# taz.de -- Freispruch für Mollath: Doch nicht geisteskrank | |
> Er saß zu Unrecht jahrelang in der Psychiatrie. Nun wurde Gustl Mollath | |
> freigesprochen und bekommt eine Entschädigung. Als Gewalttäter gilt er | |
> dennoch. | |
Bild: Der letzte Prozesstag im Verfahren gegen Mollath wurde mit Spannung erwar… | |
REGENSBURG dpa | Der ehemalige Psychiatrie-Patient Gustl Mollath ist | |
freigesprochen worden. Nach dem Urteil des Landgerichts Regensburg vom | |
Donnerstag im Wiederaufnahmeverfahren gibt es keine Hinweise auf eine | |
Geisteserkrankung Mollaths. | |
Die Vorsitzende Richterin Elke Escher stellte fest, dass der Nürnberger zu | |
Unrecht mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie saß. Sie ordnete eine | |
Entschädigung für die gesamte Zeit der Unterbringung an. | |
Das Gericht hielt den 57-Jährigen gleichwohl für schuldig, seine frühere | |
Frau misshandelt zu haben. Mollath konnte aber im Wiederaufnahmeverfahren | |
nicht schlechter gestellt werden als in seinem ersten Prozess. Damals war | |
er wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Er kann daher jetzt den | |
Gerichtssaal als freier Mann verlassen. | |
Nach Überzeugung des Gerichts hatte Mollath 2001 seine damalige Ehefrau | |
mehrfach mit der Faust geschlagen und anschließend getreten, gebissen und | |
gewürgt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach ihn 2006 von den Vorwürfen | |
wegen Schuldunfähigkeit frei, wies ihn aber in die Psychiatrie ein. Der | |
Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken | |
ausgelöst. | |
14 Aug 2014 | |
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