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# taz.de -- Verbotsverfahren gegen die NPD: Elf V-Leute in Spitzenämtern
> Der Bundesrat liefert neues Material für das Verbotsverfahren der
> rechtsextremen Partei – inklusive einer Liste einstiger Top-V-Leute.
Bild: Das Verbotsverfahren schreitet voran.
BERLIN taz | Es sind vier Aktenordner, jeweils mehrere hundert Seiten
stark, die das Bundesverfassungsgericht am Freitag erreichten. Damit
lieferte der Bundesrat pünktlich zum Fristende die von den Richtern
nachgeforderten Materialien zum NPD-Verbotsverfahren.
Der zuständige Senat hatte im März die Bundesländer aufgefordert, genauer
darzulegen, dass deren vorgelegte Dokumente frei sind von jeder Mitwirkung
von V-Leuten. Dies hatten die Innenminister bis dahin lediglich pauschal
testiert.
Dem kommen die Länder nun nach. Nach taz-Informationen werden in dem gut
30-seitigen Hauptschriftsatz elf Informanten aus den Bundes- und
Landesvorständen der NPD benannt, die 2012 als letzte abgeschaltet wurden.
Im März 2012 hatten sich die Innenminister auf das Abziehen aller
hochrangiger V-Leute aus der NPD verständigt.
Die aufgeführten Namen sind geschwärzt, werden aber nach Bundesländern
aufgeschlüsselt. Demnach wurden drei Funktionäre vom Bundesamt für
Verfassungsschutz geführt, je zwei von den Ämtern in NRW und Bayern und je
einer in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachen und Hamburg. Dokumentiert
werden dazu interne Verfügungen und Abschalterklärungen.
Das erste NPD-Verbotsverfahren war 2003 daran gescheitert, dass der
Verfassungsschutz parallel V-Leute in der NPD führte und so unklar blieb,
wem politische Äußerungen der Partei zuzurechnen waren. Ende 2013 startete
der Bundesrat einen neuen Verbotsanlauf – diesmal mit der Versicherung,
keine Informanten in den Spitzengremien mehr zu haben.
## Sorge um Enttarnung
Der Prozessbevollmächtige des Bundesrats, der Berliner Jura-Professor
Christian Waldhoff, zeigte sich am Freitag zuversichtlich. „Wir erfüllen
vollständig, was das Bundesverfassungsgericht verlangt“, kommentierte er
das nachgereichte Material. „In einigen Punkten gehen wir sogar darüber
hinaus.“
Intern äußerten sich die Sicherheitsbehörden aber durchaus besorgt, dass
die Auflistung zu einer Enttarnung der einstigen V-Leute führen könnte.
Denn Einblick in das Material bekommt nun auch die NPD. Man sei „bis an die
äußerste Grenze“ der Transparenz gegangen, hieß es. Sollte das Gericht
damit immer noch nicht zufrieden sein, bleibe nur ein In-Camera-Verfahren,
bei dem nur die Richter die geheimen Materialien einsehen dürfen, nicht
aber die Beklagte, die NPD.
Die rechtsextreme Partei wollte sich am Freitag nicht äußern. Man habe den
Schriftsatz noch nicht erhalten, sagte der NPD-Rechtsbeauftragte Frank
Schwerdt. Die Zahl der Spitzel aber überrasche ihn nicht. „Wir stehen ja
seit jeher im Fokus“, so Schwerdt. „Ich hatte eigentlich mit mehr
gerechnet.“
Das Bundesverfassungsgericht will bis Herbst über eine Eröffnung des
Verbotsverfahrens entscheiden.
15 May 2015
## AUTOREN
Konrad Litschko
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Tino Brandt
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