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# taz.de -- Recht auf Vergessen in Japan: Google muss löschen
> Ein Gericht in Tokio erließ eine einstweilige Verfügung gegen Google. Nun
> muss der Konzern auch in Japan Ergebnisse ausblenden.
Bild: Google muss etwa die Hälfte von 237 Einträgen eines Japaners löschen.
TOKIO afp | Ein Gericht in Japan hat den US-Internetkonzern Google zur
Löschung von Suchergebnissen aufgefordert, die einen Kläger in die Nähe
eines Verbrechens rücken, das dieser nicht begangen hat. Ein Bezirksgericht
in Tokio erließ in dieser Woche eine einstweilige Verfügung gegen Google,
wie die Zeitung „Asahi Shimbun“ und andere Medien am Freitag berichteten.
Demnach muss Google die Hälfte von 237 Einträgen löschen, die nach der
Eingabe des Klägernamens erscheinen.
Einige der Suchergebnisse verletzten die Persönlichkeitsrechte, erklärte
der zuständige Richter Nobuyuki Seki den Gerichtsdokumenten zufolge. Google
als Verwalter der Suchmaschine habe die Verpflichtung, sie zu löschen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) [1][hatte im Mai geurteilt], dass
Privatleute ein „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet haben. Daher müssen
Suchmaschinenbetreiber nun auf Antrag Links aus ihren Suchergebnissen
streichen, wenn Angaben auf den verlinkten Seiten die Persönlichkeitsrechte
von Betroffenen verletzen.
Die fraglichen Links werden allerdings nur in Europa unsichtbar gemacht.
Auf der Internetseite erscheint zudem ein Hinweis, dass das Suchergebnis
verändert wurde. Wer Google außerhalb von Europa benutzt, bekommt weiter
alle Links angezeigt.
10 Oct 2014
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