| # taz.de -- Gerichtsentscheid zu Tod einer Schülerin: Vor der Fahrt nach Krank… | |
| > Eine Schülerin mit Diabetes stirbt 2019 auf einer Klassenfahrt in London. | |
| > Nun müssen die mitreisenden Lehrkräfte mit einer Anklage rechnen. | |
| Bild: Bei einem Kind wird der Blutzuckergehalt gemessen | |
| Freiburg taz | Lehrerinnen und Lehrer, die eine Studienfahrt organisieren, | |
| müssen sich im Vorfeld aktiv über gesundheitliche Beeinträchtigungen der | |
| Schüler:innen informieren. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) | |
| Düsseldorf im tragischen Fall einer diabeteserkrankten Schülerin | |
| entschieden, die auf einer Studienfahrt in London starb. Die | |
| verantwortlichen Lehrerinnen müssen mit einer Verurteilung wegen | |
| fahrlässiger Tötung rechnen. | |
| Die 13-jährige Emily war seit ihrem 7. Lebensjahr an [1][Diabetes Typ 1] | |
| erkrankt. Im Sommer 2019 organisierte ihre Schule eine | |
| jahrgangsübergreifende Studienfahrt nach London, an der 60 Schüler:innen | |
| teilnahmen. Emily musste sich gleich am ersten Abend nach dem Besuch eines | |
| asiatischen Restaurants übergeben. Auch am Folgetag ging es ihr nicht | |
| besser. Sie übergab sich weiter und wurde immer schwächer. | |
| Die Mitschüler:innen machten die aufsichtsführenden Lehrer:innen auf | |
| Emilys Zustand aufmerksam, doch diese riefen erst am dritten Tag einen | |
| Arzt. Mit extrem überhöhten Zuckerwerten wurde Emily sofort in ein Londoner | |
| Krankenhaus gebracht. Dort stabilisierte sie sich zunächst, starb dann aber | |
| am vierten Tag der Reise an einem Herzinfarkt. | |
| Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach ermittelte zunächst gegen vier | |
| mitreisende Lehrer:innen, stellte das Verfahren jedoch wieder ein. Die | |
| Lehrkräfte, die Emily nicht aus dem Unterricht kannten, hätten nichts von | |
| ihrer Diabeteserkrankung gewusst. Emilys Vater ließ aber nicht locker und | |
| erwirkte ein neues Ermittlungsverfahren gegen zwei Lehrerinnen, die auch | |
| für die Organisation der Reise verantwortlich waren. | |
| ## Prozess beginnt wohl im Januar | |
| Im März 2022 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen fahrlässiger | |
| Tötung. Doch im Februar 2023 lehnte das Landgericht Mönchengladbach die | |
| Anklage ab. Die Lehrkräfte hätten als medizinische Laiinnen auch bei | |
| Kenntnis von Emilys Diabetes nicht erkennen müssen, dass eine | |
| Krankenhausbehandlung des Mädchens erforderlich ist. Auf Fehler bei der | |
| Vorbereitung der Reise komme es deshalb gar nicht an. | |
| Eine neue Wende nahm der Fall Ende Juni. Nun ließ das Oberlandesgericht | |
| Düsseldorf die Anklage gegen die Lehrerinnen doch zu. Eine Verurteilung | |
| wegen fahrlässiger Tötung sei wahrscheinlich. Inzwischen ist die | |
| Entscheidung des OLG veröffentlicht (Az.: 4 WS 73/23). Aus ihr ergeben sich | |
| Maßstäbe, die für Schulen und Lehrkräfte auch jenseits des Einzelfalls | |
| relevant sind. Danach muss die Schule dafür sorgen, dass die | |
| aufsichtsführenden Lehrer:innen auf einer Studienfahrt mit den nötigen | |
| Informationen versorgt werden. | |
| Wenn die Organisation der Fahrt auf einzelne Lehrer:innen delegiert | |
| wird, müssen sich diese die Informationen aktiv besorgen. Am sichersten | |
| wäre es nach Ansicht des OLG gewesen, wenn die Eltern schriftlich nach | |
| gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Kinder gefragt worden wären. | |
| Es war nicht ausreichend, so das OLG, die Schüler:innen bei einer | |
| Infoveranstaltung zur Klassenfahrt nach gesundheitlichen Problemen zu | |
| fragen. Zum einen war die Teilnahme an der Veranstaltung freiwillig, zum | |
| anderen konnte nicht erwartet werden, dass Schüler:innen dort vor | |
| anderen über gesundheitliche Probleme sprechen. | |
| Die Kausalität der Pflichtverletzung für Emilys Tod sah das Gericht | |
| jedenfalls gegeben. Hätten die Lehrerinnen rechtzeitig von Emilys Diabetes | |
| gewusst, hätten sie sich mit der Krankheit beschäftigen und die | |
| Krankheitszeichen deuten können. Wenn Emily spätestens am Abend des zweiten | |
| Tages von einem Arzt untersucht worden wäre, hätte sie mit „mit an | |
| Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ gerettet werden können. | |
| Das OLG räumt ein, dass es sich um eine Verkettung unglücklicher Umstände | |
| handelt. Dies müsse dann das Landgericht Mönchengladbach bei der Höhe der | |
| Strafe berücksichtigen. Der Strafrahmen bei fahrlässiger Tötung reicht von | |
| einer Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Der Prozess | |
| beginnt am 17. Januar nächsten Jahres. | |
| 8 Aug 2023 | |
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| [1] /Leben-mit-Diabetes-Typ-1/!5815482 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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| fahrlässige Tötung | |
| Nancy Faeser | |
| Indymedia | |
| Carsten Linnemann | |
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