# taz.de -- Klimaziele der Europäischen Union: Plan für Hausdämmung | |
> Das EU-Parlament will mit neuen Regeln energetische Sanierungen | |
> vorantreiben. Individuelle Pflichten für Eigentümer gibt es aber nicht. | |
Bild: Das EU-Parlament ist für mehr Dämmung von Wohnhäusern | |
Berlin taz | Die Energiesanierung von Gebäuden soll schneller vorangehen. | |
Dafür hat das EU-Parlament am Dienstag mit Beschluss der Gebäude-Richtlinie | |
gestimmt. Die neuen Regeln sollen auch dazu beitragen, [1][dass die EU ihre | |
Klimaziele erreicht]. Nach Angaben der EU-Kommission sind Gebäude für rund | |
40 Prozent des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der | |
Treibhausgasemissionen verantwortlich. Nun müssen die EU Mitgliedstaaten | |
dem Vorhaben noch zustimmen. In den meisten Fällen ist das Formsache. | |
Nach den neuen Regeln kommen Eigentümerinnen und Eigentümer aber keine | |
individuellen Pflichten zu. Ob sie ihre Wohn- und Gewerbegebäude | |
beispielsweise dämmen, um eine Energieeinsparung zu erreichen, bleibt | |
freiwillig. | |
Die Debatte über die „Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von | |
Gebäuden“ wurde kontrovers geführt. Als das EU-Parlament vor etwa einem | |
Jahr schon einmal einen Beschluss dazu fasste, bekamen viele | |
Hausbesitzerinnen und Besitzer Angst, sie könnten sich die erforderliche | |
teure Renovierung gar nicht leisten. | |
Denn das Parlament wollte festlegen, dass die am schlechtesten isolierten | |
Gebäude schon bis 2030 hätten saniert werden müssen. Bundesbauministerin | |
Klara Geywitz (SPD) sagte damals dazu: „Ich werde keinen Vorschlag | |
unterstützen, der einen technischen Sanierungszwang für einzelne Gebäude | |
vorsieht.“ | |
## Energieverbrauch bis 2030 um 16 Prozent verringern | |
In dem nun beschlossenen abgeschwächten Kompromiss gibt es keine Pflichten | |
für einzelne Eigentümer, wohl aber Ziele, die die nationalen Regierungen | |
für den gesamten Wohnungsbestand ihres Landes erreichen müssen. Demnach | |
soll beispielsweise Deutschland den Energieverbrauch von Wohngebäuden bis | |
2030 um 16 Prozent verringern, bis 2035 um 20 bis 22 Prozent. | |
Die Hälfte der Einsparung soll erreicht werden, indem man schlecht | |
isolierte Häuser zuerst saniert. Im Einzelnen kann das bedeuten: Dämmung | |
von Kellern, Außenwänden und Dächern, sowie den Einbau neuer Fenster. | |
Auch Nichtwohngebäude wie Gewerbebetriebe sollen einen Beitrag leisten. In | |
diesem Segment müssen die EU-Staaten jeweils 16 Prozent der am | |
schlechtesten isolierten Gebäude bis 2030 renovieren lassen. Wie sie diese | |
Ziele schaffen, [2][dürfen die Regierungen selbst entscheiden]. Ob das | |
jedoch klappt, erscheint zumindest fraglich. | |
Denn ohne individuelle Sanierungspflicht können die Staaten nur das | |
freiwillige Engagement der Immobilienbesitzer unterstützen. Das genau | |
fordert die Richtlinie auch: Sie verlangt die intensive Beratung und | |
finanzielle Unterstützung der Immobilienbesitzerinnen und Besitzer durch | |
öffentliche Stellen. [3][Nur für Neubauten] sieht die Richtlinie eine | |
härtere Regelung vor. Ab 2030 dürfen neu errichtete Gebäude keine | |
Treibhausgasemissionen mehr verursachen. (mit afp) | |
12 Mar 2024 | |
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## AUTOREN | |
Hannes Koch | |
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