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# taz.de -- Undercover-Methoden in Hamburg: Verdeckter Einsatz kommt vor Gericht
> Der Radiosender FSK klagt wegen der verdeckten Ermittlerin Iris P. gegen
> die Innenbehörde. Auch eine Ex-Geliebte der Polizistin zieht vor Gericht.
Bild: Spitzel-Einsatz im Sendestudio? Das wäre ein Verstoß gegen die Pressefr…
HAMBURG taz | Exakt ein Jahr nach der Enttarnung der verdeckten Ermittlerin
Iris P. hat der Hamburger Radiosender „Freies Sender Kombinat“ (FSK) beim
Verwaltungsgericht Klage gegen die Hamburger Innenbehörde eingereicht. „Es
geht darum, den Sachverhalt bestmöglich aufzuklären“, erklärte Martin
Trautvetter von der Geschäftsführung des linken Projekts, „und
vergleichbaren Maßnahmen in der Zukunft vorzubeugen.“ Die heute 42-jährige
Polizistin P. hatte unter dem Alias „Iris Schneider“ zwischen 2000 und 2006
linke Strukturen ausgeforscht, ab 2003 auch direkt beim FSK (taz
berichtete).
Details und Auftraggeber, Hinter- und Beweggründe der verdeckten
Ermittlungen liegen bis heute weitgehend im Dunkeln. Nach anfänglichen
Dementis hat die Hamburger Polizei P.s Einsatz zwar eingeräumt, die
Einsatzleiter – die „VE-Führer“ – wollen jedoch nie ein Eindringen P.s…
den Radiosender angeordnet haben.
Fest steht, dass Iris P. von 2002 bis 2006 im Auftrag der
Bundesanwaltschaft als verdeckte Ermittlerin im Einsatz war, parallel dazu
aber auch für das Landeskriminalamt als verdeckte Aufklärerin. In dieser
Funktion hätte sie keinesfalls Privatwohnungen betreten dürfen. Für das FSK
„steht außer Frage, dass angesichts der schwerwiegenden Verletzung der
Presse- und Rundfunkfreiheit eine gerichtliche Befassung mit der ‚Causa
Iris Schneider‘ erforderlich ist“, sagt Rechtsanwalt Carsten Gericke, der
die Feststellungsklage für den Sender eingereicht hat. Es gehe zudem
„darum, dass das regelmäßige Betreten und Aufhalten in den Redaktionsräumen
rechtswidrig war“.
Pressefreiheit setze auf das Vertrauen unter den Redaktionsmitgliedern und
der Informanten, sagt Regina Mühlhäuser von der FSK-Redaktion
„re(h)v(v)o(l)lte“, die den Fall P. öffentlich gemacht hatte. „Wenn eine
Person an Redaktionsarbeit, Sendungsvorbereitung und -produktion beteiligt
ist, die ohne das Wissen der anderen ihr Gehalt von der Polizei bezieht,
wird die Pressefreiheit zur Farce.“
Unterdessen widerspricht die Anwältin Daniela Hödl Hamburgs Innensenator
Michael Neumann (SPD), der Mitte Oktober vor dem Innenausschuss der
Bürgerschaft gesagt hatte, die „anonymen Anschuldigungen“ gegen Iris P.
wegen gezielt eingegangener Liebesbeziehungen seien nicht zu verifizieren –
die Betroffenen, so Neumann, sollten „Gesicht zeigen“. Hödl nun weist
darauf hin, dass eine Mandantin, die sich damals in der queerfeministischen
sowie Bauwagenszene bewegte, im September sehr wohl vor der Polizei
ausgesagt habe – und zwar, dass sie von Herbst 2005 bis zu deren
Verschwinden im April 2006 eine intime Beziehung mit P. gehabt habe.
Die Initiative für die erste Verabredung der beiden sei von Iris P.
ausgegangen, sagt Hödl: „Sie trafen sich während dieses Zeitraums mehrmals
pro Woche, selbstverständlich auch in den jeweiligen Wohnungen.“ Demnach
übernachtete P. bei Hödls Mandantin und hielt sich auch alleine in deren
Wohnung auf.
Eine andere Frau, die zuvor mit Iris P. liiert und drei Mal mit ihr im
Urlaub gewesen war, hat am Dienstag ebenfalls Klage vor dem
Verwaltungsgericht eingereicht: wegen „schweren Eingriffs in die
Persönlichkeitsrechte“.
5 Nov 2015
## AUTOREN
Kai von Appen
## TAGS
Staatsschutz
Verfassungsschutz
Verdeckte Ermittler
Schwerpunkt Polizeikontrollen in Hamburg
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