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# taz.de -- Recht auf Vergessen im Internet: Anhörung für Betroffene geplant
> Die Bundesregierung plant, im Zuge der Löschung von Suchergebnissen auch
> den Urhebern das Recht zur Stellungnahme einzuräumen.
Bild: Geht es nach der Bundesregierung, kommt auf Google noch mehr Bürokratie …
BERLIN taz | Deutschland hat als erster EU-Staat einen Vorschlag zur
Ausgestaltung des neuen Rechts auf Vergessenwerden gemacht. Dabei versucht
die Bundesregierung, die Presse- und Meinungsfreiheit zu stärken.
Betroffene Medien sollen informiert und angehört werden. Suchmaschinen
sollen unabhängige Streitschlichtungsstellen einrichten.
Im Mai letzten Jahres hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem
Google Spain-Urteil für einen Paukenschlag gesorgt. Eine Privatperson kann
seither von Google verlangen, dass bestimmte Links in den Suchergebnissen
zu ihrer Person nicht mehr auftauchen. Dieser Anspruch ist nicht auf
rechtswidrige oder veraltete Inhalte beschränkt. Vielmehr muss der Bürger
nicht dulden, wenn Suchmaschinen überhaupt über ihn umfassende Profile
anfertigen. Ausnahmen soll es nur bei Personen des öffentlichen Lebens
geben.
Seither hat Google 205.000 Anträge auf Entfernung bestimmter Treffer aus
der Linkliste zur eigenen Person erhalten, davon 35.000 Anträge aus
Deutschland. Rund 40 Prozent dieser Anträge wurde stattgegeben. Die
Verantwortlichen der umstrittenen Texte – zum Beispiel Medien, Blogger und
Betreiber von Facebook-Seiten – bekommen von Google nur eine Nachricht,
dass der Text aus einer Suchliste gelöscht wurde. Der Urheber erfährt
bisher aber nicht, wer den Antrag gestellt hat und kann dazu auch keine
Stellung nehmen.
Datenschützern geht aber schon diese Minimal-Benachrichtigung zu weit. Mit
etwas Knobelei könnten die Medien herausfinden, in welcher Suchliste der
Text fehlt und dann den Antragsteller erst recht an den Pranger stellen.
Deshalb sollen die Medien gar nicht informiert werden, fordern
Datenschützer.
## Interessen der Urheber beachten
Das sieht die Bundesregierung jedoch ganz anders. Sie will bei der
Umsetzung des EuGH-Urteils vielmehr die Presse- und Meinungsfreiheit
stärken. In der Diskussion um die neue Datenschutz-Grundverordnung hat
Innenminister Thomas de Maizière daher Anfang Februar einen neuen Artikel
17c vorgeschlagen. Der Antrag liegt der taz vor.
Danach soll die Suchmaschine bei der Entscheidung über Auslistungsanträge
nicht nur den Antragsteller und sein Recht auf Datenschutz berücksichtigen,
sondern auch die Interessen der Urheber des umstrittenen Textes. Diese
sollen nicht nur benachrichtigt werden, sondern auch Stellung nehmen
können. Über die Entscheidung und ihre Begründung sollen sowohl der im Text
erwähnte Antragsteller wie auch der Urheber des Textes informiert werden.
Wenn eine Seite mit der Entscheidung der Suchmaschine unzufrieden ist, soll
eine unabhängige Streitschlichtungsstelle angerufen werden können. Google
müsste dem Vorschlag zufolge in jedem EU-Staat eine solche sachkundig und
pluralistisch besetzte Stelle einrichten. Die Entscheidungen der Stelle
wären für Google verbindlich. Der im Text erwähnte Antragsteller und der
Urheber des Texte könnten aber weitere Rechtsmittel erheben: beim
zuständigen Datenschutzbeauftragten und bei staatlichen Gerichten.
Die Bundesregierung geht damit weiter als der Google-Löschbeirat, der
Anfang Februar in seinen Empfehlungen nur für besonders komplexe Fälle eine
Unterrichtung der Medien vorgesehen hat. Die Idee einer
Streitschlichtungs-Stelle findet sich allerdings im Sondervotum von
Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die im
Google-Löschbeirat mitarbeitete.
Inhaltliche Vorgaben zur Abwägung der Interessen macht die Bundesregierung
nicht. Sie will nur sicherstellen, dass Presse- und Meinungsfreiheit
überhaupt gewichtet werden.
22 Feb 2015
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
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