# taz.de -- Recht auf Vergessen in Japan: Google muss löschen | |
> Ein Gericht in Tokio erließ eine einstweilige Verfügung gegen Google. Nun | |
> muss der Konzern auch in Japan Ergebnisse ausblenden. | |
Bild: Google muss etwa die Hälfte von 237 Einträgen eines Japaners löschen. | |
TOKIO afp | Ein Gericht in Japan hat den US-Internetkonzern Google zur | |
Löschung von Suchergebnissen aufgefordert, die einen Kläger in die Nähe | |
eines Verbrechens rücken, das dieser nicht begangen hat. Ein Bezirksgericht | |
in Tokio erließ in dieser Woche eine einstweilige Verfügung gegen Google, | |
wie die Zeitung „Asahi Shimbun“ und andere Medien am Freitag berichteten. | |
Demnach muss Google die Hälfte von 237 Einträgen löschen, die nach der | |
Eingabe des Klägernamens erscheinen. | |
Einige der Suchergebnisse verletzten die Persönlichkeitsrechte, erklärte | |
der zuständige Richter Nobuyuki Seki den Gerichtsdokumenten zufolge. Google | |
als Verwalter der Suchmaschine habe die Verpflichtung, sie zu löschen. | |
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) [1][hatte im Mai geurteilt], dass | |
Privatleute ein „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet haben. Daher müssen | |
Suchmaschinenbetreiber nun auf Antrag Links aus ihren Suchergebnissen | |
streichen, wenn Angaben auf den verlinkten Seiten die Persönlichkeitsrechte | |
von Betroffenen verletzen. | |
Die fraglichen Links werden allerdings nur in Europa unsichtbar gemacht. | |
Auf der Internetseite erscheint zudem ein Hinweis, dass das Suchergebnis | |
verändert wurde. Wer Google außerhalb von Europa benutzt, bekommt weiter | |
alle Links angezeigt. | |
10 Oct 2014 | |
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