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# taz.de -- Konsequenz aus dem Freispruch: Lex Mollath wird kommen
> Die Regierung lernt dazu: Mit einer Gesetzesnovelle bei der
> Psychiatrie-Unterbringung will sie künftig die Verhältnismäßigkeit
> sicherstellen.
Bild: Bald weniger besucht? Sportplatz einer Klinik für Psychiatrie.
FREIBURG taz | Eines hat Gustl Mollath zumindest erreicht. Noch in dieser
Wahlperiode wird es eine Reform der strafrechtlichen
Psychiatrie-Unterbringung geben. [1][Sein Fall hat die Stimmung in der
Gesellschaft gedreht.] Bisher galten schuldunfähige Straftäter eher als
„irre Monster“, nun sieht man in ihnen auch schutzbedürftige potenzielle
Justizopfer. Gustl Mollath hat den Insassen in der forensischen Psychiatrie
ein Gesicht gegeben.
Geregelt ist die psychiatrische Unterbringung im Strafgesetzbuch. Wenn eine
Straftat im schuldunfähigen Zustand begangen wurde, so ist der Täter zwar
freizusprechen und wird nicht nach den üblichen Regeln bestraft.
Stattdessen kann das Gericht aber die Einweisung in die Psychiatrie
verfügen – als sogenannte „Maßregel der Besserung und Sicherung“.
Voraussetzung ist laut Gesetz, dass wegen der psychischen Störung in
Zukunft „erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind“ (§ 63).
Anders als eine Strafe ist die psychiatrische Unterbringung nicht
befristet. Sie ist vielmehr erst zu beenden, wenn keine Gefahr für die
Allgemeinheit mehr besteht – oder wenn „die weitere Vollstreckung der
Maßregel unverhältnismäßig wäre“. Dies muss jährlich überprüft werden…
die bisherige Rechtslage.
Im Koalitionsvertrag heißt es nun. „Wir reformieren das Recht der
strafrechtlichen Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern, indem wir
insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz stärker zur Wirkung
verhelfen.“
Im letzten Sommer hat die damalige Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ein Eckpunkte-Papier vorgelegt, in dem
sie eine Reform skizziert. Danach soll die Psychiatrie-Unterbringung auf 8
Jahre begrenzt werden, außer es drohen Taten, „durch welche die Opfer
seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet
werden“. Zudem soll schon nach 2 (statt bisher 5) Jahren ein externer
Sachverständiger begutachten, der nicht in der Einrichtung arbeitet.
Der jetzige Justizminister Heiko Maas (SPD) hat im März – wie im
Koalitionsvertrag vorgesehen – eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt.
Die soll noch im Herbst dieses Jahres Änderungsvorschläge präsentieren.
„Anschließend wird das Ministerium zügig einen Gesetzentwurf vorlegen“,
sagte eine Sprecherin auf Anfrage der taz. Die Reform soll noch vor der
nächsten Bundestagswahl 2017 abgeschlossen sein.
14 Aug 2014
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[1] /Kommentar-Mollath-Urteil/!144167/
## AUTOREN
Christian Rath
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