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# taz.de -- Freispruch für Mollath: Doch nicht geisteskrank
> Er saß zu Unrecht jahrelang in der Psychiatrie. Nun wurde Gustl Mollath
> freigesprochen und bekommt eine Entschädigung. Als Gewalttäter gilt er
> dennoch.
Bild: Der letzte Prozesstag im Verfahren gegen Mollath wurde mit Spannung erwar…
REGENSBURG dpa | Der ehemalige Psychiatrie-Patient Gustl Mollath ist
freigesprochen worden. Nach dem Urteil des Landgerichts Regensburg vom
Donnerstag im Wiederaufnahmeverfahren gibt es keine Hinweise auf eine
Geisteserkrankung Mollaths.
Die Vorsitzende Richterin Elke Escher stellte fest, dass der Nürnberger zu
Unrecht mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie saß. Sie ordnete eine
Entschädigung für die gesamte Zeit der Unterbringung an.
Das Gericht hielt den 57-Jährigen gleichwohl für schuldig, seine frühere
Frau misshandelt zu haben. Mollath konnte aber im Wiederaufnahmeverfahren
nicht schlechter gestellt werden als in seinem ersten Prozess. Damals war
er wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Er kann daher jetzt den
Gerichtssaal als freier Mann verlassen.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte Mollath 2001 seine damalige Ehefrau
mehrfach mit der Faust geschlagen und anschließend getreten, gebissen und
gewürgt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach ihn 2006 von den Vorwürfen
wegen Schuldunfähigkeit frei, wies ihn aber in die Psychiatrie ein. Der
Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken
ausgelöst.
14 Aug 2014
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