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# taz.de -- Schreiben der Bundesanwaltschaft: Autonome werden nicht nach Ungarn…
> Im Januar stellten sich sieben Linke, die wegen Angriffen auf Neonazis in
> Budapest gesucht wurden. Ihre Auslieferung nach Ungarn scheint nun
> abgewendet.
Bild: Protets in Solidarität mit den in Ungarn angeklagten Aktivisten 2024 in …
Berlin taz | Im Januar stellten sich [1][sieben deutsche Autonome bei
Polizeibehörden und einem Gericht]. Fast zwei Jahre lang hatten Ermittler
erfolglos nach ihnen gesucht. Der Vorwurf: Die jungen Aktivist*innen
sollen sich [2][an Angriffen auf Rechtsextreme im Februar 2023 in Budapest
beteiligt haben], die sich dort zu ihrem alljährlichen Szeneaufmarsch „Tag
der Ehre“ versammelten. Seitdem schwebte über den sieben Linken eine
Auslieferung ins rechtsautoritär regierte Ungarn.
Das scheint nun abgewendet: Eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft
bestätigte der taz, dass ihre Behörde die zuständigen
Generalstaatsanwaltschaften bereits Ende Januar angeschrieben und dort
mitgeteilt hatte, dass für die Verfahren nicht die ungarischen Verfahren,
sondern die deutschen Ermittlungen „vorrangig“ seien. Zentral sei dabei der
„Gesichtspunkt der Effektivität der Strafverfolgungen“. Nach
taz-Informationen hat die Bundesanwaltschaft ein Interesse, die sieben
Autonomen, die zuvor zumeist in Sachsen und Thüringen lebten, als eine
gemeinsame Gruppe anzuklagen.
In einem Fall war indes bereits im Juni 2024 eine Auslieferung erfolgt:
[3][Maja T.] Der nichtbinären Thüringer*in wird ebenso vorgeworfen, an
den Angriffen in Budapest beteiligt gewesen zu sein – bei der mehrere
Rechtsextreme teils schwer verletzt wurden. Maja T. war mit den anderen
sieben Autonomen und zwei weiteren deutschen Linken nach den
Budapest-Angriffen abgetaucht.
Im Dezember war Maja T. [4][in Berlin festgenommen worden], im Juni 2024
dann nach einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts [5][in einer
nächtlichen Blitzaktion nach Budapest ausgeliefert worden] – ohne eine
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über eine Beschwerde der Anwälte
von T. abzuwarten. Tatsächlich gab Karlsruhe der Beschwerde kurz darauf
recht – da war T. aber bereits in Ungarn.
## Thüringen lehnte bereits eine Auslieferung ab
Im Fall Maja T. hatte sich die Bundesanwaltschaft damals nicht gegen eine
Auslieferung gestellt. Seitdem seien zu dem Fallkomplex aber neue
Beweismittel hinzugekommen, sagte die Behördensprecherin. Deshalb plädiere
man nun dafür, die Verfahren in Deutschland zu führen. Weiter gefahndet
wird zudem nach zwei weiteren Autonomen, die nach den Budapest-Angriffen
ebenso gesucht wurden und sich bisher nicht stellten.
Bereits Ende Januar hatte das Oberlandesgericht Jena entschieden, einen
weiteren zuletzt Festgenommenen – [6][den Leipziger Johann G.] – nicht nach
Ungarn auszuliefern. Auch dem 31-Jährigen wird vorgeworfen, bei den
Angriffen in Budapest dabei gewesen zu sein. Zugleich soll G. der Anführer
einer militanten Gruppe um die Leipzigerin Lina E. gewesen sein, seiner
früheren Lebenspartnerin. Lina E. war bereits im Mai 2023 mit drei
Mitangeklagten zu mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil sie
mehrere schwere Angriffe auf Neonazis in Thüringen und Sachsen verübt haben
sollen. Auch Johann G. soll sich daran beteiligt haben.
Eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Jena bestätigte der taz, dass
bereits am 29. Januar eine Auslieferung von Johann G. nach Ungarn für
unzulässig erklärt wurde. Gleiches hatte zuvor die Thüringer
Generalstaatsanwaltschaft gefordert. „Bei der Abwägung wurde die
Durchführung eines Strafverfahrens in Deutschland – vor allem im Hinblick
auf die grundrechtlich geschützten Interessen des Verfolgten – gewichtiger
als das Auslieferungsinteresse des ersuchenden Staates beurteilt“, sagte
die Sprecherin der taz.
Auch eine weitere gefasste Person – [7][die Nürnbergerin Hanna S.] – wird
nicht nach Ungarn ausgeliefert. Sie war im Juni 2024 in Nürnberg
festgenommen worden und soll ebenso in Budapest dabei gewesen sein. Gegen
sie beginnt am kommenden Mittwoch ein Prozess in München. Im Fall der
29-Jährigen hatte Ungarn bisher keine Auslieferung beantragt.
## Dem Syrer Zaid A. droht weiter eine Auslieferung
Unklar ist der Fall Zaid A. Auch der Syrer gehörte zu den von Ungarn
Gesuchten, die sich im Januar stellten. Anders als gegen die anderen sechs
lag in seinem Fall aber kein Haftbefehl der Bundesanwaltschaft vor.
Entsprechend gilt für ihn auch nicht die aktuelle Mitteilung der Behörde an
die Generalstaatsanwaltschaften. Zaid A. droht damit weiter eine
Auslieferung nach Ungarn.
Für Maja T. kommt das Schreiben der Bundesanwaltschaft zu spät. Gegen T.
beginnt in wenigen Tagen, am 21. Februar, in Budapest ein Prozess wegen der
Angriffe. Die Staatsanwaltschaft fordert hier laut Verteidigern eine
Haftstrafe von bis zu 24 Jahren. Zugleich boten die Ankläger einen Deal an:
Im Falle eines Geständnisses könnten es 14 Jahre werden.
Erst vor einer Woche war [8][eine Verfassungsbeschwerde von Maja T. gegen
die Auslieferung erfolgreich]. Das Bundesverfassungsgericht warf dem
Berliner Kammergericht vor, es habe die Haftbedingungen für Maja T. als
nichtbinäre Person „nicht hinreichend aufgeklärt“. Bemühungen der deutsc…
Regierung, Maja T. nach Deutschland zurückzuholen, sind bisher nicht
bekannt. Angehörige von T. und antifaschistische Initiativen hatten dies
gefordert.
11 Feb 2025
## LINKS
[1] /Nach-Attacken-auf-Rechtsextreme/!6063116
[2] /Fahndung-gegen-Linksaussen/!5985352
[3] /Anklage-gegen-Linke-Maja-T-erhoben/!6061701
[4] /Nach-Attacken-auf-Rechtsextreme/!6063116
[5] /Auslieferung-von-Antifaschistin/!6020213
[6] /Leipziger-vier-Jahre-auf-der-Flucht/!6047784
[7] /Angriffe-auf-Neonazis-in-Budapest/!6054845
[8] /Beschluss-des-Bundesverfassungsgerichts/!6063902
## AUTOREN
Konrad Litschko
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