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# taz.de -- Schadenersatz wegen Filesharing: BGH gibt Musikindustrie recht
> Drei Familien waren gegen hohe Abmahngebühren bis vor den
> Bundesgerichtshof gezogen. Jetzt haben sie ihre Revision verloren und
> müssen zahlen.
Bild: Der BGH entscheidet zugunsten der Abmahnanwälte.
Karlsruhe dpa | Eltern haften nicht automatisch, wenn ihre Kinder von dem
PC der Familie aus online illegal Musiktitel getauscht haben. Das hat der
Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Die Richter bestätigten damit ihre
bisherige Rechtsprechung.
Im konkreten Fall jedoch wiesen die Richter Revisionen von drei Familien
ab, die von Plattenfirmen verklagt worden waren. Sie müssen jetzt
Schadenersatz und Abmahnkosten in jeweils vierstelliger Höhe zahlen. (Az.:
I ZR 19/14 u.a.)
Die Firmen Warner Music, Sony Music, Universal Music und EMI hatten den
Familien Urheberrechtsverletzungen durch das sogenannte Filesharing
vorgeworfen. Dabei werden Daten wie Musiktitel über das Internet
heruntergeladen und gleichzeitig für andere Anwender ins Netz hochgeladen.
Wenn die Rechteinhaber damit nicht einverstanden sind, ist es illegal.
Die Beklagten sollen etliche Musiktitel illegal verfügbar gemacht haben und
waren in allen Fällen in den Vorinstanzen zu Schadenersatz und Abmahnkosten
verurteilt worden. Dagegen hatten sie Revision eingelegt. Diese scheiterten
jetzt.
11 Jun 2015
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Schwerpunkt Urheberrecht
Filesharing
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Telemediengesetz
Störerhaftung
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