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# taz.de -- Flugzeugkatastrophe in Frankreich: Sinkflug bewusst ausgelöst
> Die Staatsanwaltschaft gibt Details zum Absturz der Germanwings-Maschine
> bekannt. Der Copilot soll das Flugzeug „vorsätzlich zum Absturz gebracht
> haben“.
Bild: Das Cockpit eines Airbus A320 (Achivbild).
MARSEILLE/SEYNE-LES-ALPES/FRANKFURT dpa/afp/rtr/taz | Auf einer
Pressekonferenz in Frankreich haben sich verantwortliche Ermittler näher zu
den Umständen des Absturzes der Germanwings-Maschine über den französischen
Alpen geäußert.
Wie bereits von mehreren Medien berichtet, war ein Pilot nicht im Cockpit,
als es zur Katastrophe kam. Demnach soll der Pilot das Cockpit verlassen
haben, um auf die Toilette zu gehen. In einem willentlichem Schritt habe
der Copilot darauf verzichtet, dem ausgesperrten Piloten die Tür zu öffnen,
sagte der Staatsanwalt Brice Robin. Dann habe ein Alarm die rasche
Annäherung der Maschine an den Boden signalisiert.
Der Co-Pilot hat nach ersten Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft in
Marseille das Flugzeug bewusst abstürzen lassen. Robin sagte am Donnerstag,
man müsse davon ausgehen, „dass der Copilot die Zerstörung des Flugzeuges
bewusst eingeleitet hat“. Der Copilot sei nicht als Terrorist erfasst. Die
Angehörigen seien über alle Erkenntnisse informiert worden.
Seines Wissens nach gebe es keine Videokamera zur Beobachtung des
Co-Piloten, so der Staatsanwalt. Der Copilot habe kein Wort gesprochen, es
seien nur Atemgeräusche zu hören gewesen. Der Code an der Cockpit-Tür der
Unglücksmaschine sei kein Code zum Öffnen gewesen, sondern einer, mit dem
sich der jeweils Zugangsberechtigte identifiziert. Die Tür verriegele sich
ganz automatisch und werde dann von innen geöffnet.
Die Crew und der ausgesperrte Kapitän hätten in den letzten Minuten des
Fluges versucht, sich Zugang zum Cockpit zu verschaffen. In den letzten
acht Minuten vor dem Zerschellen der Maschine habe es laut den Ermittlern
außerdem zahlreiche Ansprachen vom Tower in Marseille gegeben, aber keine
Antworten aus dem Flugzeug. Die Bergung und Identifizierung der Opfer könne
mehrere Wochen dauern.
## Keine Auffälligkeiten bemerkt
Bei den routinemäßigen Sicherheitsüberprüfungen des Germanwings-Copiloten
Andreas L. hat die Luftaufsicht keine Auffälligkeiten festgestellt. Das
teilte die Düsseldorfer Bezirksregierung am Donnerstag mit. Zuletzt sei dem
28-Jährigen Ende Januar bescheinigt worden, dass keine strafrechtlichen
oder extremistischen Sachverhalte gegen ihn vorliegen.
Die Luftaufsicht habe ihn im Jahr 2008 zum ersten Mal sicherheitsüberprüft
und zum zweiten Mal 2010, auch die beiden vorigen Male ohne jede belastende
Erkenntnis. Die Sicherheitsüberprüfungen finden jetzt alle fünf Jahre
statt, früher alle zwei Jahre.
In den französischen Alpen sind die Zufahrten in Richtung Unglücksort
gesperrt worden. Die Gendarmerie riegelte am Donnerstag die Wege in die
Täler ab. Es soll wohl verhindert werden, dass Unbefugte zur Absturzstelle
in unwegsamem Gelände steigen.
Die weitere Bergung der Leichen am Unglücksort in den französischen Alpen
könnte nach Angaben der Gendarmerie noch 10 oder 15 Tage dauern. Das sagte
ein Sprecher am Donnerstag in Seyne-les-Alpes. Die bisher geborgenen
Leichen würden in einem in der Nähe provisorisch eingerichteten Labor auf
ihre Identität untersucht. Mehr als 30 DNA-Spezialisten und Rechtsmediziner
arbeiten an der Identifizierung.
## Strenge Eignungstests für Piloten nur zu Berufsbeginn
Verkehrspiloten werden nach Einschätzung des Luftverkehrsexperten Gerold
Wissel nur zu Beginn ihres Berufslebens intensiv auf ihre psychische
Eignung und Stabilität getestet. Später folgten regelmäßige medizinische
Checks, in denen auch Gespräche über die allgemeine Lebenssituation der
Piloten geführt würden, sagte Wissel am Donnerstag der Nachrichtenagentur
dpa. Regelmäßige Persönlichkeitstests gebe es aber nicht.
Es gebe bei der Lufthansa wie auch bei anderen Fluggesellschaften klare
Vorgaben an die Crews, auffälliges Verhalten bei Kollegen zu melden, was
auch anonym geschehen könne, berichtete der Experte. Die Beschäftigten
seien gehalten, schon bei kleinsten Anzeichen etwa von Alkoholismus,
Depressionen oder psychischer Instabilität Alarm zu schlagen. „Das
geschieht auch. Selbst beim Briefing vor dem Start kann der Kapitän noch
jedes Besatzungsmitglied vom Flug ausschließen, wenn es sich auffällig
verhält.“ Auch habe der Copilot das Recht, den Kapitän abzulehnen.
Nach seiner Kenntnis gebe es bei Lufthansa in dieser Beziehung sehr hohe
Sicherheitsstandards, sagte Wissel. Das Unternehmen müsse aber nachweisen,
dass dies in gleicher Weise auch für die Tochtergesellschaften gelte.
26 Mar 2015
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