Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Neuer Erlass in Schleswig-Holstein: Keine Abschiebung mehr aus Klin…
> Wenn Geflüchtete wegen einer akuten Krankheit behandelt werden, sollen
> sie in Schleswig-Holstein künftig nicht mehr abgeschoben werden.
Bild: Soll künftig vor Abschiebungen geschützt sein: Frau in einer psychiatri…
KIEL taz | Geflüchtete, die wegen einer akuten Krankheit in einer Klinik
behandelt werden, sollen in Schleswig-Holstein künftig nicht mehr
abgeschoben werden. Dafür hat das Sozial- und Integrationsministerium in
Kiel seinem Rückführungserlass geändert. [1][Anlass war der Fall einer
37-jährigen Tunesierin], die aus der psychiatrischen Fachklinik Rickling im
Kreis Segeberg nach Schweden abgeschoben wurde.
Kräfte der Bundespolizei hatten Mariem F. nachts aus dem evangelischen
Krankenhaus Rickling abgeholt. Die Frau wurde nach Schweden gebracht, wo
die Tunesierin zuerst einen Asylantrag gestellt hatte. [2][In ihrem
Herkunftsland drohen ihr als lesbischer Frau Gefängnis oder
Zwangsbehandlung]. Doch Schweden lehnte ihren Antrag ab, F. war daraufhin
nach Deutschland weitergereist.
Hier ordnete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) an, sie
nach Schweden zurückzuschicken – so wollen es die Regeln des
Dublin-Verfahrens, nach dem nur das EU-Land zuständig sein soll, in dem
Geflüchtete erstmals aktenkundig werden.
Die Frau war in Rickling wegen des Verdachts auf Suizidgefahr in
Behandlung. Gegen die Abschiebung aus dem Krankenhausbett hatten
Geflüchtetenorganisationen scharf protestiert.
Das von der Grünen Aminata Touré geführte Integrationsministerium des
Landes war nicht im Vorfeld über den Fall informiert, teilte eine
Sprecherin auf taz-Anfrage mit. „Nachdem wir von der Rückführung von Mariem
F. erfahren haben, haben wir rechtlich nichts zu beanstanden gehabt“, so
die Sprecherin weiter. „Allerdings unterliegt Verwaltungshandeln,
insbesondere Zwangsmaßnahmen, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Deshalb
haben wir diesen Fall zum Anlass genommen, um unseren aktuellen
Rückführungserlass zu überprüfen.“
## Abschieben erst nach der Behandlung
Bereits am Donnerstag legte das Ministerium seinen überarbeiteten Erlass
vor. Demnach soll ein Krankenhausaufenthalt einer ausreisepflichtigen
Ausländer*in „im Regelfall ein Abschiebungs- oder Überstellungshindernis
darstellen“.
Landespastor und Diakonievorstand Heiko Naß lobte die rasche Umsetzung: „Es
ist richtig, kranke Menschen, die sich in einer stationären Behandlung
befinden, nicht mehr abzuschieben.“ Nicht nur für die Betroffenen sei die
Lage schwierig: „Die Abschiebung der Frau aus dem Psychiatrischen
Krankenhaus in Rickling hat dort für große Unruhe gesorgt und sich
destabilisierend auf einige Mitpatienten ausgewirkt.“ Die Neuregelung gebe
auch der Belegschaft der Krankenhäuser mehr Sicherheit.
Laut dem überarbeiteten Erlass soll künftig abgewartet werden, dass die
Klinik die stationäre Behandlung für beendet erklärt und die
ausreisepflichte Person entlässt. Dann müsse die Reisefähigkeit ärztlich
festgestellt werden“, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Auch
im Fall von Mariem F. war ein Arzt beteiligt, der ihre Reisefähigkeit
feststellte und sie auch im Flieger begleitete. In Schweden wurde sie in
eine Abschiebehaft gebracht.
Tunesien ist in Deutschland als so genannter sicherer Herkunftsstaat
anerkannt. Auf EU-Ebene gibt es [3][eine strategische Partnerschaft mit dem
Land], das Ziel ist, Geflüchtete anderer afrikanischer Staaten von der
Überfahrt nach Europa zurückzuhalten.
11 Aug 2023
## LINKS
[1] /Abschiebung-nach-Suizidversuch/!5949310
[2] /Gefluechtete-in-Tunesien/!5946748
[3] /EU-Migrationsdeal-mit-Tunesien/!5944944
## AUTOREN
Esther Geißlinger
## TAGS
Migration
Schwerpunkt Flucht
Abschiebung
Tunesien
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Geflüchtete
Rückführung
Tunesien
Nancy Faeser
Migration
## ARTIKEL ZUM THEMA
Abschiebung nach Suizidversuch: Schutzraum bietet keinen Schutz
Eine lesbische Tunesierin wird abgeschoben, als sie in einer
psychiatrischen Fachklinik behandelt wird. Das soll sich nicht wiederholen,
so das Land.
Faesers Pläne gegen sogenannte Clans: Verurteilung nicht erforderlich
Innenministerin Faeser will die Ausweisung sogenannter Clan-Krimineller
erleichtern. Anders als Medien berichten, genügt Verwandtschaft dafür
nicht.
Abschiebepläne der Bundesregierung: Faesers Aktionismus
Schärfere Abschiebe-Regeln nützen den Kommunen gar nichts: Denn der größte
Teil der nach Deutschland Geflüchteten ist schutzberechtigt.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.