| # taz.de -- Kommentar Google-Urteil: Richter dürfen laut nachdenken | |
| > Ein Verfassungsrichter hat das Urteil vom Europäischen Gerichtshof zum | |
| > „Recht auf Vergessen“ kritisiert. Das ist okay – bloß nicht besonders | |
| > klug. | |
| Bild: Tanzt aus der Reihe: Verfassungsrichter Johannes Masing (2. von rechts). | |
| Johannes Masing ist als Verfassungsrichter in Karlsruhe für | |
| Meinungsfreiheit und Datenschutz zuständig. Klar, dass er sich sofort | |
| Gedanken machte, als der Europäische Gerichtshof (EuGH) Mitte Mai sein | |
| Urteil zur Suchmaschine Google verkündete und ein Recht auf Bereinigung der | |
| Suchergebnisse zum eigenen Namen postulierte. | |
| Masing schrieb einen kritischen Vermerk, 22 Seiten lang, und verteilte ihn | |
| an andere Richter, Politiker, Wissenschaftler, Datenschützer und | |
| Journalisten. [1][Jetzt wurde das Papier bekannt,] und sofort kam die Frage | |
| auf: Muss solche „Post aus Karlsruhe“ nicht veröffentlicht werden? | |
| Nein, muss sie nicht. Auch ein Verfassungsrichter kann selbst entscheiden, | |
| wie er am öffentlichen Diskurs teilnimmt. Er kann Vorträge halten, | |
| Interviews geben, Fachaufsätze schreiben, ganz öffentlich. Aber er kann | |
| auch eine „vorläufige Einschätzung“ formulieren und sie an ausgewählte | |
| Personen weitergeben, um mit ihnen in eine zunächst private Diskussion | |
| einzutreten. So war es hier offensichtlich gedacht. | |
| Ob dieses Verfahren auch klug war, ist eine andere Frage. Dass das Papier | |
| früher oder später öffentlich wird, damit musste Masing rechnen. Jetzt wird | |
| er mit Positionen aus dem Mai zitiert, die er heute vielleicht gar nicht | |
| mehr vertritt. | |
| Schließlich war auch seine spontane Kritik am EuGH-Urteil teilweise | |
| problematisch. Sein Vorschlag, dass Bürger direkt mit den Medien streiten | |
| sollen, statt Anträge bei der Suchmaschine Google zu stellen, würde zwar | |
| die Position von Google schwächen, zugleich aber die Zensur von | |
| Pressearchiven ermöglichen. Für die Kommunikationsfreiheit wäre das eher | |
| kontraproduktiv. So gesehen ist es doch beruhigend, dass Vorschläge von | |
| Johannes Masing erst einmal nur „vorläufige“ waren. | |
| 4 Aug 2014 | |
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| [1] http://irights.info/artikel/verfassungsrichter-masing-eugh-droht-liberale-l… | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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