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# taz.de -- Schnellverfahren nach dem Freibad: Lektion in Gewaltenteilung
> CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann fiel diese Woche mit der Forderung
> auf, Freibad-Randalier noch am Tag der Randale zu verurteilen. Geht das?
Bild: Entsprechend seiner Rolle: CDU-Generalsekretär Linnemann mit populistisc…
Der neue CDU-Generalsekretär [1][Carsten Linnemann] forderte: „Wer mittags
im Freibad Menschen angreift, muss abends vor dem Richter sitzen und
abgeurteilt werden. Auch am Wochenende.“
Richtig ist:
Die Strafprozessordnung erlaubt schon lange „beschleunigte Verfahren“.
Dabei muss die Staatsanwaltschaft zum Beispiel keine Anklageschrift
schreiben, sondern kann die Anklage mündlich im Gericht vortragen.
Zuständig ist keine Sonderjustiz, sondern die normalen Amts- und
Landgerichte. Die unabhängigen Richter:innen entscheiden auch, ob ein
Schnellverfahren angewandt wird oder nicht. Die Politik kann das nicht
anordnen.
In der Praxis spielen beschleunigte Verfahren bisher kaum eine Rolle. Denn
sie sind für die Justiz mit erhöhtem Koordinationsaufwand verbunden.
Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung müssen sich kurzfristig auf
einen Termin einigen. Prozesse am Sonntagabend für Straftaten vom
Wochenende gibt es in der Praxis so gut wie nie. Wenn die Politik von der
Strafjustiz mehr Eilverfahren erwartet, müsste sie die Justiz zunächst mit
mehr Personal ausstatten.
Allerdings sind Angriffe auf Bademeister kein besonders geeignetes Feld für
beschleunigte Verfahren. Denn oft dürften die Verdächtigen noch jung sein.
Gegen Jugendliche (unter 18) ist das beschleunigte Verfahren aber gar nicht
zulässig und gegen Heranwachsende (18 bis 21) nur unter strengen
Bedingungen.
Außerdem sind beschleunigte Verfahren nur zulässig, wenn der Sachverhalt
einfach oder die Beweislage klar ist, etwa wenn ein Einzeltäter auf
frischer Tat ertappt wird und sofort alles gesteht. Bei einer
[2][Freibad-Aggression] sind aber meist viele beteiligt und keiner will's
gewesen sein. Im deutschen Strafprozess muss jedoch die Schuld des
individuellen Täters nachgewiesen werden. Gerade bei unübersichtlichen
Sachverhalten ist daher eine komplizierte Beweisaufnahme zu erwarten und
ein Eilverfahren deshalb ausgeschlossen.
21 Jul 2023
## LINKS
[1] /CDU-Generalsekretaer-zu-Freibaedern/!5944793
[2] /Jugendgewalt-im-Schwimmbad/!5945079
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Carsten Linnemann
Freibad
Randale
Schnellverfahren
Urteil
GNS
Gerichtsentscheid
Schwerpunkt Klimaproteste
Jugendgewalt
Carsten Linnemann
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