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# taz.de -- Faesers Pläne gegen sogenannte Clans: Verurteilung nicht erforderl…
> Innenministerin Faeser will die Ausweisung sogenannter Clan-Krimineller
> erleichtern. Anders als Medien berichten, genügt Verwandtschaft dafür
> nicht.
Bild: Nancy Faeser (SPD) will die Mitglieder krimineller Vereinigungen einfache…
Berlin taz | Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will die kriminellen
Angehörigen sogenannter Clans auch ohne strafrechtliche Verurteilung
ausweisen. Dies ergibt sich aus dem „Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur
Verbesserung der Rückführung“, [1][den die Ministerin vorige Woche
veröffentlichte].
Manche Medien verstanden den Passus so, als ob nun Mitglieder „kollektiv
abgeschoben“ werden sollen, „auch wenn sie individuell keine Straftaten
begangen haben. Die Süddeutsche Zeitung hatte mit ihrem Bericht diese
Deutung nahegelegt, „So könnten womöglich auch entfernte
Familienmitglieder, die mit Kriminellen lediglich den – arabischen –
Nachnamen gemeinsam haben, pauschal in Mithaftung genommen werden“, hieß es
dort.
Tatsächlich geht es im fraglichen Passus des Diskussionsentwurf um eine
Änderung von Paragraf 54 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes. Dort sind Gründe
genannt, die für ein „besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ des
Staates sprechen. Unter Nr. 2 geht es konkret schon bisher um die
Gefährdung der „freiheitlich demokratischen Grundordnung“ und Gefährdung
der Sicherheit der Bundesrepublik.
Hier soll als neuer Unterfall – neben Terror-Verbindungen – aufgenommen
werden, dass jemand einer kriminellen Vereinigung „angehört oder angehört
hat“. Von „[2][Clans]“ ist im vorgeschlagenen Gesetzeswortlaut nicht die
Rede, sondern es geht um alle „Vereinigungen im Sinne des § 129 des
Strafgesetzbuches“. Das Verb „angehören“ bezieht sich hier also nicht auf
eine Verwandtschaft, erst recht nicht auf eine bloße Namens-Verwandtschaft.
## Beweisanforderungen abgesenkt
Die Erleichterung, die Faeser vorschlägt, bezieht sich darauf, dass keine
rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung wegen der Mitgliedschaft in
einer kriminellen Vereinigung abgewartet werden muss. Es soll vielmehr
bereits genügen, dass die Polizei annimmt, jemand gehöre der Organisierten
Kriminalität an, was eine Straftat ist. Abgesenkt werden dafür die
Beweisanforderungen und die rechtsstaatlichen Sicherungen.
Die Maßnahme soll aber auch nach Faesers Vorschlag nicht ohne justizielle
Kontrolle erfolgen. Denn gegen eine Ausweisung können die Betroffenen
natürlich eine Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Und wenn die Indizien
für die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu gering sind,
dürfte eine Klage auch Erfolg haben.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch der Unterschied zwischen Ausweisung
und Abschiebung. Bei der Ausweisung wird einer Ausländer:in ein
bestehendes Aufenthaltsrecht entzogen, zum Beispiel weil sie Straftaten
begangen hat. Die Abschiebung ist dann die konkrete Verbringung einer
ausreisepflichtigen Ausländer:in in ein anderes Land. Selbst wenn eine
Ausweisung rechtskräftig wird, heißt das aber nicht, dass eine Abschiebung
möglich ist. Denn oft gibt es keinen Staat, der zur Aufnahme bereit ist.
7 Aug 2023
## LINKS
[1] /Faesers-Plaene-fuer-Abschiebungen/!5948242
[2] /Kriminelle-deutsche-Clans/!5917373
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Nancy Faeser
Ausweisung
Abschiebung
Clans
Nancy Faeser
Migration
Gerichtsentscheid
Kriminalität
Organisierte Kriminalität
Schwerpunkt Rassismus
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