstellen, dass Presse- und Meinungsfreiheit | |
| überhaupt gewichtet werden. | |
| 22 Feb 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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