# taz.de -- Schadenersatz wegen Filesharing: BGH gibt Musikindustrie recht | |
> Drei Familien waren gegen hohe Abmahngebühren bis vor den | |
> Bundesgerichtshof gezogen. Jetzt haben sie ihre Revision verloren und | |
> müssen zahlen. | |
Bild: Der BGH entscheidet zugunsten der Abmahnanwälte. | |
KARLSRUHE dpa | Eltern haften nicht automatisch, wenn ihre Kinder von dem | |
PC der Familie aus online illegal Musiktitel getauscht haben. Das hat der | |
Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Die Richter bestätigten damit ihre | |
bisherige Rechtsprechung. | |
Im konkreten Fall jedoch wiesen die Richter Revisionen von drei Familien | |
ab, die von Plattenfirmen verklagt worden waren. Sie müssen jetzt | |
Schadenersatz und Abmahnkosten in jeweils vierstelliger Höhe zahlen. (Az.: | |
I ZR 19/14 u.a.) | |
Die Firmen Warner Music, Sony Music, Universal Music und EMI hatten den | |
Familien Urheberrechtsverletzungen durch das sogenannte Filesharing | |
vorgeworfen. Dabei werden Daten wie Musiktitel über das Internet | |
heruntergeladen und gleichzeitig für andere Anwender ins Netz hochgeladen. | |
Wenn die Rechteinhaber damit nicht einverstanden sind, ist es illegal. | |
Die Beklagten sollen etliche Musiktitel illegal verfügbar gemacht haben und | |
waren in allen Fällen in den Vorinstanzen zu Schadenersatz und Abmahnkosten | |
verurteilt worden. Dagegen hatten sie Revision eingelegt. Diese scheiterten | |
jetzt. | |
11 Jun 2015 | |
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