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# taz.de -- Journalist lässt bei Google löschen: Bild dir keine Meinung
> Google hat nun auch Texte des „Bildblogs“ aus seinen Trefferlisten
> entfernt. Beantragt hat das ein Journalist der „Bild am Sonntag“.
Bild: Google ist ein selektives Vergrößerungsglas, durch das wir die Welt seh…
BERLIN taz | Fragwürdige Recherchemethoden, unverpixelte Fotos von
Beschuldigten, Geschichten, die beim näheren Hinsehen keine sind – mit
kritischem Nachhaken zur Arbeit der Bild und anderer deutscher Medien hat
sich das Bildblog einen Namen gemacht. Nun hat man dort Nachricht von
Google bekommen: Der Suchmaschinenkonzern teilte mit, dass man vier
Bildblog-Einträge aus bestimmten Suchergebnislisten entfernt hat.
Der Grund: Jemand hat sich bei Google auf das europäische „Recht auf
Vergessenwerden“ berufen und beantragt, dass die Suchmaschinen gemäß einem
Urteil des Europäischen Gerichtshofes bestimmte Treffer nicht mehr anzeigt,
wenn jemand seinen oder ihren Namen googelt.
Dieser Jemand ist in diesem Falle der Journalist und Fotograf Alexander
Blum, der bis heute für die Bild am Sonntag arbeitet. Er selbst äußerte
sich dazu nicht, doch die Pressestelle des Axel-Springer-Verlags bestätigte
der taz auf Anfrage, dass Blum „die Löschung eigeninitiativ beantragt“
habe, und fügte hinzu: „Eine Rücksprache mit der Redaktion hat es nicht
gegeben.“
In allen vier nun aus Suchergebnislisten entfernten Bildblog-Texten aus den
Jahren 2006 bis 2009 geht es um Bild- und Bild-am Sonntag-Recherchen, an
denen Blum beteiligt war. In einem Fall ist Blum als Quelle für die
Abbildung eines Mannes angegeben, dem Kindesmissbrauch vorgeworfen wurde.
In einem anderen Fall geht es um Versuche, mit fadenscheinigen Methoden an
Bilder eines in Ägypten bei einem Terroranschlag getöteten Jungen aus
Tübingen zu kommen. Im dritten Fall enttarnte die Polizei eine
Bild-Geschichte als Ente.
## Verbindung zu „Schweinenummern“
Nach einigen Diskussionen habe man sich beim Bildblog dafür entschieden,
Blums Namen zu veröffentlichen, sagt Mats Schönauer von Bildblog: „Es ist
doch bemerkenswert, dass jemand, der ausgerechnet bei so skrupellosen
Medien wie Bild und Bild am Sonntag arbeitet, erreichen kann, dass man ihn
mit seinem Schweinenummern nicht mehr in Verbindung bringen kann.“ Das
behindere auch die Arbeit des Bildblogs, der sich generell schon mit
Namensnennungen zurückhalte.
Das Urteil zum „Recht auf Vergessenwerden“ ist in Deutschland zum Teil sehr
positiv aufgenommen worden. Über 91.000 Anträge gingen europaweit bis Mitte
Juli bei Google ein, in Deutschland über 16.000. Sie alle werden
individuell geprüft – von Google. Nur wenn der Schutz der Privatsphäre
schwerer wiegt, als das Interesse der Netznutzer an der Information, soll
gesperrt werden. Personen des öffentlichen Lebens werden anders behandelt
als Private. Aber was ist mit Journalisten? Und warum listet Google
bereitwillig Texte aus, in denen die Arbeit eines Journalisten kritisch
beleuchtet wird – ist hier nicht das Interesse der Öffentlichkeit besonders
groß?
Das alles erklärt der Suchmaschinenkonzern nicht. Zu einzelnen Fällen im
Zusammenhang mit dem Recht auf Vergessenwerden äußere man sich
grundsätzlich nicht, wiederholte ein Google-Sprecher auf Anfrage das
Unternehmensmantra. Ein eigens dafür einberufener Expertenbeirat, prominent
besetzt unter anderem mit der ehemaligen Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, soll die Umsetzung des Rechts auf
Vergessenwerden diskutieren.
Der Springer-Konzern hält sich bedeckt: „Als Medienhaus müssen wir
natürlich besonders verantwortlich mit der Frage umgehen, ob Beiträge
weiterhin im Netz auffindbar bleiben.“ Den vorliegenden Fall schaue man
sich an. Weitere Fälle, in denen Google Bildblog-Texte aus ihren
Suchergebnisse ausgelistet hat, gebe es bislang nicht, sagt Mats Schönauer
vom Bildblog: „Ich denke, das ist jetzt erstmal ein Einzelfall.“
18 Sep 2014
## AUTOREN
Meike Laaff
## TAGS
Google
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Bildblog
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