# taz.de -- Strafbarkeit von Straßenblockaden: Keine Erpressung mit Nötigung | |
> Auch Dringliches erlaubt in einer Demokratie keine Straftaten. Das ist | |
> leichter zu verstehen, wenn es um weniger Dringliches geht als den | |
> Klimaschutz. | |
Bild: Straßenblockade der Letzten Generation in München im Mai | |
Stellen wir uns vor, die „Aktion Lebensschutz für alle“ nimmt sich ein | |
Beispiel an der „Letzten Generation“ und beginnt nun ebenfalls [1][mit | |
Sitzblockaden auf den Hauptverkehrsstraßen]. Diese | |
Lebensschützer:innen setzen sich aber nicht für mehr Klimaschutz ein, | |
sondern für ein strengeres Abtreibungsrecht. Es könne nicht sein, dass in | |
einem der reichsten Länder der Welt Jahr für Jahr hunderttausend ungeborene | |
Kinder im Mutterleib zerstückelt werden. Das sei ein Massenmord an | |
künftigen Generationen, ein Zivilisationsbruch von unglaublichen | |
Dimensionen. | |
Die Forderung, so das Gedankenspiel, ist eindeutig: Die „Aktion | |
Lebensschutz für alle“ werde das öffentliche Leben so lange massiv stören, | |
bis der jüngst von der Ampel abgeschaffte Paragraf 219a im Strafgesetzbuch | |
wieder eingeführt wird. Es sei unerträglich, dass über mörderische | |
Schwangerschaftsabbrüche im Internet informiert werden darf, als ginge es | |
um eine Zahnreinigung. | |
Und natürlich berufen sich die Lebensschützer:innen nicht nur auf | |
Gott, sondern auch auf das Bundesverfassungsgericht, das schließlich schon | |
zweimal entschieden habe, dass Abtreibungen rechtswidrig sind und dass | |
Frauen eine Pflicht zum Austragen von Kindern haben. Die Nötigung von | |
Autofahrer:innen sei deshalb nicht verwerflich, wenn sie dem | |
Lebensschutz diene. Außerdem bestehe ein rechtfertigender Notstand, weil | |
die Straßenblockaden [2][die einzig erfolgversprechende Aktionsform] sind, | |
um Millionen ungeborener Kinder besser zu schützen. | |
Wie gut, dass Justizminister Marco Buschmann (FDP) auch in diesem | |
Gedankenspiel darauf hinweist, dass sich eine Demokratie nicht erpressen | |
lassen darf. Ein noch so dringliches Anliegen könne es nicht rechtfertigen, | |
dass Straftaten zur Durchsetzung politischer Ziele genutzt werden. Sonst | |
könne schließlich jeder sein Anliegen zum allerdringlichsten erklären und | |
nun ebenfalls die maximale Störung des öffentlichen Lebens propagieren. | |
Recht hat er. Es fällt aber natürlich viel leichter, das einzusehen, wenn | |
man das Anliegen der Klimaschützer nicht teilt. [3][Klimaschutz ist | |
wirklich sehr dringlich]. | |
22 Nov 2022 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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