Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Jetzt erst recht – keine Au…
> Dass Maja T. nach Ungarn übergeben wurde, war rechtswidrig. Deutschland
> sollte sich nicht zum Komplizen des menschenverachtenden Orbán-Regimes
> machen.
Bild: Protest gegen die Auslieferung der nonbinären Antifa-Aktivist:in Maja T
Es ist ein schwerwiegender Justizskandal, den das Bundesverfassungsgericht
festgestellt hat: Die Auslieferung der Thüringer Antifaschist:in Maja
T. im Juni vergangenen Jahres [1][war unzulässig]. Der damalige Beschluss
des Berliner Kammergerichts stelle einen „tiefgreifenden
Grundrechtseingriff dar, der weiterhin fortwirkt“, so das höchste Gericht
am Donnerstag. Eine Verletzung von Maja T.s Grundrechten nach Artikel 4 der
Charta der Grundrechte der Europäischen Union sei begründet. Artikel 4
verbietet Folter und unmenschliche oder erniedrigende Strafen.
Natürlich waren die gravierenden Missstände in der Justiz des rechten
Orbán-Regimes bekannt. Dieser Tatsache zum Trotz arbeitete im Juni 2024
eine Vielzahl an Behörden zusammen, um Maja T. so schnell außer Landes zu
schaffen, dass das Verfassungsgericht die Auslieferung nicht mehr stoppen
konnte. Maja T. werden Angriffe auf Neonazis am Rande eines
SS-Gedenkmarsches in Budapest im Februar 2023 zur Last gelegt. Dafür drohen
T. in Ungarn bis zu 24 Jahre Haft. Seit Monaten sitzt T. dort in
Isolationshaft.
Nun konstatiert das Verfassungsgericht, dass das Berliner Kammergericht
Berichte über schwerwiegende Missstände in ungarischen Haftanstalten
ignoriert und die dortigen Haftbedingungen nicht ausreichend geprüft habe –
auch hinsichtlich der Gefahren, die T. in Ungarn aufgrund T.s nonbinärer
Identität drohen. Explizit wird vor einer Diskriminierungsgefahr gewarnt,
„die sich verbal oder in Form von körperlichen Belästigungen durch andere
Insassen oder durch Bedienstete der Justizvollzugsanstalt äußern“ könne.
Unmittelbare Auswirkungen hat der Beschluss nicht. Ungarn muss sich nicht
an deutsche Urteile halten. Die Achtung der Menschenrechte gebietet aber
dennoch, dass das Auswärtige Amt und Außenministerin Annalena Baerbock
jetzt alle diplomatischen Hebel in Gang setzen, um Maja T. zurückzuholen.
Wie es überhaupt zu der Auslieferung kommen konnte, muss zudem politisch
aufgearbeitet werden.
## Weitere Auslieferungen drohen
Vor allem aber muss klar sein, dass es keine einzige weitere Auslieferung
von Antifas nach Ungarn geben darf. Dieses Szenario [2][steht auch für alle
anderen im sogenannten Budapest-Komplex Beschuldigten im Raum].
Besonders bedroht ist Zaid A., der syrischer Herkunft ist und gegen den ein
europäischer Haftbefehl vorliegt. Doch auch ihm droht in Ungarn Haft unter
unmenschlichen Bedingungen. Will sich Deutschland nicht weiter zum
Erfüllungsgehilfen der Orbán-Justiz machen, muss ihm hier ein
rechtsstaatlicher Prozess gemacht werden.
6 Feb 2025
## LINKS
[1] /Beschluss-des-Bundesverfassungsgerichts/!6063902
[2] /Nach-Attacken-auf-Rechtsextreme/!6063116
## AUTOREN
Timm Kühn
## TAGS
Schwerpunkt Antifa
Aktivismus
Maja T.
Ungarn
Viktor Orbán
GNS
Maja T.
Tarif
Schwerpunkt Antifa
Schwerpunkt Antifa
Antifaschismus
Schwerpunkt Antifa
## ARTIKEL ZUM THEMA
Prozess gegen Maja T.: Ausgeliefert in Ungarn
Maja T. aus Thüringen wurde nach Ungarn ausgeliefert. Der Vorwurf: Angriffe
auf Rechtsextreme. Nun begann in Budapest der Prozess.
Tarifverträge: Ein bisschen ungleich darf es sein
Unterschiedliche Bezahlung für die gleiche Nachtarbeit trotz Tarifvertrag?
Das geht in Ordnung, sagt das Bundesverfassungsgericht.
Schreiben der Bundesanwaltschaft: Autonome werden nicht nach Ungarn ausgeliefert
Im Januar stellten sich sieben Linke, die wegen Angriffen auf Neonazis in
Budapest gesucht wurden. Ihre Auslieferung nach Ungarn scheint nun
abgewendet.
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Später Erfolg für Maja T.
Die non-binäre Person Maja T. wurde mit Billigung eines Berliner Gerichts
nach Ungarn ausgeliefert. Das Bundesverfassungsgericht hat dies nun
beanstandet.
Podiumsdiskussion über rechte Gewalt: „Die Gewalt kam zur Antifa, nicht ande…
Zahlreiche Menschen diskutieren im SO36 über Antifa-Gegenwehr seit der
Nachwendezeit. Im Fokus: Die Solidarität mit Thomas J., genannt „Nanuk“.
Inhaftierte Antifa-Person: Linke besuchen Maja T.
Die antifaschistische Person sitzt seit Juni in Haft in Budapest. Dort
kritisierten Martin Schirdewan und Martina Renner die Haftbedingungen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.