# taz.de -- Schlappe für Verfassungsschutz: Bundesamt darf AfD nicht einstufen | |
> Das Verwaltungsgericht Köln untersagt dem Verfassungsschutz vorerst die | |
> gerade vollzogene Einstufung der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall. | |
Bild: Das Verwaltungsgericht Köln untersagt die Einstufung der AFD als Verdach… | |
BERLIN taz | Die AfD hat gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz einen | |
Erfolg vor Gericht erzielt. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte der | |
Behörde am Freitag vorerst, die radikal rechte Partei als so genannten | |
rechtsextremen Verdachtsfall einzustufen. Das allerdings sagt nichts | |
darüber aus, ob das Gericht die Einstufung inhaltlich als gerechtfertigt | |
ansieht. Hintergrund ist ein Verfahren, das vor dem Gericht läuft. | |
Am Mittwoch war bekannt geworden, dass das Bundesamt bereits Ende Februar | |
die Einstufung vollzogen hatte. Zuvor hatte das Bundesamt die Landesämter | |
und das Parlamentarische Kontrollgremium im Bundestag über diesen Schritt | |
informiert. Zahlreiche Medien, [1][darunter auch die taz,] berichteten | |
darüber. Das Bundesamt äußerte sich dazu nicht. | |
Doch in dem ganzen Fall läuft bereits seit Anfang des Jahres eine | |
gerichtliche Auseinandersetzung. Damals hatten verschiedene Medien darüber | |
berichtet, dass die Einstufung unmittelbar bevorstehe. Die AfD hatte | |
daraufhin vor dem Verwaltungsgericht in Köln Klage eingereicht. Mit einer | |
so genannten Zwischenregelung wollte die Partei zudem verhindern, dass es | |
überhaupt zur Einstufung kommt. Das Bundesamt sagte dem Gericht daraufhin | |
zu, dass es bis zum Abschluss des Eilverfahrens nicht öffentlich über eine | |
mögliche Einstufung berichten und zusätzliche Abgeordnete nicht beobachten | |
werde. Das reichte dem Gericht. | |
Als die Einstufung nun bekannt wurde, zog die AfD erneut vor Gericht. Am | |
Freitag gab [2][dieses der Partei Recht] und erließ eine | |
Zwischenentscheidung. Damit untersagt das Gericht dem Bundesamt, die Partei | |
bis zur Entscheidung über den von der AfD gestellten Eilantrag „als | |
‚Verdachtsfall‘ einzustufen oder zu behandeln sowie eine Einstufung oder | |
Behandlung als ‚Verdachtsfall‘ erneut bekanntzugeben“, wie es in einer | |
Mitteilung heißt. | |
## Bundesamt gerügt | |
Aus Sicht des Gerichts spricht alles dafür, dass sich das Bundesamt „nicht | |
an seine Stillhaltezusagen gehalten bzw. nicht hinreichend dafür Sorge | |
getragen habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen | |
drängen“. Insofern werde in unvertretbarer Weise in die | |
verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien | |
eingegriffen. | |
AfD-Chef Tino Chrupalla sprach von einer „Klatsche“ für den | |
Verfassungsschutz. „Das Gericht bestätigt voll und ganz unsere | |
Argumentation“, so Chrupalla. „Das war ein gezielter Eingriff in den | |
Parteienwettbewerb mit staatlichen Mitteln unmittelbar vor einer | |
Landtagswahl.“ Chrupallas Co-Chef Jörg Meuthen forderte indirekt den | |
Rücktritt von Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang. “Wie lange wird | |
Seehofer Haldenwang wohl noch im Amt halten?“, so Meuthen. „Peinlicher geht | |
es kaum mehr.“ | |
Die schon länger erfolgte Einstufung von vier AfD-Landesverbänden und der | |
Nachwuchsorganisation als Verdachtsfall sowie des offiziell aufgelösten | |
„Flügels“ als rechtsextreme Bestrebung betrifft die aktuelle Entscheidung | |
nicht. | |
5 Mar 2021 | |
## LINKS | |
[1] /Einstufung-der-AfD-als-Verdachtsfall/!5750835 | |
[2] https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/09_05032021/… | |
## AUTOREN | |
Sabine am Orde | |
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