# taz.de -- Prozesse zu Bild- und Tonaufnahmen: Polizei möchte ungefilmt bleib… | |
> Neuer Vorwurf der Beamten nach aktuellen Fällen: Filme von | |
> Polizeieinsätzen verletzen die Vertraulichkeit des Wortes – wegen der | |
> Tonspur. | |
Bild: Die Polizei am 20. Juli in Kassel: Ein Griff in die Genitalien, dann Hand… | |
Dürfen Bürger Polizeieinsätze filmen? Eigentlich hatte das | |
Bundesverfassungsgericht die Frage bejaht und damit geklärt. Doch die | |
Polizei hat sich neue Begründungen für eine Bestrafung filmender Bürger | |
einfallen lassen, wie aktuelle Vorgänge in Kassel zeigen. | |
Am 20. Juli demonstrierte dort die Neonazi-Partei „Die Rechte“. Dagegen | |
[1][formierte sich eine Gegendemonstration]. Weil sich auch die oft | |
militante Antifa aus dem nahen Göttingen angekündigt hatte, gab es am | |
Kasseler Bahnhof Polizeikontrollen. Eine 35-jährige Kasseler Politologin | |
wollte eigentlich zur Gegendemo. Doch als sie die aus ihrer Sicht | |
„ruppigen“ Polizeikontrollen sah, nahm sie ihr Smartphone und filmte. „Da… | |
hält sich die Polizei vielleicht etwas zurück“, hoffte sie. | |
Die Frau filmte, wie ein Mann an die Wand gestellt wurde und ihm beim | |
Abtasten ein Polizist an die Genitalien griff. Wenig später wurde sogar ihr | |
Freund, der sie begleitete, kontrolliert. Wieder griff sie zum Smartphone. | |
Doch nun wurde das Gerät von der Polizei beschlagnahmt, denn sie habe eine | |
Straftat begangen. Die Frau war geschockt und weinte. „Wie soll ich denn | |
noch mit meinem Kind, das im Urlaub ist, kommunizieren“, war ihr erster | |
Gedanke. | |
Stunden später gab es einen ähnlichen Vorfall. Diesmal traf es Roland | |
Laich, der in der Göttinger Gruppe „Bürger beobachten Polizei und Justiz“ | |
aktiv ist. Nach Ankündigung und ausgestattet mit orangefarbener Warnweste, | |
filmte er mit seiner Digitalkamera eine polizeiliche Personenkontrolle. | |
Auch hier schritten die Beamten ein. Die Kamera durfte er zwar behalten, | |
doch er musste seine Personalien angeben. Strafrechtliche Ermittlungen | |
wurden angekündigt. | |
## Tonaufnahmen sind auch ohne Verbreitung verboten | |
Beide Betroffene, die sich vorher nicht kannten, wollen mit Hilfe des | |
Göttinger Anwalts Nils Spörkel gegen die polizeilichen Maßnahmen | |
Rechtsmittel einlegen. Sie berufen sich auf eine Entscheidung des | |
Bundesverfassungsgerichts von 2015, die Roland Laich gut kennt. Denn er hat | |
sie selbst erstritten. | |
Im damaligen Fall hatte die Polizei angenommen, dass die Aktivisten von | |
„Bürger beobachten Polizei und Justiz“ die Aufnahmen ohne Genehmigung der | |
abgebildeten Polizisten veröffentlichen werde, was nach dem | |
Kunsturhebergesetz (KUG) strafbar sein könne. Doch die Karlsruher Richter | |
erinnerten daran, dass das KUG nicht schon das bloße Filmen verbiete und | |
eine unbefugte Verbreitung der Aufnahmen nicht einfach unterstellt werden | |
darf. Die Aufnahme könnte ja auch „zur Beweissicherung mit Blick auf | |
etwaige Rechtsstreitigkeiten“ dienen, so die Karlsruher Richter. | |
Als Nächstes muss das Amtsgericht Kassel entscheiden, ob die Beschlagnahme | |
des Smartphones bestehen bleibt. Die Staatsanwaltschaft sieht trotz des | |
Karlsruher Beschlusses von 2015 den Verdacht einer KUG-Verletzung. Es sei | |
möglich, mit dem Smartphone die Aufnahme sofort im Internet zu verbreiten. | |
Vor allem beruft sie sich auf Paragraf 201 des Strafgesetzbuchs, der | |
unbefugte Aufnahmen des „nichtöffentlich gesprochenen Wortes“ unter Strafe | |
stellt. Hier geht es also nicht um die Bilder, sondern nur um die Tonspur. | |
Die Norm bedroht bereits die Aufnahme mit Strafe und nicht erst deren | |
Verbreitung. Deshalb ist die Norm für die Polizei so interessant. | |
Die Politologin hält das für abwegig. „Der Polizeieinsatz fand doch in der | |
Öffentlichkeit statt.“ Außerdem sei es wichtig, Polizeieinsätze zu | |
dokumentieren. „Wenn Aussage gegen Aussage steht, glaubt das Gericht in der | |
Regel ja doch der Polizei.“ Vermutlich wird sich das | |
Bundesverfassungsgericht bald erneut mit der Frage beschäftigen müssen, ob | |
Bürger die Polizei filmen dürfen. | |
6 Aug 2019 | |
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[1] /Kassel-demonstriert-gegen-rechts/!5612708 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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