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# taz.de -- Recht auf Vergessen: Google bald mit Foto-Filter?
> Max Mosley will Sexbilder aus dem Netz tilgen und verlangt von Google den
> Einsatz von Bilderkennungssoftware. Ein Gericht ist geneigt, ihm recht zu
> geben.
Bild: Wehrt sich gegen Nacktbilder von sich im Netz: Max Mosley.
HAMBURG taz | Google muss wohl bald Filter in seine Suchmaschine einbauen,
damit rechtswidrige Sexfotos von Ex-Formel-1-Funktionär Max Mosley in den
Suchlisten nicht mehr angezeigt werden. Eine derartige Entscheidung
zeichnet sich am Oberlandesgericht (OLG) Hamburg ab. An diesem Dienstag
verhandelte das Gericht über den Fall.
Der 74-jährige britische Anwalt Mosley wurde bekannt als Vorsitzender des
Welt-Automobilverbands FIA. 2008 berichtete die britische Zeitung News of
the World über eine Sexorgie, bei der Mosley mit fünf Prostituierten
sadomasochistische Rollenspiele inszenierte. Aus einem Video davon werden
im Netz immer wieder Bilder veröffentlicht.
Mosley versucht seit Jahren, die Verbreitung der Bilder zu verhindern. Er
geht dabei direkt gegen Webseiten vor, aber auch gegen Suchmaschinen wie
Google. Dass die Verbreitung der Bilder rechtswidrig ist, weil sie die
Intimsphäre Mosleys verletzt, ist unstrittig. Im Januar 2014 verurteilte
das Landgericht Hamburg Google, für sechs konkrete Fotos Filter zu
installieren, die von vornherein verhindern, dass entsprechende Seiten als
Treffer angezeigt werden.
Dagegen ging Google in die Berufung. „Es ist unzumutbar und deshalb
unverhältnismäßig, wenn wir alle Inhalte des Internets mit einer
Bilderkennungssoftware prüfen müssen, um einige wenige Bilder zu finden“,
argumentierte Google-Anwalt Jörg Wimmers. Google hält es für zumutbar, dass
Mosley selbst die Bilder sucht. Anschließend könne sich Mosley direkt an
die Betreiber der fraglichen Seiten wenden, um die Löschung zu verlangen.
„Es ist viel effizienter, wenn die Bilder an der Quelle beseitigt werden,
als nur bei Google. Wenn sie nicht mehr im Internet sind, kann sie auch
keine andere Suchmaschine finden und niemand direkt ansteuern.“
## Regelmäßig Montags: „max mosley naked“
Mosleys Anwältin Tanja Irion ließ das nicht gelten. Regelmäßig Montag
morgens google sie „max mosley naked“, um zu sehen, wo die Bilder jetzt
wieder neu auftauchen. „Das sind Seiten ohne jedes Impressum. Und wenn ich
den Link ’privacy policy‘ anklicke, dann erscheint Werbung zur
Penisverlängerung. Wen soll ich bei einer solchen Seite zur Löschung
auffordern?“, fragte sie das Gericht.
„In solchen Fällen wenden Sie sich natürlich an uns“, betonte Google-Anwa…
Wimmers. URL mit rechtswidrigen Fotos würden sofort aus den Suchlisten
gelöscht. Google wolle aber keinen Filter installieren, der vorsorglich
alle Internetinhalte überprüft. Mosleys Anwältin hielt dagegen. „Der
Einsatz eines Filters ist nicht unverhältnismäßig, auch wenn es nur einen
Menschen betrifft“, betonte Irion, „auch ein einzelner Mensch hat Rechte
gegenüber Google.“
Das OLG wird wohl Googles Berufung ablehnen. Das ließ Richter Andreas Buske
zu Beginn der Verhandlung erkennen. Das Urteil der Vorinstanz sei „sehr
ausführlich und sorgfältig“, lobte Buske. Das Urteil soll am 5. Mai
verkündet werden.
Mosley prozessiert parallel auch in Frankreich und Großbritannien gegen
Google. Er hofft, dass der Konzern nach einigen in Europa verlorenen
Prozessen einlenkt, weshalb er noch kein Verfahren gegen Google in den USA
angestrengt hat.
3 Feb 2015
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Recht auf Vergessen
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Wettbewerb
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