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# taz.de -- Zuwanderung in die Schweiz: Nur nach Bedarf
> Nach der Volksinitiative gegen „Masseneinwanderung“ legt die Regierung
> nun ein Gesetz vor. EU-Bürger sind von der Regelung noch nicht betroffen.
Bild: Für mehr Menschen wird die Einwanderung in die Schweiz erschwert.
GENF taz | Die Schweiz will den Zuzug von AusländerInnen ab Februar 2017
durch Höchstzahlen begrenzen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf legte
der Bundesrat, die siebenköpfige Regierung in Bern, am Mittwoch den beiden
Parlamentskammern National- und Ständerat vor.
Mit dem Gesetz soll die von der rechtspopulistischen Schweizer Volkspartei
(SPV) lancierte Volksinitiative zur „Begrenzung der Masseneinwanderung“
umgesetzt werden, die bei der Abstimmung am 9. Februar 2014 eine knappe
Mehrheit gefunden hatte. Die Gesetzesvorlage gilt allerdings zunächst nur
für AusländerInnen aus Staaten außerhalb der EU. Denn Zuzugskontingente für
EU-BürgerInnen würden gegen das bilaterale Personenfreizügigkeitsabkommen
zwischen Bern und Brüssel verstoßen und werden von der EU daher strikt
abgelehnt.
Die Hoffnung des Bundesrats, die EU in dieser Frage bis Februar 2017 doch
noch zu einem Entgegenkommen zu bewegen, werden von fast allen Parteien,
Medien und Experten als unrealistisch eingeschätzt. Als wahrscheinlich
gilt, dass es zu einer erneuten Volksinitiative und -abstimmung zum Thema
„Masseneinwanderung“ kommt.
Die Gesetzesvorlage nennt keine konkreten Höchstzahlen für den Zuzug von
AusländerInnen. „Mit Rücksicht auf das gesamtwirtschaftliche Interesse“
sollen die Höchstzahlen ab 2017 immer nur für ein Jahr und nach Absprache
mit der Wirtschaft und den 26 Kantonen festgelegt werden. Der Entwurf legt
jedoch fest, dass künftig bei der Besetzung von Arbeitsplätzen Schweizer
StaatsbürgerInnen grundsätzlich den Vorrang erhalten müssen.
## Erleichterungen für Flüchtlinge
Außer in Bereichen, wo es einen allgemeinen Arbeitskräftemangel gibt, muss
in jedem Einzelfall geprüft werden, ob es geeignete Schweizer Arbeitskräfte
gibt, bevor für Ausländer eine Arbeitserlaubnis ausgestellt wird. Um die
Einwanderung zu reduzieren, will die Regierung zudem das inländische
Arbeitskräftepotenzial stärker ausschöpfen. So soll die Integration von im
Land lebenden Ausländern und von Menschen mit einer Behinderung stärker
gefördert werden. Im Medizinbereich sollen die Bildungsangebote ausgebaut
werden, Asylsuchende und Flüchtlinge ohne spezielle Genehmigung eine Arbeit
annehmen dürfen.
Eine einseitige Festlegung von Höchstzahlen bei der Zuwanderung für
EU-BürgerInnen würde laut der EU-Kommission zu einer Kündigung nicht nur
des Personenfreizügigkeitsabkommens, sondern auch der übrigen sechs
bilateralen Abkommen zwischen Brüssel und Bern führen. Sollte es in dieser
Frage bis Februar 2017 keine Einigung geben, sind neue Volksinitiativen zur
Abstimmung über die bilateralen Verträge mit der EU oder auch über einen
Beitritt der Schweiz zur EU wahrscheinlich.
12 Feb 2015
## AUTOREN
Andreas Zumach
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