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# taz.de -- Prozess gegen Maja T.: Ausgeliefert in Ungarn
> Maja T. aus Thüringen wurde nach Ungarn ausgeliefert. Der Vorwurf:
> Angriffe auf Rechtsextreme. Nun begann in Budapest der Prozess.
Bild: Maja T. am 21. Februar im Budapester Gerichtssaal. Sie klagt in einem Sta…
Budapest taz | Mit kleinen Schritten nur kann Maja T. am Freitagmorgen das
Budapester Stadtgericht betreten, zu eng sind die Ketten an Füßen und
Händen geschnürt. Zwei vermummte Polizisten führen T. in den mit
Kronleuchtern bestückten Saal 36. Ein dritter Beamter hält eine Kette, an
die T. gefesselt ist. Eine Vorführung wie die einer Terrorist*in. Maja T.,
lila Pullover, die Haare zum Zopf gebunden, blickt ernst ins voll besetzte
Publikum, in der ersten Reihe die Geschwister und Eltern. Von dort brandet
Applaus auf, der Richter lässt es durchgehen.
[1][Seit 14 Monaten sitzt Maja T. in Haft, seit acht Monaten] in
Isolationshaft in einem Budapester Gefängnis nur eine Straßenecke weiter,
in einer Zelle, die zwei mal drei Meter misst. Nun ist die 24-jährige
nichtbinäre Thüringer*in erstmals wieder in der Öffentlichkeit zu sehen.
Stumm sitzt T. zunächst auf der Anklagebank, eine Dolmetscherin neben sich.
Später aber erhebt sich T. und verliest mit fester Stimme eine Erklärung.
„Ich bin angeklagt in einem Land, in dem ich als nonbinärer Mensch gar
nicht existiere. Ich bin angeklagt, weil ich Antifaschist*in bin.“ Es
sei ein Prozess, „in dem ich bereits verurteilt bin“, sagt Maja T. dem
Richter ins Gesicht. Es gehe „einzig darum, mich zu bestrafen und zu
brechen“. Aber T. werde dagegen die Stimme erheben.
## Vermummte griffen mehrere Rechtsextreme an
Vor zwei Jahren soll Maja T. in Budapest gewesen sein. T. soll sich an
linken Protesten gegen den „Tag der Ehre“, ein alljährliches Treffen von
Rechtsextremen aus ganz Europa in Ungarns Hauptstadt, beteiligt haben.
Glorifiziert wird dort der „Widerstand“ von SS und Wehrmacht 1945 im von
der Roten Armee belagerten Budapest. Die Neonazis marschieren in Uniformen
und Stahlhelmen auf, zeigen Hakenkreuze und Hitlergrüße. Im Februar 2023
aber treffen sie auf gewalttätige Gegner: Vermummte greifen vor und nach
dem Aufmarsch mehrere Rechtsextreme an, verprügeln diese schwer.
Es folgt eine Großfahndung. Noch in Budapest nimmt die Polizei drei Linke
fest: zwei Mittzwanziger aus Berlin, Anna M. und Tobias E., sowie die
italienische Aktivistin und Lehrerin Ilaria Salis. Es wird nach zehn
weiteren Deutschen gesucht, monatelang erfolglos. Bis eine Person im
Dezember 2023 in einem Hotel in Berlin von deutschen Zielfahndern
aufgespürt und festgenommen wird: Maja T.
Die Strafverfolgung überrascht angesichts der Angriffe nicht. Aber die
Festnahme hätte der Beginn eines diplomatischen Tauziehens zwischen Ungarn
und Deutschland werden können – über die Frage, ob man Maja T. in das
rechtsautoritäre Ungarn ausliefern kann, welche Haftbedingungen es dort
gibt, umso mehr für eine nichtbinäre Person, und ob ein fairer Prozess zu
erwarten ist. Aber Deutschland äußert keine Bedenken.
## Die Staatsanwältin fordert 14 Jahre Haft
Sechs Monate sitzt Maja T. in der JVA Dresden in Haft, dann gibt das
Berliner Kammergericht am Abend des 27. Juni 2024 dem Auslieferungsersuchen
Ungarns statt. Noch in der Nacht wird Maja T. vom sächsischen LKA in einem
Helikopter nach Österreich geflogen, von dort nach Budapest gefahren –
offenbar akribisch vorbereitet. All dies, noch ehe das
Bundesverfassungsgericht über eine Eilbeschwerde gegen die Auslieferung
entscheiden konnte. Als Karlsruhe dieser tags darauf stattgibt, ist Maja T.
bereits in Ungarn – der Beschluss bleibt folgenlos.
Am vergangenen Freitag verliest in Budapest eine Staatsanwältin die Anklage
gegen Maja T. Lebensgefährliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in
einer kriminellen Vereinigung lautet der Vorwurf. An zwei Angriffen auf
sechs Personen soll T. sich beteiligt haben, auf zwei öffentlichen Plätzen:
Personen, die wegen ihrer Shirts oder Militärkleidung als Rechtsextreme
identifiziert wurden, seien zunächst verfolgt, dann überfallartig von
Vermummten attackiert worden, auch mit Schlagstöcken oder Hämmern. Nach
rund 30 Sekunden seien die Angreifer geflohen, hätten noch Pfefferspray
versprüht. Die Überfallenen hätten Kopfplatzwunden, Knochenbrüche und
Prellungen erlitten.
Dass die Opfer nicht in Lebensgefahr gerieten, sei „nur dem Zufall
geschuldet“, sagt die Staatsanwältin. Sie fordert für Maja T. 14 Jahre Haft
– im Falle eines Geständnisses. Ansonsten, so ging es aus früheren
Schriftwechseln hervor, könnten es bis zu 24 Jahre werden. Es sind
Strafhöhen, die weit über die im deutschen Strafrecht üblichen hinausgehen.
Ein Geständnis? Maja T. zögert nicht lange. „Nein“, sagt T. dem Richter.
Die Anklage beruhe auf „reinen Hypothesen“, führe keine Tatsachen an. „S…
erwarten allen Ernstes von mir, dass ich diese Behauptungen zu meinen
eigenen mache?“
## Die Verteidigung spricht von einem „Schauprozess“,
Zu den Angriffen äußert sich Maja T. nicht. Stattdessen erhebt T. selbst
eine Anklage. Gegen den ungarischen Staat, der dulde, dass Rechtsextreme
beim „Tag der Ehre“ aufmarschieren, dessen Bekenntnisse zu Menschenrechten
nur auf dem Papier existierten. Einen Staat, der Gefangene in Haft
verprügele, „ich hörte Schreie und Schläge in den Zellen“. Eine Anklage
gegen deutsche Behörden, die T. nach Ungarn auslieferten, das eigene
höchste Gericht übergehend. „Dieses Verfahren hätte in Deutschland
stattfinden sollen“, sagt Maja T. „Ich erwarte, dass dem nun endlich ein
Ende gesetzt wird.“
Auch Sven Richwin und Maik Elster, die Anwälte von Maja T., halten die
angedrohte Strafhöhe für völlig überzogen – und die Beweislage für dürf…
So gibt es ein Überwachungsvideo, das Maja T. in einer Straßenbahn vor
einer der Taten zeigen sollen. „Das ist aber alles andere als ein
Tatnachweis“, sagt Richwin. „Die Beweislage ist völlig undurchsichtig.“
Erst einen Tag vor Prozessbeginn bekamen die Anwälte die komplette Akte,
9.100 Seiten, die meisten auf Ungarisch. Worauf die Anklage genau gründet,
war bis dahin nicht klar.
Richwin spricht von einem „Schauprozess“, in dem Maja T. „als lebendes
Feindbild vorgeführt“ werde. „Mit einem fairen Verfahren hat das nichts zu
tun.“ Immer wieder sei Maja T. ein Kontakt zu T.s ungarischem Anwalt
verwehrt worden. Eine Befragung durch Ermittler habe ohne diesen
stattgefunden. Die meisten Akten würden für T. nicht ins Deutsche
übersetzt. Von den Tatvideos bekam T. zwar eine DVD, aber kein
Abspielgerät.
Zudem seien die Haftbedingungen „klar rechtswidrig“, klagt Richwin. Auch
Maja T. klagt im Gericht über die andauernde Isolationshaft, anfangs mit
permanenter Kameraüberwachung. T. berichtet von täglichen Zellenkontrollen,
auch mit Anordnungen, sich zu entkleiden. Von Schlafentzug, weil auch
nachts stündlich das Licht angeschaltet werde. Von Bettwanzen und
Kakerlaken, von Hautausschlag, von verweigerten Arztbesuchen, von fehlendem
gesundem Essen und Tageslicht. „Mein Sehvermögen schwindet, mein Körper
ermattet.“
Der Richter weist die Vorwürfe zurück: Die wesentlichen Akten seien
frühzeitig und übersetzt übergeben worden. Die Haftbedingungen seien
rechtmäßig, die JVA habe zugesichert, diese zu verbessern. „Das Recht auf
faire Verfahrensführung ist bisher nicht beschädigt worden.“ Der
Verteidiger von Maja T. widerspricht umgehend.
## Italien zeigt, wie es auch gehen könnte
Das Berliner Kammergericht hatte sich auf Garantieerklärungen des
ungarischen Justizministeriums verlassen, das zusicherte, dass es für Maja
T. menschenrechtskonforme Haftbedingungen und einen richterlich
unabhängigen Prozess geben werde. Zudem könne Maja T. im Falle einer
Verurteilung die Haft auch in Deutschland verbüßen. Richwin kritisiert die
Zusagen als „floskelhaft“, den Berliner Gerichtsbeschluss als „fahrlässig
naiv“.
Das Bundesverfassungsgericht gab der Verfassungsbeschwerde der Anwälte
zuletzt recht: Das Kammergericht habe die Haftbedingungen für Maja T. als
nichtbinäre Person „nicht hinreichend aufgeklärt“, die Auslieferung sei
rechtswidrig gewesen. Dass T. trotzdem weiterhin in Ungarn in Haft sitze,
kritisiert Anwalt Richwin als „rechtlich unhaltbaren Zustand“.
Dabei zeigt sogar das von der Postfaschistin Georgia Meloni regierte
Italien, wie es anders geht. Als dort Briefe der inhaftierten Ilaria Salis
öffentlich wurden, in denen sie katastrophale Zustände in der ungarischen
Haft beklagte, und auch sie in Ketten und an einer Leine im Gericht
vorgeführt wurde, bestellte die Regierung den ungarischen Botschafter ein.
Salis kam daraufhin erst in Hausarrest, dann erhielt sie Immunität, weil
sie für eine italienische Linkspartei ins Europaparlament gewählt wurde.
Die Auslieferung eines zweiten Italieners wegen der Budapester Angriffe
lehnte ein Mailänder Gericht ab.
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hatte die Auslieferung von
Maja T. für „beanstandungsfrei“ erklärt. Eine Rückholung sei rechtlich
unmöglich. Vom Auswärtigen Amt heißt es, die Botschaft in Budapest stehe
„in engem Kontakt“ mit den Anwälten und Angehörigen von Maja T., man setze
sich für bessere Haftbedingungen ein. Botschaftsmitarbeitende sitzen am
Freitag im Publikum. Druck wie Italien aber macht die rot-grüne
Restregierung nicht. Von einem verstärkten Eintreten von Außenministerin
Annalena Baerbock (Grüne), wie jüngst berichtet, habe er noch nichts
bemerkt, sagt Anwalt Richwin. „Solange sie keine Rücküberstellung nach
Deutschland einfordert, wirkt das nur wie Wahlkampf.“
## Es gibt noch viele andere Fälle
Maja T. ist nicht allein im Visier der ungarischen und deutschen Ermittler.
Seit Januar 2024 läuft in Budapest ein Prozess gegen die dort festgenommene
Berlinerin Anna M. – sie ist auf freiem Fuß, auch weil ihr keine konkrete
Gewalttat, sondern nur Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung
vorgeworfen wird. Tobias E., dem derselbe Vorwurf gemacht wurde, ließ sich
auf ein Geständnis ein und wurde im Januar 2024 in Budapest zu drei Jahren
Haft verurteilt, die später auf ein Jahr und zehn Monate verringert wurden.
Im Dezember wurde E. nach Deutschland ausgeliefert, wo er sofort wieder
festgenommen wurde, weil ihm hier weitere Angriffe vorgeworfen werden.
Von den anderen gesuchten deutschen Linken wurde ein weiterer im November
festgenommen: [2][der Leipziger Johann G.], nach dem die Ermittler schon
seit Jahren fahndeten und den sie als Kopf einer Gruppe [3][um die bereits
verurteilte Leipzigerin Lina E.] sehen. Lina E. und drei Mitangeklagte
wurden bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, weil sie ab 2018
mehrere Angriffe auf Neonazis in Sachsen und Thüringen verübt haben sollen
– mit gleichem Tatmuster wie in Budapest.
[4][Sieben weitere der Gesuchten stellten sich im Januar der Polizei.] Sie
sitzen nun in Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Hamburg in Haft. Nach Ungarn
ausgeliefert werden sie wohl nicht: Die Bundesanwaltschaft erklärte
inzwischen, dass es „vorrangig“ sei, die Verfahren in Deutschland zu
führen. Ein Sprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, wo die
Verfahren gebündelt werden sollen, sagte der taz, sobald alle Verfahren
eingetroffen seien, werde man einen Antrag auf Nichtauslieferung stellen.
Im Fall von Johann G. lehnte ein Oberlandesgericht bereits eine
Auslieferung ab. Unklar ist indes der Fall des Syrers Zaid A., der sich
ebenfalls im Januar stellte. Da er nicht deutscher Staatsbürger ist, gilt
die Zusage der Bundesanwaltschaft für ihn nicht. Er befindet sich in der
JVA Köln in Auslieferungshaft.
## Auch in München wird verhandelt
Doch davonkommen lassen will auch die Bundesanwaltschaft die Beschuldigten
nicht. [5][Erst am Mittwoch begann in München ein Prozess gegen eine
30-jährige Kunststudentin, Hanna S.], der ebenfalls die Budapester Angriffe
vorgeworfen werden. Verhandelt wird in einem unterirdischen
Hochsicherheitssaal. Die Bundesanwaltschaft wirft Hanna S. versuchten Mord
vor, was zu mehrjährige Haft führen könnte. Ihre Verteidiger halten das für
völlig überzogen. Einen Entschluss, Neonazis zu töten, habe es nicht
gegeben. Das Gericht signalisierte aber, dass der Vorwurf am Ende nur auf
gefährliche Körperverletzung lauten könnte.
In Budapest äußert Maja T. am Ende der vorgebrachten Erklärung Hoffnung.
Irgendwann werde „der Winter weichen“. Dann dreht sich Maja T. zur Familie
und den Unterstützer*innen um, bedankt sich für die Solidarität. „Ich
hab euch verdammt lieb.“ Ein junger Mann ruft zurück: „Wir dich auch.“
Der Vater von Maja T., Wolfram Jarosch, sagt später, er habe sein Kind
„unglaublich stark und mutig“ erlebt. Es brauche ein Ende des Prozesses in
Ungarn und ein deutsches Verfahren oder mindestens eine Haftentlassung und
Hausarrest. Das aber weist das Gericht zurück. Der Prozess wird am 6. März
fortgesetzt.
21 Feb 2025
## LINKS
[1] /Anklage-gegen-Linke-Maja-T-erhoben/!6061701
[2] /Leipziger-vier-Jahre-auf-der-Flucht/!6047784
[3] /Proteste-nach-Lina-E-Urteil/!5934622
[4] /Schreiben-der-Bundesanwaltschaft/!6069053
[5] /Angriffe-auf-Neonazis-in-Budapest/!6054845
## AUTOREN
Konrad Litschko
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