| # taz.de -- Freispruch für Mollath: Doch nicht geisteskrank | |
| > Er saß zu Unrecht jahrelang in der Psychiatrie. Nun wurde Gustl Mollath | |
| > freigesprochen und bekommt eine Entschädigung. Als Gewalttäter gilt er | |
| > dennoch. | |
| Bild: Der letzte Prozesstag im Verfahren gegen Mollath wurde mit Spannung erwar… | |
| REGENSBURG dpa | Der ehemalige Psychiatrie-Patient Gustl Mollath ist | |
| freigesprochen worden. Nach dem Urteil des Landgerichts Regensburg vom | |
| Donnerstag im Wiederaufnahmeverfahren gibt es keine Hinweise auf eine | |
| Geisteserkrankung Mollaths. | |
| Die Vorsitzende Richterin Elke Escher stellte fest, dass der Nürnberger zu | |
| Unrecht mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie saß. Sie ordnete eine | |
| Entschädigung für die gesamte Zeit der Unterbringung an. | |
| Das Gericht hielt den 57-Jährigen gleichwohl für schuldig, seine frühere | |
| Frau misshandelt zu haben. Mollath konnte aber im Wiederaufnahmeverfahren | |
| nicht schlechter gestellt werden als in seinem ersten Prozess. Damals war | |
| er wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Er kann daher jetzt den | |
| Gerichtssaal als freier Mann verlassen. | |
| Nach Überzeugung des Gerichts hatte Mollath 2001 seine damalige Ehefrau | |
| mehrfach mit der Faust geschlagen und anschließend getreten, gebissen und | |
| gewürgt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach ihn 2006 von den Vorwürfen | |
| wegen Schuldunfähigkeit frei, wies ihn aber in die Psychiatrie ein. Der | |
| Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken | |
| ausgelöst. | |
| 14 Aug 2014 | |
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