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# taz.de -- Reform des Urheberrechts: EU-Staaten stimmen mehrheitlich zu
> Deutschland hat der Reform im EU-Ministerrat zugestimmt. Eine
> Protokollerklärung betont hehre Ziele und lässt deren Umsetzung
> weitgehend offen.
Bild: Insbesondere gegen Artikel 13 wurde mobilisiert. Jetzt ist er beschlossen…
Die hoch umstrittene EU-Urheberrechtsreform kommt. Der EU-Ministerrat hat
am Montagvormittag zugestimmt. Das deutsche Votum gab dabei den Ausschlag.
Am 26. März [1][hatte bereits das Europäische Parlament zugestimmt]. Die
Richtlinie muss nun binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt
werden.
Die Abstimmung fand im Rat der Agrarminister statt, weil keine Aussprache
mehr vorgesehen war. Das deutsche Ja wurde von Agrarministerin Julia
Klöckner (CDU) abgegeben. Sie handelte dabei aber auf Weisung der
federführenden Justizministerin Katarina Barley (SPD).
19 von 28 EU-Staaten stimmten zu, erforderlich waren 16. Da hinter dem Ja
aber auch 65 Prozent der EU-Bevölkerung stehen müssen, kam es auf die
Ja-Stimme Deutschlands an. Am Ende waren 71 Prozent der Bevölkerungsstimmen
für die Reform. Gegen die Richtlinie stimmten Italien, Polen, Finnland,
Schweden, Luxemburg und die Niederlande. Es enthielten sich Belgien,
Estland und Slowenien.
Über die „EU-Richtlinie für das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ wi…
schon seit drei Jahren diskutiert. Besonders umstritten ist Artikel 17
(Ex-Artikel 13), der die urheberrechtliche Verantwortung von
Upload-Plattformen wie Youtube oder Facebook einführt. Diese sollen
Lizenzvereinbarungen schließen und dafür sorgen, dass keine unlizensierten
Inhalte hochgeladen werden.
## Mit Protokollerklärung
[2][Kritiker] um die ehemalige Piraten-Abgeordnete Julia Reda kritisierten,
die erforderlichen Uploadfilter seien so aufwändig, dass nur große Konzerne
sich die Investition leisten können. Außerdem sei eine derartige Software
nicht in der Lage, Parodien, Memes und Remixes zu erkennen. Letztlich sei
also auch die Meinungs- und Kunstfreiheit bedroht.
Deutschland gab bei der Abstimmung im Rat eine Erklärung zu Protokoll, über
die Kanzleramt und Justizministerium noch das ganze Wochenende über
gerungen hatten. Diese Protokollerklärung ist rechtlich nicht verbindlich
und stellt nur eine politische Meinungsäußerung der Bundesregierung dar.
Hiermit deutete die Bundesregierung an, wie sie die Richtlinie umsetzen
will. Allerdings sollen nationale Sonderwege vermieden werden. In einem
Dialog-Prozess, der in der Richtlinie vorgesehen ist, soll eine „europaweit
einheitliche Umsetzung vereinbart“ werden.
Als Ziel gibt die Bundesregierung aus, „das Instrument ‚Uploadfilter‘
weitgehend unnötig zu machen“. Auch der Eu-weite Dialog soll von diesem
Geist getragen sein.
Der zentrale Ansatz der Richtlinie hierzu ist, dass Youtube und Co.
Lizenzen erwerben, so dass die Kreativwirtschaft besser an den
Werbeeinnahmen der Plattformen teilhaben kann. Für den Lizenzerwerb wünscht
sich die Bundesregierung „praktikable Lösungen“, die von den Plattformen
nichts Unzumutbares verlangen. Zugleich sollen die Plattformen aber „faire
Vergütungsangebote“ machen.
Damit „möglichst alle“ hochgeladenen Inhalte lizensiert werden, nennt die
Erklärung verschiedene Modelle, etwa den Einsatz von
Verwertungsgesellschaften (wie die Gema) oder einen Kontrahierungszwang,
das heißt eine Pflicht, Lizenzverträge zu schließen. Die Bundesregierung
werde „alle diese Modelle prüfen“, heißt es in der Protokoll-Erklärung. …
Diskussion in der Regierung ist also eher noch am Anfang als am Ende.
Die Regierung erinnert daran, dass geschützte Inhalte auch künftig für
Rezensionen, Zitate oder Parodien ohne Vergütung genutzt werden können. Für
darüber hinausgehende Nutzungen – gemeint sind wohl Remixe und Mash-Ups –
sollen die Plattform wiederum Lizenzen erwerben. Gemeint sind hier
vermutlich die von der CDU vorgeschlagenen „Pauschallizenzen“.
## Spätere Korrekturen wären aufwändig
Falls die Plattformen Uploadfilter einsetzen, sollen die Nutzer vor
ungerechtfertigten Blockaden geschützt werden. Wer Inhalte Dritter erlaubt
hochlädt, etwa im Rahmen einer Parodie, soll dies beim Upload mitteilen, um
eine automatische Löschung zu verhindern. Dann müsste ein Mensch den Upload
prüfen, schlägt die Regierung vor. Falls die Reform am Ende doch negative
Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit haben sollte, will die
Bundesregierung auf Korrekturen hinwirken. Dazu wäre aber wahrscheinlich
ein neues aufwändiges EU-Gesetzgebungsverfahren erforderlich.
Die Bundesregierung betont, dass die neue urheberrechtliche Verantwortung
nach ihrer Lesart nur auf die großen kommerziellen Plattformen wie Youtube
und Facebook abzielt. Die Regierung will klarstellen, dass Angebote wie
Wikipedia, Blogs und Foren sowie Messenger wie Whatsapp nicht zu den in Art
17 erfassten Plattformen gehören.
Die Reform soll nicht dazu führen, dass die großen Plattformen mittels
ihrer bereits vorhandenen Filtertechnologien „ihre Marktmacht weiter
festigen“. Die Bundesregierung will deshalb den Einsatz von quelloffener
Software und offenen Schnittstellen „fördern“.
Die Erklärung der Bundesregierung liest sich nicht so, als hätte sie bis
zum Abschluss der Richtlinie erfolgreich verhandelt. Warum sie ihre Ziele
nun plötzlich bei der Umsetzung der Richtlinie erreichen kann, wird nicht
deutlich.
15 Apr 2019
## LINKS
[1] /Richtlinie-zum-Urheberrecht/!5582962
[2] /Livestream-von-der-Demo-in-Koeln/!5582642
## AUTOREN
Christian Rath
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