# taz.de -- Kommentar Google-Urteil: Richter dürfen laut nachdenken | |
> Ein Verfassungsrichter hat das Urteil vom Europäischen Gerichtshof zum | |
> „Recht auf Vergessen“ kritisiert. Das ist okay – bloß nicht besonders | |
> klug. | |
Bild: Tanzt aus der Reihe: Verfassungsrichter Johannes Masing (2. von rechts). | |
Johannes Masing ist als Verfassungsrichter in Karlsruhe für | |
Meinungsfreiheit und Datenschutz zuständig. Klar, dass er sich sofort | |
Gedanken machte, als der Europäische Gerichtshof (EuGH) Mitte Mai sein | |
Urteil zur Suchmaschine Google verkündete und ein Recht auf Bereinigung der | |
Suchergebnisse zum eigenen Namen postulierte. | |
Masing schrieb einen kritischen Vermerk, 22 Seiten lang, und verteilte ihn | |
an andere Richter, Politiker, Wissenschaftler, Datenschützer und | |
Journalisten. [1][Jetzt wurde das Papier bekannt,] und sofort kam die Frage | |
auf: Muss solche „Post aus Karlsruhe“ nicht veröffentlicht werden? | |
Nein, muss sie nicht. Auch ein Verfassungsrichter kann selbst entscheiden, | |
wie er am öffentlichen Diskurs teilnimmt. Er kann Vorträge halten, | |
Interviews geben, Fachaufsätze schreiben, ganz öffentlich. Aber er kann | |
auch eine „vorläufige Einschätzung“ formulieren und sie an ausgewählte | |
Personen weitergeben, um mit ihnen in eine zunächst private Diskussion | |
einzutreten. So war es hier offensichtlich gedacht. | |
Ob dieses Verfahren auch klug war, ist eine andere Frage. Dass das Papier | |
früher oder später öffentlich wird, damit musste Masing rechnen. Jetzt wird | |
er mit Positionen aus dem Mai zitiert, die er heute vielleicht gar nicht | |
mehr vertritt. | |
Schließlich war auch seine spontane Kritik am EuGH-Urteil teilweise | |
problematisch. Sein Vorschlag, dass Bürger direkt mit den Medien streiten | |
sollen, statt Anträge bei der Suchmaschine Google zu stellen, würde zwar | |
die Position von Google schwächen, zugleich aber die Zensur von | |
Pressearchiven ermöglichen. Für die Kommunikationsfreiheit wäre das eher | |
kontraproduktiv. So gesehen ist es doch beruhigend, dass Vorschläge von | |
Johannes Masing erst einmal nur „vorläufige“ waren. | |
4 Aug 2014 | |
## LINKS | |
[1] http://irights.info/artikel/verfassungsrichter-masing-eugh-droht-liberale-l… | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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