| # taz.de -- Diskussion über Arztgeheimnis: „Schnellschussartige Vorschläge�… | |
| > Therapeuten lehnen die Lockerung der Schweigepflicht entschieden ab. Bei | |
| > Gefahr ist jetzt schon ein Bruch des Arztgeheimnisses zulässig. | |
| Bild: Eine Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht könnte zur Folge haben, d… | |
| FREIBURG taz | Noch ist es nur naheliegend, aber nicht sicher, dass Andreas | |
| L. den Absturz des Airbus absichtlich verursachte. Naheliegend scheint | |
| auch, dass dies mit seinem psychischen Zustand zu tun hatte. Seitdem die | |
| Uniklinik Düsseldorf am Montag die Krankenakten von L. der | |
| Staatsanwaltschaft übergeben hat, ist bekannt, dass L. früher von einem | |
| Psychologen als suizidgefährdet eingeschätzt worden ist. Außerdem war er am | |
| Tag seines mutmaßlichen Selbstmords krankgeschrieben, hatte das aber | |
| verschwiegen. | |
| Deshalb geraten nun die Ärzte in den Blick, bei denen sich L. privat | |
| behandeln ließ. Hätten sie seinen Arbeitgeber Germanwings oder das | |
| Luftfahrtbundesamt als Aufsichtsbehörde warnen müssen? | |
| Dem steht die ärztliche Schweigepflicht entgegen. Ein Arzt muss über alle | |
| medizinischen und persönlichen Informationen schweigen, die er von einem | |
| Patienten kennt. Wenn er unbefugt Patientengeheimnisse weitergibt, macht er | |
| sich selbst strafbar (§ 203 Strafgesetzbuch). | |
| Die Schweigepflicht soll sicherstellen, dass Menschen ohne Angst vor | |
| Nachteilen zum Arzt gehen. Die Schweigepflicht soll zudem ermöglichen, dass | |
| Patienten offen mit dem Arzt reden, was die Erfolgschancen einer Behandlung | |
| erhöht. Allerdings ist ein Arzt unter bestimmten Bedingungen verpflichtet | |
| oder auch berechtigt, die Schweigepflicht zu brechen. | |
| So muss er der Polizei mitteilen, wenn ein Patient während der Behandlung | |
| angekündigt hat, schwere Verbrechen zu planen. Wer so etwas für sich | |
| behält, macht sich wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten strafbar (§ | |
| 138). | |
| Auch bei einem „rechtfertigenden Notstand“ (§ 34) darf der Arzt nach | |
| Abwägung der Interessen das Patientengeheimnis brechen. Erforderlich ist | |
| dann aber eine „gegenwärtige, nicht anders abwendbare“ Gefahr. Das wäre | |
| etwa der Fall, wenn ein Pilot ankündigt, noch am gleichen Tag trotz | |
| Krankschreibung zu fliegen. | |
| ## Schwierige Entscheidung | |
| Wenn keine „gegenwärtige“ Gefahr vorliegt, will die Bundesärztekammer | |
| bereits die „Wahrnehmung berechtigter Interessen“ ausreichen lassen. Da bei | |
| Andreas L. zuletzt zwar eine Depression, aber weder Selbstmordabsichten | |
| noch Aggressionen gegen andere attestiert wurden, ist fraglich, ob dies | |
| einen Bruch des Arztgeheimnisses gerechtfertigt hätte. | |
| Man kann den Schutz des Arztgeheimnisses natürlich lockern und verlangen, | |
| dass Ärzte jede psychische Krankheit eines Piloten melden können oder sogar | |
| müssen. Dann aber riskiert man, dass psychisch angeschlagene Piloten gar | |
| nicht mehr zum Arzt gehen und nicht einmal Hilfe suchen. Damit wäre der | |
| Sicherheit auch nicht gedient – im Gegenteil. | |
| Die Psychotherapeuten lehnen eine Lockerung der Schweigepflicht jedenfalls | |
| ab. Sie sei ein zentraler Bestandteil der Therapie, sagte Dieter Best, | |
| Vorsitzender der Psychotherapeuten Vereinigung, der Agentur epd. Er warnte | |
| vor „schnellschussartigen Vorschlägen“ nach dem Absturz. Es müsse zudem | |
| verhindert werden, dass psychisch kranke Menschen stigmatisiert werden. | |
| 31 Mar 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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