# taz.de -- Diskussion über Arztgeheimnis: „Schnellschussartige Vorschläge�… | |
> Therapeuten lehnen die Lockerung der Schweigepflicht entschieden ab. Bei | |
> Gefahr ist jetzt schon ein Bruch des Arztgeheimnisses zulässig. | |
Bild: Eine Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht könnte zur Folge haben, d… | |
FREIBURG taz | Noch ist es nur naheliegend, aber nicht sicher, dass Andreas | |
L. den Absturz des Airbus absichtlich verursachte. Naheliegend scheint | |
auch, dass dies mit seinem psychischen Zustand zu tun hatte. Seitdem die | |
Uniklinik Düsseldorf am Montag die Krankenakten von L. der | |
Staatsanwaltschaft übergeben hat, ist bekannt, dass L. früher von einem | |
Psychologen als suizidgefährdet eingeschätzt worden ist. Außerdem war er am | |
Tag seines mutmaßlichen Selbstmords krankgeschrieben, hatte das aber | |
verschwiegen. | |
Deshalb geraten nun die Ärzte in den Blick, bei denen sich L. privat | |
behandeln ließ. Hätten sie seinen Arbeitgeber Germanwings oder das | |
Luftfahrtbundesamt als Aufsichtsbehörde warnen müssen? | |
Dem steht die ärztliche Schweigepflicht entgegen. Ein Arzt muss über alle | |
medizinischen und persönlichen Informationen schweigen, die er von einem | |
Patienten kennt. Wenn er unbefugt Patientengeheimnisse weitergibt, macht er | |
sich selbst strafbar (§ 203 Strafgesetzbuch). | |
Die Schweigepflicht soll sicherstellen, dass Menschen ohne Angst vor | |
Nachteilen zum Arzt gehen. Die Schweigepflicht soll zudem ermöglichen, dass | |
Patienten offen mit dem Arzt reden, was die Erfolgschancen einer Behandlung | |
erhöht. Allerdings ist ein Arzt unter bestimmten Bedingungen verpflichtet | |
oder auch berechtigt, die Schweigepflicht zu brechen. | |
So muss er der Polizei mitteilen, wenn ein Patient während der Behandlung | |
angekündigt hat, schwere Verbrechen zu planen. Wer so etwas für sich | |
behält, macht sich wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten strafbar (§ | |
138). | |
Auch bei einem „rechtfertigenden Notstand“ (§ 34) darf der Arzt nach | |
Abwägung der Interessen das Patientengeheimnis brechen. Erforderlich ist | |
dann aber eine „gegenwärtige, nicht anders abwendbare“ Gefahr. Das wäre | |
etwa der Fall, wenn ein Pilot ankündigt, noch am gleichen Tag trotz | |
Krankschreibung zu fliegen. | |
## Schwierige Entscheidung | |
Wenn keine „gegenwärtige“ Gefahr vorliegt, will die Bundesärztekammer | |
bereits die „Wahrnehmung berechtigter Interessen“ ausreichen lassen. Da bei | |
Andreas L. zuletzt zwar eine Depression, aber weder Selbstmordabsichten | |
noch Aggressionen gegen andere attestiert wurden, ist fraglich, ob dies | |
einen Bruch des Arztgeheimnisses gerechtfertigt hätte. | |
Man kann den Schutz des Arztgeheimnisses natürlich lockern und verlangen, | |
dass Ärzte jede psychische Krankheit eines Piloten melden können oder sogar | |
müssen. Dann aber riskiert man, dass psychisch angeschlagene Piloten gar | |
nicht mehr zum Arzt gehen und nicht einmal Hilfe suchen. Damit wäre der | |
Sicherheit auch nicht gedient – im Gegenteil. | |
Die Psychotherapeuten lehnen eine Lockerung der Schweigepflicht jedenfalls | |
ab. Sie sei ein zentraler Bestandteil der Therapie, sagte Dieter Best, | |
Vorsitzender der Psychotherapeuten Vereinigung, der Agentur epd. Er warnte | |
vor „schnellschussartigen Vorschlägen“ nach dem Absturz. Es müsse zudem | |
verhindert werden, dass psychisch kranke Menschen stigmatisiert werden. | |
31 Mar 2015 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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