# taz.de -- Befugnisse überschritten: Polizei macht auf Spionage | |
> Der jahrelange Einsatz der verdeckten Ermittlerin Maria B. hatte Züge von | |
> Geheimdienstmethoden, die der Polizei ohne konkrete Gründe nicht | |
> zustehen. | |
Bild: Recht auf Privatsphäre: Mehrere Ausspionierte wollen klagen. | |
HAMBURG taz | Der vierjährige Einsatz der verdeckten Ermittlerin Maria B. | |
alias „Maria Block“ zur Gefahrenabwehr in Hamburgs linker Szene wirft | |
weiter Fragen auf. Wendet der Staatsschutz des Landeskriminalamtes (LKA7), | |
um die linke Szene auszuspähen, Geheimdienst-Methoden an, die nach dem | |
verfassungsmäßigen Trennungsgebot nur dem Verfassungsschutz (VS) | |
vorbehalten sind? | |
„Die Dauer des Einsatzes von vier Jahren zur Gefahrenabwehr ist juristisch | |
schwer zu begründen“, sagt Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes | |
Caspar. Dabei verweist er auf das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts | |
Karlsruhe, das den Einsatz des verdeckten Ermittlers Simon Brenner in der | |
Heidelberger Studentenszene für rechtswidrig erklärt hat. | |
Denn die Gründe des Einsatzes waren zu unspezifisch und unbelegt. Auch der | |
Einsatz von Maria B. sei eine heimliche Maßnahme oder Vorfeldermittlung | |
gewesen, sagt Caspar, für die die Polizei nach dem Trennungsgebot | |
eigentlich nicht die Kompetenz habe. | |
So seien bei Maria B. die einjährigen „Einsatzanordnungen“, die immer | |
wieder verlängert oder erneuert worden sind, nicht auf eine vermeintlich | |
verdächtige Person spezifiziert worden, sondern pauschal auf Gruppierungen | |
ausgerichtet gewesen, sagt zumindest Polizeipräsident Ralf Meyer. | |
Das bedeutet aber, dass eine Vielzahl an Personen – sei es aus der | |
Wilhelmsburger Anti-Gentrifizierungs-Szene oder später dem | |
antirassistischen und Antifa-Spektrum, in dem sich Maria Block tummelte – | |
der Datenerhebung durch die Polizistin ausgesetzt waren, ohne dass von | |
ihnen im polizeirechtlichen Sinne eine Gefahr ausgegangen ist. | |
Innensenator Michael Neumann (SPD) versucht die Dauer des Einsatzes damit | |
zu rechtfertigen , dass auch die NPD unter dauerhafter Beobachtung stünde. | |
Doch da bekommt er Widerspruch aus dem eigenen Hause: | |
Die Referentin der „Hauptabteilung A“ der Innenbehörde, Susanne Fischer, | |
sagte im Rahmen der Diskussion um einen parlamentarischen | |
Untersuchungsausschuss zu den NSU-Morden, dass das LKA 7 in die rechte | |
Szene keine verdeckten Ermittler zu Gefahrenabwehr eingeschleust habe. | |
Denn dann wären die Beamten mit „Saufen und Straftaten konfrontiert, das | |
geht gar nicht“, sagt Fischer. Da Polizisten dem Legalitätsprinzip | |
unterworfen seien und keine Straftaten begehen dürften, aber Straftaten | |
verfolgen müssten, würde ihre Tarnung sofort auffliegen. Deshalb obläge die | |
Infiltrierung der rechten Szene dem Inlandsgeheimdienst – verdeckte | |
Ermittler des Verfassungsschutzes wären solchen Schranken nicht | |
unterworfen. | |
Das lässt den Rückschluss zu, dass der verdeckte Einsatz von Maria B. nicht | |
einer unmittelbar abzuwehrenden Gefahr oder der Verhinderung einer schweren | |
Straftat gegolten hat, sondern der allgemeinen Ausforschung der linken | |
Szene. Straftaten hat Maria B. ohnehin nicht aufgeklärt. | |
Deshalb drängt sich zudem die Frage auf, ob der Einsatz von Maria B. nicht | |
nur Geheimdienst-Charakter, sondern auch operative Gründe hatte: So war | |
„Maria Block“ am 2. Juni 2012 in die internen Vorbereitungsstrukturen der | |
autonomen Antifa für den Neonazi-Aufmarsch in Wandsbek involviert. | |
„Sie übernahm im Rahmen einer Blockade eine zentrale Position und hat die | |
Entscheidung, als Demonstration den Blockadeort zu verlassen, | |
vorangetrieben“, sagen damalige Aktivisten. „Die Demonstration mit 500 | |
Teilnehmern wurde nach wenigen Metern von der Polizei gewaltsam aufgelöst | |
und stundenlang eingekesselt, während die Polizei Nazis demonstrieren | |
ließ.“ | |
Mehrere Ausspionierte, die teilweise enge und freundschaftliche Kontakte zu | |
Maria B. pflegten und ihr auch Intimes anvertrauten, werden nach | |
taz-Informationen Klagen vor dem Verwaltungsgericht wegen des polizeilichen | |
Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung | |
einreichen. | |
9 Nov 2015 | |
## AUTOREN | |
Kai von Appen | |
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