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# taz.de -- Corona-Schutz in der BVG: Maske vertraglich vereinbart
> Die Pflicht, in Bus und Bahn einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wird in
> die BVG-Nutzungsordnung aufgenommen. Bei Verstößen winkt die Einmalmaske.
Bild: Fahrgäste in einer U-Bahn, eine Frau trägt Mundschutz
BERLIN taz | Manchmal macht schon ein erhobener Zeigefinger den
Unterschied: Seit auf die Missachtung der Maskenpflicht in Bus und Bahn ein
[1][Bußgeld von 50 Euro] steht, hat sich die Mund-Nasen-Schutz-Dichte
wieder deutlich erhöht – auf rund 95 Prozent, wie man bei der BVG schätzt.
Nur in den Abend- und Nachtstunden würden insbesondere junge Männer
weiterhin gerne auf das Gebot pfeifen, das dem Coronavirus den Nährboden in
öffentlichen Verkehrsmitteln entziehen soll.
Das ist grundsätzlich erstaunlich, weil es zur Erhebung solcher Bußgelder
praktisch nie kommt: Die BVG-MitarbeiterInnen dürfen sie gar nicht erheben,
und die – Pi mal Daumen – fünf PolizistInnen, die in deren Anlagen und
Fahrzeugen unterwegs sind, können angesichts der gewaltigen Masse an
Beförderten herzlich wenig ausrichten.
Bevor das auch das Gros der NutzerInnen merkt und die Masken wieder aus den
Gesichtern verschwinden, aber auch um den harten Kern von Verweigerern
endlich [2][zum Mitmachen zu bewegen], werden nun die Verkehrsbetriebe doch
selbst in Aktion treten, allerdings auf leicht abgewandelte Art. Nach
taz-Informationen soll das am Dienstag im Senat beschlossen werden.
## 50 Euro Vertragsstrafe
Funktionieren wird das so: Angepasst wird die Nutzungsordnung der BVG – in
der auch steht, dass man in Fahrzeugen oder Bahnhöfen nicht zu rauchen, zu
dealen, E-Scooter zu fahren oder einfach rumzuhängen hat. Künftig und „bis
auf Weiteres“ ist dann ein Mund-Nase-Schutz zu tragen, was auch noch mit
einer Vertragsstrafe von 50 Euro belegt wird. So wie auch jetzt schon eine
qualmende Kippe 15 Euro oder ein zurückgelassenes Leihrad 100 Euro kosten.
Unklar ist, warum das nicht schon längst möglich war – vor etlichen Wochen
berief sich das landeseigene Unternehmen noch darauf, dass [3][ein solcher
Punkt in die Beförderungsbedingungen] gehöre. Die wären aber langwierig mit
dem gesamten Verkehrsverbund VBB abzustimmen. In jedem Fall wird das
strafbewehrte Einfordern der Maskenpflicht künftig allein Sache des
betrieblichen Sicherheitsdienstes (rund 300 MitarbeiterInnen) sein.
KontrolleurInnen oder FahrerInnen halten sich weiterhin raus.
## Ausweg Einwegmaske
Wie man hört, geht es der BVG gar nicht um unverhältnismäßige Strenge –
eher hält man mal eine Einwegmaske bereit, um den Vergesslichen einen
Ausweg aus ihrer peinlichen Lage zu ermöglichen. Wer dagegen bockt, den
erwartet schlimmstenfalls der doppelte Fuffi: Dann nämlich, wenn die
Polizei hinzugezogen werden muss, die auch noch einen Bußgeldbescheid im
Ärmel hat.
Bei der S-Bahn wartet man offenbar erst mal, was der BVG-Move bewirkt: Ob
das private Unternehmen auch noch auf den Anti-Corona-Zug aufspringt, ist
offen.
7 Jul 2020
## LINKS
[1] /Berlin-will-Maskenpflicht-durchsetzen/!5691031
[2] /Berlin-fuehrt-Maskenpflicht-ein/!5678337
[3] /Maskenpflicht-im-OePNV/!5678523
## AUTOREN
Claudius Prößer
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BVG
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