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# taz.de -- Gesetzentwurf zur Gas-Förderung: Ein bisschen Fracking
> Die Regierung verabschiedet einen Entwurf, der auch den eigenen
> Abgeordneten nicht streng genug ist. Die Industrie ist zufrieden.
Bild: Natürlich gab es auch Protest.
BERLIN taz | Für die Demonstranten vor dem Kanzleramt ist die Sache am
Mittwochmorgen klar: Ein „Fracking-Ermöglichungsgesetz“ sei es, was da vom
Bundeskabinett beschlossen werde, meinen die Vertreter diverser
Umweltverbände. „Fracking richtig verbieten“, rufen sie den vorbeifahrenden
Ministern zu.
Dieser Wunsch wird erwartungsgemäß nicht erfüllt: Das Gesetzespaket, das
das Kabinett kurz darauf billigt, enthält zwar diverse neue Auflagen für
die umstrittene Fördertechnologie, aber kein grundsätzliches Verbot. Für
diese Forderung äußert Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD)
anschließend zwar Verständnis, und sie bezweifelt auch den Bedarf für
Fracking. „Aber man kann in Deutschland eine Technologie nicht einfach
pauschal verbieten“, sagt sie.
Stattdessen plant die Regierung nun eine Reihe von Gebieten, in denen
Fracking vollständig verboten sein soll. Dazu gehören unter anderem alle
Einzugsgebiete der Trinkwassergewinnung. Außerdem soll das besonders
umstrittene unkonventionelle Fracking stark beschränkt werden. Für das
zuvor schon in Deutschland praktizierte konventionelle Fracking im
Sandstein gibt es neue Auflagen.
„Mit diesem Gesetzespaket können wir Fracking so weit einschränken, dass es
für Mensch und Umwelt keine Gefahr mehr ist“, sagt Hendricks.
## Wunsch nach schärferen Vorschriften
Das sieht nicht nur die Opposition komplett anders. Auch innerhalb der
Regierungsfraktionen wünschen sich viele Abgeordnete schärfere
Vorschriften. So will der Wortführer der Fracking-Kritiker der Union,
Andreas Mattfeldt, das giftige Lagerstättenwasser, das beim Fracking an die
Oberfläche gelangt, allenfalls nach einer aufwändigen Aufbereitung wieder
zurück unter die Erde pressen lassen. Überdies möchte er für
unkonventionelles Fracking maximal acht Versuchsbohrungen zulassen. „Über
diese Forderungen besteht in der Unionsfraktion inzwischen Einigkeit“, sagt
Mattfeldt der taz.
Bei der SPD steht die Frage im Mittelpunkt, wer nach den Probebohrungen für
unkonventionelles Fracking darüber befinden darf, ob in bestimmten
Formationen anschließend auch kommerziell gefrackt werden darf. „Die
SPD-Fraktion wird keinem Gesetz zustimmen, in dem wichtige Entscheidungen
auf eine Expertenkommission übertragen werden“, sagt der SPD-Umweltexperte
Frank Schwabe. Über die künftige Erlaubnis kommerzieller Förderung müsse zu
gegebener Zeit der Bundestag entscheiden.
## Rütteln an der Kommission
Umweltministerin Hendricks weist darauf hin, dass die zuständigen Behörden
das Fracken auch bei einem positiven Votum der Kommission verbieten
könnten. Sie zeigt sich aber trotzdem offen dafür, die Kommission im
parlamentarischen Verfahren aus dem Gesetz zu streichen. „Das wäre fachlich
auf jeden Fall verantwortbar.“
Auf Widerstand dürfte dieser Versuch allerdings beim Wirtschaftsflügel der
Union stoßen; auf dessen Druck hin hatte Kanzleramtsminister Peter Altmaier
(CDU) die Kommission ins Gesetz gedrückt. So soll die Erdgasindustrie eine
realistische Perspektive erhalten, dass es nach den teuren
Versuchsbohrungen auch zu einer kommerziellen Förderung kommt.
Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf zeigt sich die Industrie zufrieden: Er
sei ein „wichtiger Schritt für mehr Planungssicherheit“, kommentiert am
Mittwoch der Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung.
1 Apr 2015
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
## TAGS
Barbara Hendricks
Gesetzentwurf
Fracking
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Fracking
Prozess
SPD
Bundestag
Barbara Hendricks
Protest
Umweltministerium
Schwerpunkt Klimawandel
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