# taz.de -- Corona-Schutz in der BVG: Maske vertraglich vereinbart | |
> Die Pflicht, in Bus und Bahn einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wird in | |
> die BVG-Nutzungsordnung aufgenommen. Bei Verstößen winkt die Einmalmaske. | |
Bild: Fahrgäste in einer U-Bahn, eine Frau trägt Mundschutz | |
BERLIN taz | Manchmal macht schon ein erhobener Zeigefinger den | |
Unterschied: Seit auf die Missachtung der Maskenpflicht in Bus und Bahn ein | |
[1][Bußgeld von 50 Euro] steht, hat sich die Mund-Nasen-Schutz-Dichte | |
wieder deutlich erhöht – auf rund 95 Prozent, wie man bei der BVG schätzt. | |
Nur in den Abend- und Nachtstunden würden insbesondere junge Männer | |
weiterhin gerne auf das Gebot pfeifen, das dem Coronavirus den Nährboden in | |
öffentlichen Verkehrsmitteln entziehen soll. | |
Das ist grundsätzlich erstaunlich, weil es zur Erhebung solcher Bußgelder | |
praktisch nie kommt: Die BVG-MitarbeiterInnen dürfen sie gar nicht erheben, | |
und die – Pi mal Daumen – fünf PolizistInnen, die in deren Anlagen und | |
Fahrzeugen unterwegs sind, können angesichts der gewaltigen Masse an | |
Beförderten herzlich wenig ausrichten. | |
Bevor das auch das Gros der NutzerInnen merkt und die Masken wieder aus den | |
Gesichtern verschwinden, aber auch um den harten Kern von Verweigerern | |
endlich [2][zum Mitmachen zu bewegen], werden nun die Verkehrsbetriebe doch | |
selbst in Aktion treten, allerdings auf leicht abgewandelte Art. Nach | |
taz-Informationen soll das am Dienstag im Senat beschlossen werden. | |
## 50 Euro Vertragsstrafe | |
Funktionieren wird das so: Angepasst wird die Nutzungsordnung der BVG – in | |
der auch steht, dass man in Fahrzeugen oder Bahnhöfen nicht zu rauchen, zu | |
dealen, E-Scooter zu fahren oder einfach rumzuhängen hat. Künftig und „bis | |
auf Weiteres“ ist dann ein Mund-Nase-Schutz zu tragen, was auch noch mit | |
einer Vertragsstrafe von 50 Euro belegt wird. So wie auch jetzt schon eine | |
qualmende Kippe 15 Euro oder ein zurückgelassenes Leihrad 100 Euro kosten. | |
Unklar ist, warum das nicht schon längst möglich war – vor etlichen Wochen | |
berief sich das landeseigene Unternehmen noch darauf, dass [3][ein solcher | |
Punkt in die Beförderungsbedingungen] gehöre. Die wären aber langwierig mit | |
dem gesamten Verkehrsverbund VBB abzustimmen. In jedem Fall wird das | |
strafbewehrte Einfordern der Maskenpflicht künftig allein Sache des | |
betrieblichen Sicherheitsdienstes (rund 300 MitarbeiterInnen) sein. | |
KontrolleurInnen oder FahrerInnen halten sich weiterhin raus. | |
## Ausweg Einwegmaske | |
Wie man hört, geht es der BVG gar nicht um unverhältnismäßige Strenge – | |
eher hält man mal eine Einwegmaske bereit, um den Vergesslichen einen | |
Ausweg aus ihrer peinlichen Lage zu ermöglichen. Wer dagegen bockt, den | |
erwartet schlimmstenfalls der doppelte Fuffi: Dann nämlich, wenn die | |
Polizei hinzugezogen werden muss, die auch noch einen Bußgeldbescheid im | |
Ärmel hat. | |
Bei der S-Bahn wartet man offenbar erst mal, was der BVG-Move bewirkt: Ob | |
das private Unternehmen auch noch auf den Anti-Corona-Zug aufspringt, ist | |
offen. | |
7 Jul 2020 | |
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## AUTOREN | |
Claudius Prößer | |
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